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wohnung

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10. Juli 2002
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hallo,

ich war! inhaber der domain www.wiener-steffie.de, von heute auf morgen, hab ich gar nicht mitbekommen, da die domain nur als weiterleitung funktionierte, war die domain weg u. auf jemand anderem zugelassen (denic), wie kann das sein, markenrecht, kann dann jemand der angeblich die markenrechte besitzt, einfach eine domain ohne einverständnis in besitz nehmen?

danke
holger
 
Wenn deine Daten in der denic nicht aktuell waren und Du nicht erreicht werden konntest ist das gut möglich. Frag deinen Provider wie es zum Wechsel kam. Vielleicht wurde Sie auch abgemeldet von Deinem Provider aus verschieden Gründen(zB. Gebühr nicht gezahlt usw.).
 
die gebühr ist am 17.07.02 für ein jahre im voraus abgebucht worden! vor ca. 1,5 wochen habe ich folgende email erhalten :"in den nächsten Tagen werden wir aufgrund unseres seit 13 Jahren
eingetragenen Markenschutzes die Webdomain www.wiener-steffie.de per KK
Antrag einziehen lassen."

Ich hoffe Sie sind Stammgäste unseres Lokals, sonst kommen Sie uns doch
einfach einmal besuchen."

ich habe aber nicht geblaubt, das man dann einfach eine domain ohnen kk oder unterschrift einkassieren kann, da im markenregister der name: "wiener steffie Heuriger" eingetragen ist und nicht nur wiener steffie.

hab ich da eine chance oder was?

danke
gruß
holger
:
 
WAS ? Das kann ich alles gar nicht glauben. Die teilen Dir mit das Sie die Domain mal schnell beschlagnahmen? Nein, das geht natürlich nicht ohne Deine Unterschrift. Lasse Dir von deinem Provider Deine Unterschrift zeigen . Hier scheint eine Straftat vorzuliegen.
Das wird ja immer schärfer hier ;)
 
hi,

ich habe heute von puretec (1&1) folgende mail erhalten:

"Sehr geehrter Herr Renn,

schicken Sie uns zu o.g. KK-Fall bitte einfach ein formloses Fax, in dem Sie
uns mitteilen, dass Sie nie einem KK (zu dem jetztigen Eigner) zugestimmt
haben, wir werden dann den "Rück-KK" umgehend für Sie veranlassen.

Bitte entschuldigen Sie diese Umstände und die damit für Sie verbundenen
Unannehmlichkeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Freundliche Grüße aus Karlsruhe

Sven Brunner
Technischer Support 1&1 WebHosting"

hat auch schon jemand ähnliches erlebt?  markenrecht bzw. Wort-/Bildmarke lautet  auf "wiener steffie heuriger", die domain um die es geht heißt "wiener-steffie.de", hat er auf dieser domain eine markenrecht, auch wenn das wort "heuriger" fehlt?

Auch wenn, ich werde die domain per rück kk zurückholen und es darauf ankommen lassen.

bis dann
holger
 
Ich würde möglicherweise Strafanzeige wegen Domain Hijacking stellen.

Axel
 
1.) Worum es im Detail geht, ist die Frage, ob sich ein Markeneintrag der ja ziemlich lang sein kann, auch auf die daraus extrahierten Teile erstreckt.

Ein Beispiel von mir:

" zcm - Zentrum für Chinesische Medizin "

Ein Anwalt am Telefon fragte nur, ob ich´s auf einen Prozess ankommen lassen will und ich hatte die Hosen gestrichen voll. :-X  Ich habe die Domain für 25€ Bearbeitungsgebühr hergegeben. So einfach würde ich das heute nicht mehr tun, aber vor Gericht hätte ich wahrscheinlich keine Chance gehabt, wenn sogar "schmitT-ONLINE.de" abmahnfähig ist. ("Name geändert")

2.) Was auch zu überlegen ist, wer mehr Anrecht auf die Domain hat. "zcm" kann ja in mehreren Marken als Bestandteil vorhanden sein.

3.) Sicher nur: Die Steffi die in Wien wohnt, hat mit ihrem Namen keinen Anspruch auf die Dom, und nicht nur desshalb weil es eine ".de" ist. ::)

"wiener steffi"
overturetreffer: 55
google: 87

Die "Wiener-Steffi" ist eine Diskothek, wenn die auch einen Heuriger (Biergarten?) unterhalten, hat der Markenbesitzer von "wiener steffie Heuriger" das Recht an der Domain, aber auch wieder nur dann, wenn die Marke international gültig ist und nicht nur in Österreich. Oder?

>unseres seit 13 Jahren eingetragenen Markenschutzes>
Vielleicht besteht der Markenschutz in Deutschland noch keine 13 Jahre ;)

Echt schwieriger Stoff für wooky :-X

Der beschriebene Vorgang ist allerdings Lynchjustiz. :o

viel Glück!
 
Hi Holger,

Ich würde mich erst mal um eine Kopie des ursprünglichen KK
bei 1&1 'bemühen' (eher fordern!) vor ich einen 'Rück-KK'
einleiten würde.

Freundlichen Gruss

John
 
Ja,eine Kopie wär sehr interessant. Trotzdem den Rück-KK parallel stellen. Vielleicht um schriftliche >Stellungnahme bitten wie man zur Domain gekommen ist beim jetzigen Inhaber, mit Hinweis das von Deinem Anwalt verschiedene Strafrechtliche Dinge geprüft werden und Du Ihnen die Chance zur vorherigen Äußerung geben möchtest.
 
Alles schön und gut, das wiener-steffi ist aber sicherlich
als bekannte Marke anzusehen. (Ist ein Bagger-Schuppen, für Leute ab 30 8))
(Ich geh' da nur mit, weil ich so alte Freunde hab', ehrlich! 8))

Also würde ich mich auf jeden Fall gegen den KK wehren und aufgrund der Marke
einem Vergleich stattgeben.

Also Domain gegen 'Schmerzensgeld', wegen 'Domainraub' ...

Gab es da nicht auch mal einen Fall, mit finanziellem Ausgleich für einen Samenraub ? ;D

Viel Erfolg,

Gruss,

Ruediger
 
>Ich würde möglicherweise Strafanzeige wegen Domain Hijacking stellen<

Schliesse mich dem Vorschlag von Axel an. Der Vorgang scheint nicht legal gewesen zu sein. Damit hast Du ein As im Ärmel! - evtl. aber gegen den Falschen :-/
 
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