Hallo Markus,
Man kann natürlich optional alle Moderatoren
und Admins im Impressum mit Emailadresse
namentlich auflisten, das Gesetz schreibt aller-
dings auch vor, dass nach § 6 TDG ein einziger
Verantwortentlicher namentlich genannt werden
muss zusätzlich - was nicht jeder mag - dessen
Adresse (kein Postfach), Telefonnummer und
Emailadresse (bei nicht gewerblich handelnden
Privatpersonen). Anderes gilt nur dann, wenn
klar ersichtlich wird, welcher Verantwortliche für
welchen Teil des Angebots zuständig ist, dann
sind auch mehrere Verantwortliche denkbar, für
die aber wiederum jeweils alle Pflichtangaben zu
machen sind, das einfachste wäre also, wenn der
Domaininhaber auch im Impressum einziger
Verantwortlicher ist.
Gruß
Sebastian