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Datenschutzhinweise?

TaT

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14. Juni 2002
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Wenn man auf seiner Webseite ein Formular anbietet, in das User Ihre Daten eintragen können, um in ein Verzeichnis aufgenommen zu werden, braucht es dann Hinweise auf den Datenschutz, der praktiziert wird?
 
Nur wüßte ich nicht, was man denn da reinschreiben sollte anderes, als das die Webseitenbetreiber sich an die datenschutzrechtlichen Vorschriften halten - und das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, deren Erwähnung man sich, scheint mir, auch sparen kann.
 
Man muss glaube ich dem User darauf aufmerksam machen, dass es ihm z.B. bei Newslettern frei steht, seinen Namen oder ein Pseudonym einzutragen.

Im Web gefunden:

"* gemäss §13 Mediendienstestaatsvertrag steht es Ihnen frei, unseren Newsletter anonym, unter einem Pseudonym oder Ihren richtigen Namen zu abonnieren."

Gruß
Falke
 
deswegen ist auch schon einmal eine Abmahnungswelle gelaufen. Die Regelung ist wohl, dass man einen Newsletter auch nur durch Angabe einer email-Adresse beziehen können muß, ohne Zurverfügungstellung weiterer Daten. Das betrifft aber meines Wissens nur Newsletter. In dem Fall, um den es mir geht, wird ein Verzeichnis erstellt von Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe. Alle entgegengenommenen Daten werden so auch auf der Webseite veröffentlicht. Datenschutzrechtliche Hinweispflichten kann ich dabei nicht erkennen, oder übersehe ich etwas?
 
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