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Community-Portal: Profilbilder / Galeriebilder - Urheberrecht?

Mantelmann

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07. Aug. 2012
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150
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0
Hallo zusammen.

Eines meiner Projekte ist eine kleine Single-Börse.

Wir bieten den Usern die Möglichkeit seinem Profil ein eigenes Hintergrundbild zu verpassen, damit's hübsch und persönlich gestaltbar ist.
Wie üblich kann man natürlich auch ein eigenes Profilbild hochladen und eine Usergalerie mit Fotos bestücken.

Nun kommt es vermehrt vor, dass User sich anscheinend Fotos aus dem Internet besorgen, weil sie diese schön finden und als Profilbild, Hintergrundbild etc. nutzen wollen.

Ist es nicht so, dass ich als Seitenbetreiber für die auf unseren Webspace hochgeladenen Bilder haftbar bin, wenn die Verwendung dieser ein Copyright/Urheberrecht verletzt?
In diesem Fall würde ich diese Bilder nämlich nicht freischalten und ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur "eigene" Bilder hochgeladen werden dürfen.

Danke für eure Antworten.
 
Ist es nicht analog zu Foren etc, wo der Betreiber in der Pflicht ist die Rechtsverletzung umgehend nach Kenntnis beseitigen muss und erst haftet wenn er diesem nicht nachkommt?

Würde also bedeuten, jemand muss Dich zunächst darauf hinweisen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.
 
Guten Morgen und Danke für deine Antwort.
Wenn das noch jemand bestätigen kann wäre mir geholfen.
Ansonsten muss ich mich im Laufe des Tages durch die große Suchmaschine quälen, welcher man ja auch nicht blind vertrauen sollte.
 
Ist es nicht analog zu Foren etc, wo der Betreiber in der Pflicht ist die Rechtsverletzung umgehend nach Kenntnis beseitigen muss und erst haftet wenn er diesem nicht nachkommt?

Würde also bedeuten, jemand muss Dich zunächst darauf hinweisen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.

So ist auch mein Kenntnisstand. Google mal den Begriff Mitstörerhaftung.

LG
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
bei meinem letzten Abmahnungsfall haben mir das zwei Antwälte auch so erklärt.
Vermutlich gibt es aber eine Grauzone, damit die Richter Arbeit haben, ich würde daher nicht darauf schwören, dass dies in jedem Fall so ist.
Am besten mal einen Anwalt fragen.
 
@Mantelmann, ich denke, dass Du zumindest in Deinen AGB´s darauf hinweisen musst, dass Fotos, die dem "Urheberrecht" usw. unterliegen nicht hochgeladen werden dürfen, bzw. umgehend von Dir gelöscht werden. Die Frage dürfte auch sein, wie groß Dein Forum ist, bzw. ob es zumutbar ist, dass Du jeden Beitrag auf Verstöße kontrollieren kannst. Meines Wissens, muss man nämlich nicht erst auf einen Verstoß hingewiesen werden, sondern in kleineren Communitys kann man auch "die Kenntnis von Rechtsverletzungen" voraussetzen.

LG
Thomas
 
Als Beispiel habe ich in meinen AGB folgenden Text:

3.3 Verantwortlichkeiten der Kunden

Die Kunden sind für die auf ihrem Weblog publizierten Inhalte vollumfänglich verantwortlich. Sie verpflichten sich insbesondere, keine Inhalte zu publizieren, welche gegen die geltende Schweizerische Rechtsordnung verstossen und/oder Rechte Dritter (einschliesslich deren Persönlichkeitsrechte) verletzen.

Darüber hinaus unterlassen die Kunden das Anbieten und die Verlinkung von folgenden Inhalten:

Inhalte, welche nach allgemeinen Moralvorstellungen als obszön, beleidigend, diffamierend, rassistisch, pornographisch, anstössig oder sonstwie verwerflich anzusehen sind;

Inhalte, welche Werbung für Drittfirmen darstellen oder Inhalte, welche für sexuelle Dienstleistungen, SMS- oder MMS-Dienstleistungen, Privatkredite, Arzneimittel, Alkohol- oder Tabakprodukte werben;

Inhalte, die dazu geeignet sind, andere zu schädigen, wie z.B. Viren, Trojaner, Spyware, Phishing-Aufrufe oder Anleitungen zur Herstellung von solchen Inhalten.

Die Kunden sichern gegenüber **** zu, dass sie die Urheberrechte an den von Ihnen auf den Weblogs veröffentlichten Inhalten haben oder die nachweisbare Zustimmung des Urhebers zur Veröffentlichung dieser Inhalte auf dem Weblog besitzen.

**** kontrolliert die eingestellten Inhalte aufgrund ihrer Masse nicht. Jeder Nutzer kann ein oder mehrere Nutzerkonto/Nutzerkonten eröffnen. **** behält sich vor, die Anzahl der Konten und Weblogs je Nutzer zu beschränken.


und in den Nutzungsbestimmungen:
2. Nutzungsbestimmungen

Die aktive Nutzung eines Blogs erfordert eine Selbstregistrierung. Dabei sind die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäss anzugeben. Jeder Nutzer ist verpflichtet sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, Wettbewerbsrechts und des Datenschutzes jederzeit einzuhalten. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die eingestellten Informationen oder Materialien keine Rechte Dritter verletzen und auch sonst nicht gegen rechtliche Vorschriften verstossen.

Es ist verboten, rechtswidrige, bedrohende, ehrenrührige, verleumderische, obszöne, anstössige, aufrührerische, pornographische oder gotteslästerliche Daten oder Mitteilungen zu hinterlegen oder zu übermitteln oder Spendenaufrufe, Unterschriftensammlungen, Kettenbriefe, Briefe, die auf einem Pyramidensystem aufbauen, Werbung oder Material, das eine strafbare Handlung darstellt, eine zivilrechtliche Haftung verursacht oder anderweitig gegen ein anwendbares Recht oder anwendbare Bestimmungen verstösst, zu verbreiten. **** kann, wenn wir angefragt oder aufgefordert werden, die Identität von Personen welche solches Material verbreiten, preisgeben und / oder mit jeder zuständigen Behörde kooperieren.

Sollte **** zur Ansicht gelangen, dass Sie diese Nutzungsbestimmungen verletzt haben, können wir jederzeit korrigierende Massnahmen treffen, dem Benutzer den Zugriff auf die **** Websites verweigern und Auskünfte, Daten und Inhalte des Benutzers ohne vorherige Benachrichtigung von den ****.ch Websites entfernen.

Sie erklären sich damit einverstanden, **** von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Klagen, Rechtsstreitigkeiten, Prozessen (Gerichts- und Verwaltungsverfahren) und Ausgaben freizuhalten, welche durch die Nutzung von Blogs, Diskussionen, Chats, Sendungen, Übermittlungen, Bekanntmachungen und Ähnlichem auf den **** Websites vorhandenem, oder durch Ihr Fehlverhalten entstanden sind. Solche Ansprüche beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Klagen betreffend Warenzeichen, Dienstleistungsnamen, Marken, Urheberrechte, Patentverletzungen, Markenabschwächung, unerlaubten Beeinträchtigungen von Vertrags- oder voraussichtlichen Geschäftsbeziehungen, Verleumdung oder Rufschädigung, Verdrehung oder Verstoss gegen die Gewährleistungen oder anderen Geschäftsbeeinträchtigungen.

ein paar Infos:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung/#abmfaq_8
 
Zuletzt bearbeitet:
Spitze.
Damit kann ich doch was anfangen.

Mein/Unser Portal ist noch recht frisch und bedient eher eine Nische.
Tausende, gar 100 Tausende registrierte User zu bedienen werde ich wohl nie behaupten können.
Es handelt sich also NOCH um eine als "klein" zu bezeichnende Community.

Die Haftung für von Nutzern stammende Inhalte und Aktivitäten schließen wir in den AGB aus.
Den Punkt hatte ich ganz vergessen.

Bzgl. der notwendigen Größe einer Community um auf der sichereREN Seite zu sein werde ich mal noch versuchen in Erfahrung zu bringen.

Danke für die vielen Antworten. Jede war hilfreich.
 
Ist es nicht analog zu Foren etc, wo der Betreiber in der Pflicht ist die Rechtsverletzung umgehend nach Kenntnis beseitigen muss und erst haftet wenn er diesem nicht nachkommt?

Würde also bedeuten, jemand muss Dich zunächst darauf hinweisen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.

Letzte Sicherheit gibt es nie. Aber für die praktischen Bedürfnisse sollte es ausreichen, wenn Du danach verfährst. Also: noch eine Bestätigung dieser Ansicht :)

Aber Achtung: das Entscheidene ist der erste Satz. Wenn Du auf andere Weise Kenntnis erlangst (Dritter teilt mit, oder eigener Zufalls- oder Stichprobenfund, ...), besteht auch Handlungspflicht. (Aber nur bei positiver Kenntnis, "Kennen-Müssen" reicht nicht aus. Aber bei 'nem sich aufdrängenden Verdacht bist Du gut beraten, bei dem hochladenden Nutzer und/oder einem erkennbaren potentiellen Rechteinhaber nachzufragen.)
 
[...] Die Haftung für von Nutzern stammende Inhalte und Aktivitäten schließen wir in den AGB aus.
Den Punkt hatte ich ganz vergessen. [...]
1.) Hoffentlich mit einer wirksamen Ausschlussklausel. Ein simples "wir schließen jegliche Haftung aus" wäre unwirksam.
2.) Gilt natürlich nur gegenüber den Nutzern der Seite, die sich mit den AGB irgendwie einverstanden erklären. Dritte, deren Rechte evt. verletzt werden, sind dadurch natürlich nicht betroffen, da sie den AGB ja nicht zugestimmt haben. Du kannst immer nur hoffen, einen etwaigen Schaden auf den eigentlich verantwortlichen Nutzer abwälzen zu können.
 
Der Teil der AGB bezüglich der Haftung des Betreibers besteht aus immerhin 5 Punkten und vielen vielen, hoffentlich ausreichend klauseligen Sätzen. ^^
Zur Registrierung muss man den AGB durch Häkchensetzung in eine Checkbox zustimmen. Ansonsten ist eine Registrierung nicht möglich.
 
Der Teil der AGB bezüglich der Haftung des Betreibers besteht aus immerhin 5 Punkten und vielen vielen, hoffentlich ausreichend klauseligen Sätzen. ^^
Wird schon klappen. Ich drück' die Daumen :)

Zur Registrierung muss man den AGB durch Häkchensetzung in eine Checkbox zustimmen. Ansonsten ist eine Registrierung nicht möglich.
Nun registrieren sich ausgerechnet die Abmahner eher selten... ^^
(also keine Haftungsausschlussvereinbarung mit denen)
 
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