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Datennutzung und Veröffentlichung

selfman

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15. Juni 2001
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Hallo,
heute kam beim Stammtisch im Gespräch mit Marco ein interessantes Thema auf.

Wie sieht es mit der Veröffentlichung von Firmendaten in einem Onlineverzeichnis aus?

Einmal angenommen ich habe aus vielen verschiedenen Telefonbüchern, Onlinearchiven, Zeitschriften etc. ein Haufen Daten von z.B. Handwerkern gesammelt und alle fein säuberlich aufbereitet und veröffentliche diese nun in meinem Verzeichnis ausschließlich mit Firmenname/ Namen, Str. und Ort.

Telefonnummereintrag, URL, Email und weitere Optionen kann der Handwerker auf Wunsch kostenpflichtig dazubuchen.

Benötige ich vor Veröffentlichung des kostenfreien Eintrages auf jeden Fall eine Genehmigung der Firma?

Was kann mich im schlimmsten Fall erwarten? :-)

In D weiss man ja nie.....

Freue mich über ein paar Statements.

Gruss
Melf
 
Ich glaube das die öffentlichen Daten bis auf Widerruf verwenden kannst aber die Frage ist wo Du diese herholst. Denn wenn es aus Fremddatenbeständen nimmst, musst dort fragen ob Ihre Datensammlung verwendet/bearbeitet werden darf.
 
Definition Fremddatensammlung?

Ist das Branchenbuch, eine Zeitschrift mit Herstelleranschriften oder aber Internetseiten von Firmen eine Fremddatensammlung?

Also sind alle Anschriften und Daten die ich sammel mehr oder weniger unter dem Begriff Fremddatensammlung zu sehen?

Heisst ich muss mir vor Veröffentlichung von jedem die Genehmigung einholen, wenn ich zum Beispiel seine Internetadresse gefunden habe und mir die Daten notiert habe?

Hm, die ganzen Linklisten und Verzeichnisse, haben die alle sich vorher Genehmigungen eingeholt?
Kann ja wohl nicht sein oder?


Gruss
Melf
 
gestern nochmal den Schönfelder gewälzt und wenn ich es richtig verstanden habe sollte das Problem mit den Fremddaten keine Rolle mehr spielen.

Interessant wäre jetzt nur noch ob die von jungfer angesprochene Widerrufsgeschichte so passt.
 
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