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content umschreiben erlaubt?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Ich suche eine verlässliche Quelle wo man nachlesen kann, ob es erlaubt ist, content / Informationen von fremden Webseiten oder aus Zeitungen, ggf. auch Informationen die man im Radio gehört hat mit eigenen Worten wiederzugeben.

Es geht also nicht darum, fremden Text zu kopieren, sondern quasi um eine Art Nacherzählung.

Mir wird diesbezüglich konkret mit Abmahnung gedroht, wenn ich auf einer meiner Seiten keine Quellen zu meinen Texten nennen würde.
Es sind teilweise Themen die in verschiedenen Zeitungen, Webseiten und im Radio behandelt wurden, die von mir mit eigenen Worten wiedergegeben wurden.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass sowas erlaubt ist, solange es sich um allgemeine Informationen handelt und man nichts direkt kopiert.

Kennt jemand konkrete Urteile etc. zu dieser Thematik?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe dazu keine Urteile parat (frag mal Forsaken). Aber als Indiz möchte ich anmerken, dass z.B. im Domain-Recht Newsletter in solch einem Fall die Quellen dabeistehen. z.B. letztens beim Thema

06) Preisvorschlag - Sedo mit neuem Bewertungs-Tool
...
...
Quelle: sedo.de, consultdomain.de, eigene Recherche


Gruß
M.
 
... mit eigenen Worten wiederzugeben ... Nacherzählung ...
Das nennt man auch Plagiat, siehe z.B.:
Plagiat – Wikipedia
Noch ein Hinweis:
3.5 Copyright-Probleme bei Plagiaten

Es ist im Gegensatz zum Zitat (mit Urheberangabe) eben nicht erlaubt.

Schau Dir mal §23 Urheberrechtsgesetz an: "Bearbeitungen und Umgestaltungen": Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden ...
 
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung!

Stellt sich nur die Frage: Wann greift bei einem umgeschriebenen Text nicht mehr das Urheberrecht? Dafür muss es doch bestimmte Kriterien geben.

Hier inurl:frag-einen-anwalt.de intext:urheberrecht intext:text - Google-Suche findest Du interessantes zum Thema Urheberrecht.

Dort Wikipedia:Textplagiat – Wikipedia sind auch gut Infos.

Auch sehr lesenswert: Hilfe:FAQ Rechtliches – AmeisenWiki

Bevor die Sache für Dich sehr teuer wird, solltest Du Dir eine Rechtsauskunft einholen. Z.B. hier Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

Gruß Mario
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit schon mal viele nDank für Eure Hilfe.

Nur damit man versteht worum es mir geht - ich rede nicht von Texten, die irgendwelche tiefgehenden Inhalte haben. Mir geht es um eher banale Mitteilungen, über die ziemlich zeitgleich in irgendwelchen Medien berichtet wird.

Beispiel: Eine Zeitung schreibt: "Frau in Hamburg überfahren - tod!"
Ich lese das und schreibe auf meiner Seite: "Bei einem Verkehrsunfall in Hamburg erlitt eine Frau tödliche Verletzungen".

Das Beispiel ist ziemlich nah an dem Thema um das es konkret geht.

Außerdem: Wenn mehr als ein Medium berichtet, wer will denn nachweisen, dass ich die Info von ihm habe? Oder kann jemand pauschal abmahnen, weil ich keine Quelle nenne?

Das Urhebergesetz spricht beim Thema Quellenangabe eher von Zitaten - aber ich zitiere ja nicht.

Ab sofort werde ich anders vorgehen - mir gehts jetzt um das was schon on ist.
 
Wenn es um konkrete aktuelle Nachrichten geht und Du nicht unmittelbarer Zeuge davon warst, hast Du sie irgendwo aufgeschnappt, vielleicht über Google News oder Heise oder die Morgenzeitung. Legitim wäre es imho zu schreiben: "wie ich heute Morgen in der xxxZeitung gelesen habe usw. und danach Deine eigenen Kommentare dazu. Eventuell auch Passagen des Originals zitieren und auch diese kritisch auseinander nehmen.
 
was wäre wenn du so (oder so ähnlich) beginnst:

"Wie in verschiedenen Zeitungen berichtet,,,,,,,,,,bla blub"

und den rest mit eigenen worten verfasst?

aber ja, man weiss nie in D.!
lieber rechtsberatung einholen.
 
Wenn es um konkrete aktuelle Nachrichten geht und Du nicht unmittelbarer Zeuge davon warst, hast Du sie irgendwo aufgeschnappt..

naja, aber den Nachweis zu erbringen, daß es nicht z.B. vom Bekannten aus Hamburg der grad Zeuge war oder dessen Bekannter, dessen Bekannter, dessen Bekannter grad Zeuge war ;) o.ä. telefonisch erzählt wurde o.ä. halte ich für ein wenig schwierig... in dubio pro reo... denke ich als Laie zumindest... aber bin halt auch nur Laie...

mfg pyro
 
Generell ist das eine sehr gute und interessante Frage.

Solange es sich bei den Texten um allgemeine Informationen handelt und du diese wirklich selbst, sprich aus mehreren Quellen, mit eigenen Worten verfasst / zusammengefasst hast, sollte man Dich rechtlich nicht belangen können.

Und wie Pyro schon gesagt hat, wie soll dir nachgewiesen werden, dass du den Text von einer bestimmten Quelle genommen hast?!

Dann könnte man theoretisch jede zweite News-Webseite oder jeden zweiten Blog abmahnen.

Ein Großteil der Nachrichten stammt im Grunde genommen ja meist von einer Quelle ab und verbreitet sich letztendlich wie ein Lauffeuer im Netz, da kommt der """"""""Urheber""""""" ja gar nicht mehr hinterher mit den Abmahnungen :)

Grüße
Nikolay
 
Ich suche eine verlässliche Quelle wo man nachlesen kann, ob es erlaubt ist, content / Informationen von fremden Webseiten oder aus Zeitungen, ggf. auch Informationen die man im Radio gehört hat mit eigenen Worten wiederzugeben.
Sofern es sich um Tagesneuigkeiten aus Presse und Rundfunk handelt, hilft
vielleicht ein Blick in die folgenden Einzelnormen des Urheberrechtsgesetzes.
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.

§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse

Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

Das Urheberrecht ist eine schwierige Sache. Nicht umsonst wird es das "Öl
des 21. Jahrhunderts" genannt. Die Schwierigkeit besteht darin, zu entscheiden,
welche Werke geschützt sind und welche nicht. Kaum einer weiss zum
Beispiel, dass Sammlungen von Kochrezepten geschützt sind. Das liegt
unter anderem auch daran, dass die Schwelle recht niedrig angelegt wird,
nach der die eigene schöpferische Leistung entsteht. Auf der anderen Seite
stehen etwa Fahrpläne, die nicht schutzfähig sind, ein Telefonbuch
wiederum ist es. Die hier genannten Beispiele nennen die Juristen Schutz
der kleinen Münze.

Bei der Bundeszentrale für politische Bildung kann man sich passend zum
Thema zwei Bücher als pdf-Datei kostenfrei herunterladen.

Ansonsten weiss ein in Sachen Urheberrecht qualifizierter Anwalt sicherlich
verbindlichen Rat.

Ahoi!
 
Ein fettes Danke an alle!

(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
Im Rechtsstreit sucht sich jeder seine Argumente - ich denke, dass dieses für meinen konkreten fall am besten passen könnte - nochmals danke dafür.

Insgesamt ist dieses Thema möglicherweise auch dann interessant wenn man Texte kauft. Denn viele Texter schreiben vorhandene Texte ja einfach nur um.
 
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