Wie sieht die Rechtslage bei auf einer .com-Domain funktionierenden Portalen aus (europäischer Registrar), welche ein US-Patent verletzen, jedoch einer europäischen Gesellschaft gehören und auch in der EU gehostet werden?
Beispiel:
Das oben beschriebene Portal verletzt das zuletzt Facebook anerkannte US-Patent 7945653 ("Tagging digital media"). Kann Facebook nun gegen dieses Portal rechtliche Schritte einleiten? Könnte die Gesellschaft, welche das Portal betreibt, dadurch die genannte .com-Domain verlieren?
Beispiel:
Das oben beschriebene Portal verletzt das zuletzt Facebook anerkannte US-Patent 7945653 ("Tagging digital media"). Kann Facebook nun gegen dieses Portal rechtliche Schritte einleiten? Könnte die Gesellschaft, welche das Portal betreibt, dadurch die genannte .com-Domain verlieren?