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Copyright - was ist erlaubt, was nicht...?

JCG

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Registriert
04. Sep. 2001
Beiträge
232
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0
Hallo allerseits,

was ist in Sachen Copyright denn eigentlich erlaubt und was nicht?

Darf ich auf meiner Website z.B....:

1.) ...fremde Texte und/oder Bilder verwenden, wenn ich eine Quellenangabe hinzufüge?

2.) ...Bildmaterial eines Herstellers stillschweigend verwenden, dessen Produkte ich offiziell verkaufe?

3.) ...den informativen Inhalt dreier oder vierer fremder Quellen zu einem eigenen Text zusammenbasteln, evtl. noch Informationen hinzufügen, und dann als eigenen Text verwenden?

Und noch eine Frage:

Wie formuliert man rechtlich völlig korrekt den Copyright-Hinweis?

a) copyright (c) 2000 by XXXXX (2000 = Jahr der ersten Veröffentlichung)

oder

b) copyright (c) 2000-2002 by XXXXX (= Zeitraum vom Jahr der ersten Veröffentlichung bis zum jeweils aktuellen Jahr. Anpassung jedes Jahr)

oder

c) copyright (c) 2002 by XXXXX (=das aktuelle Jahr, Anpassung jedes Jahr)?

VIELEN DANK für Eure Hilfe und viele Grüße,
JCG
 
Hallo JCG,

betroffen ist das Urheberrechtsgesetz = http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Zu Deinen Fragen:

1= Eindeutig nein! (habe mir selbst schon eine Abmahnung deswegen eingehandelt), Ausnahme: "Zitate" (einzelne, wenige Sätze, kleinere Bildausschnitte)

2= wie 1., warum fragst Du nicht einfach, ob Du es nutzen darfst? Müßte doch in seinem Sinne sein!

3= Wenn die Texte nicht nur als Zitate (einzelne, wenige Sätze) zu erkennen sind: nein! Bei Zitaten: Quellangaben nötig

4) Garnicht. Jedes Werk von Dir (auch ohne Copyright-Vermerk) ist in Deutschland geschützt. Es hat sich aber eingebürgert (und erleichert den Nachweis der Urheberschaft, garantiert ihn aber nicht), ich verwende (c) <Jahreszahl erster VEröffentlichung> by <Name>

Gruß!
Das MH!
 
Hallo Martin,

besten Dank für Deine hilfreiche Antwort!!

Scheint ja wirklich eine recht gefährliche Sache zu sein.... Wie viel hat Deine Abmahnung damals denn gekostet?

Viele Grüße,
JCG
 
Also ich würde auch einen Anfall bekommen, wenn jmd. z.B. mein Design kopiert und dann irgendwo ganz klein nur meine Quellenangabe angibt. Schließlich habe ja ich einen Haufenkohle in den Kram investiert, um es mir von einem Grafiker machen zu lassen!
Erst heute wieder eine Überweisung weggeschickt. ;-)

-Bastian
 
War im November 2000 glaub ich, und kostete (umgerechnet) rund 2000 Neukröten. Auch für mich nen Riesenhaufen (besonders wenn man es nicht hat). Die Forderung war urspünglich 5-stellig (DM), konnte denen (Presseagentur) aber klarmachen, daß ein armer Admin (hehe!), nichts verdient und auch nichts böses wollte.

Glück gehabt!
 
Das ist bitter. :-(

Auf dem Gebiet bin ich auch schon mehr als vorsichtig geworden.

-Bastian
 
@ Bastian:

Es geht mir bei meiner Frage NICHT um Design, Grafiken etc., sondern um Info-Material (Bilder, Texte etc.).

Danke und Gruß,
JCG
 
Manchmal frage ich mich, wozu es hier eigentlich noch Juristen braucht  ;) ;)

Noch eine Ergänzung zum sogenannten Copyright-Vermerk und den dazugehörigen Jahreszahlen:

Sobald es Überarbeitungen eines Werks gegeben hat, werden die Jahre der Überarbeitungen üblicherweise mit genannt:

Beispiel 1: Ein Foto ist im Jahr 1999 geschossen worden.

(c) AP 1999

Beispiel 2: Eine Website ist seit 1998 live und wurde seit dem immer wieder überarbeitet.

(c) Internet Design GmbH 1999-2002

Juristisch sind diese Details freilich von eher geringer Bedeutung.
 
Hallo Stefan,

auch Dir herzlichen Dank für Deine Antwort!! Verstehe ich Dich richtig, dass es "eigentlich" reicht, bei Websites das Jahr der Erstellung hinter das (c) zu setzen, und man hat dennoch "für immer und ewig" das Copyright darauf?

DANKE und viele Grüße,
JCG
 
Manchmal frage ich mich, wozu es hier eigentlich noch Juristen braucht  ;) ;)

*mal gelegentlich meine Bewerbung vorbeischick*

*lach*

mal ne andere Frage (zu der ich keine Antwort habe!):

Erlaubt ist ja keine Rechtsberatung im Einzelfalle.
Ist irgendwo definiert, was mit "Rechtsberatung im Einzelfalle" gemeint ist? Oder ist das mal wieder so eine Wischi-waschi-Definition, die je nach Tagesform vom RA aus dem Bauch heraus festgelegt werden muß? Wo ist die Abgrenzung zwischen allgemeinen, nett- und ernstgemeinten, aber eigentlich unverbindlichen Meinungsäußerungen und einer rechtlichen Beratung des Einzelfalls?

Das MH!
 
@JCG

Also, wie gesagt: Das Urheberrecht entsteht zu Gunsten des Werkschöpfers - unabhängig vom Anbringen eines Urheberrechtsvermerks; letzterer dient lediglich der Kennzeichnung der Urheberschaft und der Beweiserleichterung. Das Recht selbst begründet ein Urheberrechtsvermerk nicht.

@Moorhuhn Martin

Rechtsberatung im Einzelfall ist nicht verboten.

Nach § 1 RBerG ist es lediglich Personen, die keine spezielle Erlaubnis dazu haben, untersagt, geschäftmäßig Rechtsberatung zu betreiben.

Anwälte unterliegen insofern Beschränkungen, als sie ihre Leistungen nicht zu Dumping-Preisen oder gar kostenlos zur Verfügung stellen.

Da die Beiträge in Foren regelmäßig allein dem öffentlichen Austausch von Meinungen gelten, sind diese in keiner Hinsicht rechtlich problematisch.
 
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