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Bulk-Mails: EU-Ausschuß billigt Spam

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engel

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Ein herber Schlag für Spam-Gegner: Der EU-Ausschuß für Bürgerrechte und Justiz hat eine Direktive verabschiedet, die es Marketingfirmen erlaubt, Bürgern auch dann eMails zu senden, wenn diese vorher nicht ihre Bereitschaft dazu erklärt haben. Voraussetzung dafür sei lediglich eine Antwortadresse, die es dem Empfänger erlaubt, sich von der Mailingliste löschen zu lassen („Opt-out“). Eine Sprecherin erklärte, daß die Entscheidung des Ausschusses als nächstes dem Europa-Parlament zur Beratung vorgelegt wird. Eine Abstimmung ist für September vorgesehen.

Ursprünglich hatte die Europäische Kommission eine „Opt-in“-Regelung vorgeschlagen, die jeden Online-Marketer verpflichtet hätte, vor dem Zusenden von Nachrichten erst eine Genehmigung des Empfängers einzuholen. Die Entscheidung des EU-Ausschusses wird deshalb als Niederlage vor allem Finnlands, Dänemarks, Österreichs, Italiens und Deutschlands gesehen. In diesen Ländern gibt es nämlich bereits nationale Gesetze, die ein „Opt-in“ verlangen, und sie hatten bei der EU für eine einheitliche Linie gekämpft.


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Die „Pro-Spam“-Phalanx wird angeführt von Großbritannien, das dieses Thema deutlich laxer behandelt als die Deutschen. Michael Cashman, Europa-Abgeordneter für die West Midlands, hatte bereits seit einiger Zeit Lobbyarbeit für die kleinen und mittleren Marketing-Agenturen geleistet, die von einer „Opt-out“-Regelung am meisten profitieren. Joe McNamee, EU-beauftragter der EuroISPA, einem Verbund von ISPs, bezeichnete die Entscheidung des Ausschusses als „Niederlage für den Verbraucher“. Er rief alle Bürger auf, den EU-Abgeordeneten in ihrem Wahlkreis ihre Meinung zu diesem Thema mitzuteilen, äußerte aber gleichzeitig Zweifel daran, daß diese Stimmen gegen die „geballte Lobby-Power der Marketing-Agenturen“ noch etwas ausrichten könne.

Die Direktive des Ausschusses bezieht sich übrigens nicht nur auf eMail, sondern auch auf SMS-Kurzmitteilungen. Das Perfide daran: Da jede Kurzmitteilung Geld kostet (bei internationalen Verbindungen teilweise mehrere Mark), kommen auf den Verbraucher Kosten zu, wenn er von der „Opt-out“-Option Gebrauch machen will.
[Quelle=Internetworld]
 

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