
wie sieht es rechtlich eigentlich bei Domains aus, die sowohl ein beschreibender Begriff sind als auch ein Nachname sein können. Und dann noch gTLD-mäßig. Würde ein "Nachnamebesitzer" sehr wahrscheinlich die Domain bekommen, wenn er klagt? Ist es irgendwie relevant, wenn ein kleines Projekt bereits auf der Website ist, dessen Inhalt man schon mit dem Begriff in Verbindung bringen kann? Würde mich mal interessieren, was die Experten sagen ;-).
Sven :
