Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Berufsgenossenschaft und Domainhandel

Andi50

New member
Registriert
15. Sep. 2005
Beiträge
361
Reaktionspunkte
0
Nachdem ich ein neues Unternehmen mit Betriebszweck "Domainhandel" angemeldet habe, meldet sich jetzt eine Berufsgenossenschaft mit einem Fragebogen bei mir: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG.

Ist das die richtige BG ?

Wenn ich Mitarbeiter anstelle, muss ich da Mitglied werden ?!?

Muss ich auch 400 EUR Jobber (Minijobs) ueber die Berufsgenossenschaft versichern lassen ?

Wie handelt ihr das mit denen und mit welchen Beitraegen ist so zu rechnen ?

Andi
 
Nachdem ich ein neues Unternehmen mit Betriebszweck "Domainhandel" angemeldet habe, meldet sich jetzt eine Berufsgenossenschaft mit einem Fragebogen bei mir: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG.

Ist das die richtige BG ?
Da deine Mitarbeiter wohl überwiegend verwaltend am Schreibtisch tätig
sein werden: [X] Ja

Wenn ich Mitarbeiter anstelle, muss ich da Mitglied werden ?!?
Ja, zwangsweise. Andererseits hat das auch Vorteile. Wenn sich z.B. ein
Mitarbeiter auf dem Weg zurFirma oder zurück unterwegs verletzt (mir schon
zweimal passiert), dann kommt jene BG für alle Genesungskosten des
Mitarbeiters auf, bis hin zu Wiedereingliederungsmaßnahmen bei der Firma,
alles zahlt die BG (naja, mehr oder minder), ist eine Solidargemeinschaft.

Muss ich auch 400 EUR Jobber (Minijobs) ueber die Berufsgenossenschaft versichern lassen?
Wie handelt ihr das mit denen und mit welchen Beitraegen ist so zu rechnen ?
Da bin ich überfragt, aber die Mitarbeiter der BG sind gerne bereit, dir zu antworten.

Ahoi!
 
Zu Deiner letzten Frage:

Ja, Minijobber sind gemäß den Vorschriften bei der Berufsgenossenschaft zu versichern. So weit ich weis, richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen (Stundenlohn) sondern nach der Stundenzahl. Ich hatte zweitweise 7 Minijober gleichzeitig angestellt. Für körperlich Tätige liegt der Beitrag bei ca. 2 - 2,3 EUR je Stunde (!)

Details über die Beitragspflicht kannst Du bei der Bundesknappschaft nachlesen:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/8a__unfallschutz/unfallschutz.html
 
Ich habe gerade am Wochenende den Beitragsbescheid für 2006 von der VBG erhalten, die Berechnung ist wie folgt:

Bruttoarbeitsentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß / 1000 = Beitrag VBG

Es gibt aber einen Mindestbeitrag von 81,00 EUR, der auch bei mir zur Anwendung kommt.

Ich muß deshalb einen Betrag von 86,45 EUR zahlen, der sich wie folgt errechnet:

81,00 EUR Mindestbeitrag VBG
zzgl. 5,45 EUR Insolvenzgeld-Umlage für Bundesagentur für Arbeit

Viele Grüße
Jens
 
Danke, Paul, Tea und Jens für die bisherigen Antworten.

Dass bei Minijobbern nach Stundenzahl und nicht nach Einkommen der BG-Beitrag berechnet wird, ist mir neu und kann ich auch nicht auf der Bundesknappschaftsseite nachvollziehen. Da werde ich anrufen.

Bei der Eingruppierung der Gefahrtarifklasse muss ich aufpassen, da dies ja beitragsrelevant ist.

Auf welcher Gefahrtarifklasse seid ihr mit Domainhandel eingruppiert ? Ist das "04 Unternehmen fuer Informations- und Kommunikationsdienstleistung" ?
Wenn dem so waere kaeme man mit einer Gefahrklasse von 0,33 (frueher 0,37) ja noch vergleichsweise guenstig weg.

Gruesse
Andi
 
Also ich hab da in Deutschland nie was für mich selbst bezahlen müssen. Ich bekam zwar auch zwei entsprechende Schreiben, aber immer mit dem Hinweis dass die Mitgliedschaft für den Unternehmer selbst freiwillig ist und nur Angestellte pflichtzuversichern sind. Das Angebot für die Unternehmerunfallversicherung war dann nicht so günstig dass ich da zugeschlagen hätte. Hat sich da in den letzten Jahren was geändert oder wird das nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt?
Gruss,
Holger
 
@Andi: Ich bin auf Gefahrklasse 0,37 eingestuft.

@Holger: Ist ja auch nicht für mich, sondern für meine geringfügig beschäftigete Ehefrau :-)

Gruss Jens
minijobs.info
 
geringfügig beschäftigete Ehefrau
Dann schaff´ da mal Abhilfe, erlöse sie vom "geringfügig" und lass sie kräftig was schaffen; Arbeit gibt´s ja immer... :D
smiley1.gif
ear.gif


grüsse,
engel
 
Dann schaff´ da mal Abhilfe, erlöse sie vom "geringfügig" und lass sie kräftig was schaffen; Arbeit gibt´s ja immer... :D
smiley1.gif
ear.gif


grüsse,
engel

*lol*

...nächste woche kommen die maler, das haus wird renoviert, die drei kids dazu, waschen, kochen, bügeln...das sollte für die woche reichen, während ich mich in hamburg "herumtreibe" :D

gruss jens
malen.org
ehefrau.org
 
Zurück
Oben