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S

sizzle

Guest
Hi, guten Abend!

Kurz bevor ich acht Jahre alt wurde, haben sich meine Eltern bemüht, eine Autorin zu finden, die für Ihren Bub ( den kleinen sizzle ) ein Buch zum achten Geburtstag schreibt.

Dieses Buch habe ich nun wieder ausgegraben und es auf meiner Seite ( mit copyright Hinweis auf die Autorin ) veröffentlicht.

Geht das in Ordnung, es ist 29 Jahre her und das Buch wurde ja ganz alleine für mich geschrieben, oder sollte ich lieber die alte Dame kontaktieren und mir eine Genehmigung hierfür besorgen?

Danke und nette Grüße  :)
sizzle
 
Ich denke mal das es nicht für Dich geschrieben wurde sondern es fertige Textbausteine gab wie üblich bei solchen Sachen und dein Name eingesetzt wurde..daher würde ich lieber mal Fragen...
 
Hallo sizzle,

da das Buch als Auftragsarbeit nur für Dich geschrieben worden ist, denke ich, dass hier die sog. Zweckübertragungsregel weit ausgelegt werden kann (ich gehe davon aus, dass vor 29 Jahren kein spezieller Urheberwerkvertrag abgeschlossen wurde. Gabs damals schon das Urheberrechtsgesetz ??? *mal nachsehen*). Das bedeutet, dass Du das Buch in allen damals bekannten Verwertungs- und Nutzungsarten verwenden darfst (öffentlich vortragen, vorlesen, etc.).
Problem ist hier aber, dass es damals ja noch kein Internet gab, so dass das Internet nun nicht unter diese "Erlaubnis" fällt. Zum Schutze des Künstlers sind Technologien, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (hier vor 29 Jahren) noch nicht bekannt sind, von allen Nutzungsrechtseinräumungen ausgenommen. Der Künstler kann für die neuen Nutzungsarten (Internet) zusätzlich eine Vergütung verlangen.
Da die Dame wahrscheinlich von alle dem keine Ahnung hat würde ich einfach mal nett anfragen (evtl. mit Blumen) ob Sie etwas dagegen hat.

Ciao

Forsaken
 
Hallo jungfer, hallo forsaken!

Auch Euch beiden, Danke für die Antworten. Ich habe gestern vorsichtshalber den Verlag ausfindig gemacht, den mittlerweile natürlich Bertelsmann übernommen hat und habe einen netten Brief dorthin geschrieben.

Das copyright ist ja immer eine heisse Angelegenheit, und ich möchte dabei niemanden in seinen Rechten Verletzen. Mal sehen, vielleicht gibt mir der Verlag ein positives Zeichen.

Die Dame kann ich bisher noch nicht ausfindig machen, werde mich aber auch hierum bemühen. Der Blumenstrauss ist eine nette Geste und Idee, den schicke ich dann allerdings mit Fleurop ;)

Nette Grüße und ein schönes Wochenede
sizzle
 
Hallo sizzle,

wenn auch ein Verlag beteiligt ist, dann ist natürlich die Hauptfrage, wie die Rechte zwischen Verlag und der Künstlerin verteilt sind/waren. Danach richtet sich dann auch die Möglichkeit der Rechtseinräumung.

Ciao

Forsaken
 
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