Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Dauereinnahmequelle durch Abmahnung

domzilla

New member
Registriert
27. Sep. 2006
Beiträge
939
Reaktionspunkte
4
gerne würde ich Eure Meinung zum folgenden Sachverhalt erfahren:
Ein Markeninhaber mahnt einen Domaininhaber ab, für eine Domain, die einen Zusatz zum Domain-Namen enthält.
Zum Beispiel: zusatzbegriff-marke.de
Der Domaininhaber bekommt kalte Füße und löscht die Domain. Ein anderer sieht, die Domain ist frei geworden und registriert diese.
Nun kommt der Markeninhaber und mahnt diesen neuen Domaininhaber ab.
Streitwert wie üblich im 6 stelligen bereich.

Hat da der Markeninhaber nicht eine welche Pflicht welcher Art auch immer, diese Domain zuregistrieren und zu behalten?
Kann er dieses Spiel unendlich betreiben? Wenn ja, ist es ja eine schöne Einnahmequelle für den Anwalt.

Es sei noch erwähnt, dass der Markenname nach Auffassung der Domaininhaber ein Gattungsbegriff ist.
So ähnlich wie Freu*ndin die Zeitschrift. Aber das sollte zweitrangig sein.
 
Hi,

ich glaube es gab vor kurzem ein Urteil in dem das Gericht dem Kläger recht gab und sinngemäß sagte das wenn Abmahnung einen kommerziellen Hintergrund vermuten liesse, ist die Abmahnung nichtig. Aber ich find das Urteil momentan nicht mehr.

In dem Fall ging es auch drum das ein Anwalt wild durch die Welt mahnt und einer sich dagegen wehrte.

LG
 
Hi,

ich glaube es gab vor kurzem ein Urteil in dem das Gericht dem Kläger recht gab und sinngemäß sagte das wenn Abmahnung einen kommerziellen Hintergrund vermuten liesse, ist die Abmahnung nichtig. Aber ich find das Urteil momentan nicht mehr.

In dem Fall ging es auch drum das ein Anwalt wild durch die Welt mahnt und einer sich dagegen wehrte.

LG

Hi,


vielleicht ist es dieses hier?

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84987


Grüße
Steve
 
Hat da der Markeninhaber nicht eine welche Pflicht welcher Art auch immer, diese Domain zuregistrieren und zu behalten?

Nein, warum? Da würden firmen wie bmw und nokia zehntausende Domains halten müssen, zumindest wenn ich an die früheren Aktivitäten von z.B. MArio D. denke.

Kann er dieses Spiel unendlich betreiben?
Was heisst denn Spiel? Der Markeninhaber verteidigt seine Marke. Macht er dies nicht, kann seine Marke verwässert werden.

Es sei noch erwähnt, dass der Markenname nach Auffassung der Domaininhaber ein Gattungsbegriff ist.
So ähnlich wie Freu*ndin die Zeitschrift. Aber das sollte zweitrangig sein.

Das wäre dann abzuklären.


Grundsätzlich: Ich bin schon mehrmals vom "Vorinhaber" einer Domain auf mögliche Schwierigkeiten hingewiesen worden, nachdem ich eine Domain gereggt hatte. (dafür an alle vielen Dank) Dennoch wird es nicht immer vermeidbar sein, dass so etwas passiert.

Eine Missbräuchlichkeit seitens des Markeninhabers müsste man gerichtlich klären. Eine andere Möglichkeit sit die Domain nicht geschäftlich sondern nur generisch zu nutzen, dann ist läuft die Abmahnung ins Leere.

Wenn man wirklich der Meinung ist, der Name wäre generisch, dann würde ich die Domain löschen und wenn überhaupt die Abmahnung nur dann unterschreiben ohne gleichzeitig die Kosten anzuerkennen - und dies ggfs. auch begründen. Damit ist zumindest die Gefahr einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung wesentlich geringer...

Grüsse

123meins
 
Was heisst denn Spiel? Der Markeninhaber verteidigt seine Marke. Macht er dies nicht, kann seine Marke verwässert werden.

Nun, mach Dich nicht an dem Begriff "Spiel" fest. Nennen wir es "Verfahren"

Ich denke nur, bei Gegenüberstellung der Reg- und Abmahnkosten (ca. 5 Euro im Jahr und 4 bis 5 tsd. Euro einmalig) ist da eine Unverhältnismäßigkeit.
M. E. sollte oder gar müsste der Abmahner eine Fürsorgepflicht haben, um weiteren Schaden abzuwenden.

Ähnlich, Du läßt Deine Autotür offen und der Schlüssel steckt drin. Bei einem Diebstahl würde der Dieb zwar seine gerechte Strafe bekommen, aber ich bin sicher, dass Du im Wiederholugsfalle, wenn Du die Autotür offen läßt mit dem Schlüssel drin, anschließend ebenso Ärger mit Justiz hättest.
 
Nun, mach Dich nicht an dem Begriff "Spiel" fest. Nennen wir es "Verfahren"

Ich denke nur, bei Gegenüberstellung der Reg- und Abmahnkosten (ca. 5 Euro im Jahr und 4 bis 5 tsd. Euro einmalig) ist da eine Unverhältnismäßigkeit.
M. E. sollte oder gar müsste der Abmahner eine Fürsorgepflicht haben, um weiteren Schaden abzuwenden.

Ähnlich, Du läßt Deine Autotür offen und der Schlüssel steckt drin. Bei einem Diebstahl würde der Dieb zwar seine gerechte Strafe bekommen, aber ich bin sicher, dass Du im Wiederholugsfalle, wenn Du die Autotür offen läßt mit dem Schlüssel drin, anschließend ebenso Ärger mit Justiz hättest.

Klingt ja wie Anstiftung zum Diebstahl :)

Auf der anderen Seite, bin ich Inhaber eines KFZ nicht verpflichtet dieses gegen Diebstahl zu sichern..

cu
Thomas
 
Zurück
Oben