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Das gibt es doch nicht!

Rocca

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24. Aug. 2001
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Ich habe eine eingetragen Marke, seit 3 Jahren. Es handelt sich um eine Wort- Bildmarke. Ich habe einen Gewerbeschein und arbeite seit 3 Jahren mit dieser Marke, schalte Werbung und bin auf einigen Portalen im Internet.Ein anderer hat sich jetzt die gleich Marke, mit den gleichen Klassen registrieren lassen.Er hat dieses vorsätzlich getan. Kann ich nichts machen? Wozu gibt es dann Markenschutz der auch noch in verschiedene Klassen unterteilt ist? Man sagt mir ich habe die meine Marke nicht in der Beobachtung gehabt, gibt es aber nicht so etwas wie ältere Rechte? Danke für eventuelle Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Rocca ???
 
ahoi rocca,

klar kannst du was machen: nach eintragung der marke läuft die dreimonatige widerspruchsfrist. in dieser phase kannst du beim dpma widerspruch gegen die andere marke einlegen.
wenn die widerspruchsfrist bereits verstrichen ist, wird es etwas komplizierter, dann musst du den entsprechenden inhaber dazu veranlassen seine marke zu löschen. in diesem fall solltest du mit deinem anwalt das vorgehen besprechen - denkar z.B. abmahnung wegen markenrechtsverletzung.
das alles kann natürlich nur greifen, wenn deine marke prioritätsälter ist und das waren- und dienstleistungsverzeichnis identisch oder ähnlich.
für alle markeninhaber gilt es die eigene marke selbst zu überwachen um verletzungen der eigenen rechte frühzeitig zu erkennen und zu klären.

take care
domainster
 
Meines Erachtens muss die Eintragung der Marke nicht abgewartet werden. Dies ist zwar Voraussetzung für ein Widerspruchsverfahren beim DPMA, nicht aber für eine Abmahnung und ein auf Zurücknahme der Markenanmeldung gerichtetes Unterlassungsbegehren.

Allerdings ist natürlich zu beachten, dass die Wort-/Bildmarke hinsichtlich ihres begrifflichen Bestandteils unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sein darf und Verwechslungsgefahr vorliegen muss.
 
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