gerne würde ich Eure Meinung zum folgenden Sachverhalt erfahren:
Ein Markeninhaber mahnt einen Domaininhaber ab, für eine Domain, die einen Zusatz zum Domain-Namen enthält.
Zum Beispiel: zusatzbegriff-marke.de
Der Domaininhaber bekommt kalte Füße und löscht die Domain. Ein anderer sieht, die Domain ist frei geworden und registriert diese.
Nun kommt der Markeninhaber und mahnt diesen neuen Domaininhaber ab.
Streitwert wie üblich im 6 stelligen bereich.
Hat da der Markeninhaber nicht eine welche Pflicht welcher Art auch immer, diese Domain zuregistrieren und zu behalten?
Kann er dieses Spiel unendlich betreiben? Wenn ja, ist es ja eine schöne Einnahmequelle für den Anwalt.
Es sei noch erwähnt, dass der Markenname nach Auffassung der Domaininhaber ein Gattungsbegriff ist.
So ähnlich wie Freu*ndin die Zeitschrift. Aber das sollte zweitrangig sein.
Ein Markeninhaber mahnt einen Domaininhaber ab, für eine Domain, die einen Zusatz zum Domain-Namen enthält.
Zum Beispiel: zusatzbegriff-marke.de
Der Domaininhaber bekommt kalte Füße und löscht die Domain. Ein anderer sieht, die Domain ist frei geworden und registriert diese.
Nun kommt der Markeninhaber und mahnt diesen neuen Domaininhaber ab.
Streitwert wie üblich im 6 stelligen bereich.
Hat da der Markeninhaber nicht eine welche Pflicht welcher Art auch immer, diese Domain zuregistrieren und zu behalten?
Kann er dieses Spiel unendlich betreiben? Wenn ja, ist es ja eine schöne Einnahmequelle für den Anwalt.
Es sei noch erwähnt, dass der Markenname nach Auffassung der Domaininhaber ein Gattungsbegriff ist.
So ähnlich wie Freu*ndin die Zeitschrift. Aber das sollte zweitrangig sein.