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Bundesregierung segnet Lauschverordnung ab

Ejan

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14. Juni 2004
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Ohne weitere Aussprache hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung in Berlin die umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) abgenickt. Der Maßnahmenkatalog zum Lauschangriff auf die Surfer und (Mobil-)Telefonierer tritt damit nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Da es sich gemäß § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die TKÜV hauptsächlich wurzelt, um eine Regierungsverordnung handelt, bedarf der abgesegnete Entwurf keiner Zustimmung des Bundesrats. Die Länder hatten mehrfach beklagt, nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt worden zu sein.

Die Vorgeschichte der TKÜV erstreckt sich bereits über mehrere Jahre. Den ersten Entwurf legte die konservativ-liberale Regierungskoalition im Frühjahr 1998 vor. Er wurde schon im Sommer desselben Jahres nach heftigen Protesten von Wirtschaftsverbänden und Datenschützern auf Eis gelegt. Einen zweiten, leicht entschärften Referentenentwurf veröffentlichte das Wirtschaftsministerium im Februar 2001. Auch er stieß auf lautstarke Kritik. Ende September, angesichts der Terroranschläge in den USA "akzeptierte" die Wirtschaft schließlich die nochmals überarbeitete Verordnung.

Gemäß der TKÜV müssen Internet-Zugangsanbieter Surfer, die sich über Modem oder ISDN ins Netz einwählen, sowie Backbones nicht gesondert überwachen. Anbieter von Standleitungen oder anderen breitbandigen Anschlüssen wie DSL oder Kabel sind allerdings zur Vorhaltung von teuren Abhörboxen verpflichtet. Die Provider rechnen daher mit Kosten in mehrstellliger Millionenhöhe.

Die Verfasser des letzten Entwurfs gehen trotz der Ausnahmen davon aus, dass auf Anordnung "die Überwachung des gesamten Internetnutzungsverhaltens" beim Betroffenen "vollumfänglich" möglich sein wird. Die Bundesregierung glaubt, dass die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Nutzer im engen Rahmen der Verfassung bleiben. Bei der Erstellung der TKÜV, betont das Wirtschaftsministerium, sei besonderer Wert darauf gelegt worden, dass die Verpflichteten im Überwachungsfall nicht die Telekommunikation unbeteiligter Dritter erfassen dürfen. Ermittler dürfen beispielsweise keinen Zugriff auf die Telekommunikationsanlagen der Betreiber selbst haben. Die genauen Bestimmungen zur Umsetzung der TKÜV müssen noch in einer Technischen Richtlinie geregelt werden, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeiten soll.

Kritiker der Verordnung bezweifeln vor allem die Effizienz der beschlossenen Maßnahmen. Obwohl momentan bereits rund 4.000 Telekommunikationsverbindungen in Deutschland pro Tag überwacht werden, gibt es bis dato keinerlei Erfolgskontrolle. Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes entsprechendes Gutachten lässt seit Jahren auf sich warten. (Stefan Krempl) / (hod/c't)

[Quelle: Heise]
 
Gemäß der TKÜV müssen Internet-Zugangsanbieter Surfer, die sich über Modem oder ISDN ins Netz einwählen, sowie Backbones nicht gesondert überwachen. Anbieter von Standleitungen oder anderen breitbandigen Anschlüssen wie DSL oder Kabel sind allerdings zur Vorhaltung von teuren Abhörboxen verpflichtet. Die Provider rechnen daher mit Kosten in mehrstellliger Millionenhöhe.


Das mit der Überwachung war ja häufiger in den Medien zu hören. Ich persönlich habe nichts dagegen, dass alles überwacht wird. Von mir aus auch gerne an jeder Strassenecke eine Kamera.  

Nur sollte man die Provider damit nicht strafen, denn die stehen ja so gut wie alle, dank eines bekannten Unternehmens, ja nah' an der Pleite.

Wenn so etwas abgesegnet wird, sollte man sich Gedanken machen, wer die Kosten trägt. Wie wäre es, wenn die Politiker als erstes mal anstatt ein Gehalt von 30,000 DM vielleicht nur noch ein FESTGEHALT von 15,000 DM (obwohl auch noch zuviel) pro Monat bekommen. (nur als Beispiel), dann könnte man gerne die Tabaksteuer hochschrauben, so dass jede Schachtel etwa 8,- DM kostet. (und das sage ich als Kettenraucher :(

Sicherlich haben die Tabakunternehmen Angst, Angestellte entlassen zu müssen, aber dazu muss der Staat wiederrum auch noch Steuern senken, speziell die der verdammt dämlich kalkulierten Steuern Selbstständiger. Heutzutage scheint es nahezu unmöglich zu sein, sich selbstständig zu machen. (in Deutschland zumindest). (PS: Warum drucken die nicht einfach ne Woche lang Geld in der Bundesdruckerrei, merkt doch keiner :)) )

Jetzt bin ich irgendwie vom Thema abgekommen :)

Naja, jedenfalls habe ich persönlich gar nichts dagegen, wenn der Surfer zukünftig ein gläserner Surfer ist. Außerdem sollte Kryptographie vollkommen untersagt werden, denn wozu braucht man es???? Was hat man denn bitte zu verheimlichen?

Sicherlich gibt es wichtige vertrauliche Dokumente, aber dann sollte es für den BND ein allgemeines Passwort oder einen allgemeinen Key geben. Das Programm sollte dann auch nicht von Dritten Unternehmen entwickelt werden, sondern direkt vom BND (als Beispiel).

Also Sch... auf Privacy - Sicherheit ist wichtiger!

Das war MEINE Meinung, also bitte nicht beschimpfen :)))
 
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