Wettermann
New member
- Registriert
- 24. Mai 2008
- Beiträge
- 3.721
Der Begriff Cuxland wird seit gefühlten Ewigkeiten in Stadt- und Landkreis Cuxhaven als Begriff für die Region im Volksmund verwendet.
Vor ein paar Jahren hat sich eine Firma den Begriff als Marke eintragen lassen und alles und jeden abgemahnt, den den Begriff verwendete. Und das waren viele. Die meisten ausdem Bereich Tourismus, in welchem Bereich auch der Abmahner tätig ist. Wer eine Ferienwohnung im Web oder Print anbietet, verwendet meist den Begriff Cuxland.
Selbst den Landkreis-Cuxhaven als Behörde hat der Markeninhaber abgemahnt und damit dann einen Prozess ausgelöst, der sich sehr lange hinzog.
Der Landkreis hat argumentiert, dass der Begriff auch ohne Marke geschützt sei, weil er selber so wie viele einzelne Gemeinden in Broschüren und auf Messen mit dem Begriff seit Jahrzehnten werben. Der Begriff sei bundesweit bekannt als Bezeichnung für die Region. Nach Auffassung des Landkreises Cuxhaven hat der Begriff Verkehrsgeltung.
Nun endete der Streit mit einem Vergleich, der Potential für weitere Abmahnungen undProzesse bietet.
Verwendet werden darf der Begriff Cuxland künftig nur mit dem vorangehenden Wort im.
Jemand darf also Werben mit Ferienhaus im Cuxland, jedoch nicht mit Cuxland-Ferienhaus.
Der Vergleich sieht ausdrücklich auch eine diesbezügliche Nutzung von Domains vor.
Das Dorf in dem ich wohne verwendet seit Jahren den Slogan "Tor zum Cuxland" und präsentiert diesen auf großen Schildern am Ortseingang einer vielbefahrenen Bundesstraße. Gemäß dieses Urteils / Vergleichs, ist das nun juristisch angreifbar. Auch eine Cuxland-Fahrschule gibt es...
Vor ein paar Jahren hat sich eine Firma den Begriff als Marke eintragen lassen und alles und jeden abgemahnt, den den Begriff verwendete. Und das waren viele. Die meisten ausdem Bereich Tourismus, in welchem Bereich auch der Abmahner tätig ist. Wer eine Ferienwohnung im Web oder Print anbietet, verwendet meist den Begriff Cuxland.
Selbst den Landkreis-Cuxhaven als Behörde hat der Markeninhaber abgemahnt und damit dann einen Prozess ausgelöst, der sich sehr lange hinzog.
Der Landkreis hat argumentiert, dass der Begriff auch ohne Marke geschützt sei, weil er selber so wie viele einzelne Gemeinden in Broschüren und auf Messen mit dem Begriff seit Jahrzehnten werben. Der Begriff sei bundesweit bekannt als Bezeichnung für die Region. Nach Auffassung des Landkreises Cuxhaven hat der Begriff Verkehrsgeltung.
Nun endete der Streit mit einem Vergleich, der Potential für weitere Abmahnungen undProzesse bietet.
Verwendet werden darf der Begriff Cuxland künftig nur mit dem vorangehenden Wort im.
Jemand darf also Werben mit Ferienhaus im Cuxland, jedoch nicht mit Cuxland-Ferienhaus.
Der Vergleich sieht ausdrücklich auch eine diesbezügliche Nutzung von Domains vor.
Das Dorf in dem ich wohne verwendet seit Jahren den Slogan "Tor zum Cuxland" und präsentiert diesen auf großen Schildern am Ortseingang einer vielbefahrenen Bundesstraße. Gemäß dieses Urteils / Vergleichs, ist das nun juristisch angreifbar. Auch eine Cuxland-Fahrschule gibt es...