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engel
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"DENIC eG öffnet sich für neue Mitglieder" lautet der Titel einer aktuellen Pressemitteilung der deutschen Domain-Vergabestelle. Der Satz impliziert, dass die Denic bisher für neue Mitglieder verschlossen war.
http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/neue_mitglieder.html
Bisher zählt die Vergabestelle etwas mehr als 150 Mitglieder und die jährlichen Wachstumszahlen halten sich stark in Grenzen. Dabei dürfte das Interesse an einer Mitgliedschaft gerade bei den Hosting-Providern durchaus beträchtlich sein.
Doch eine schnelle Aufnahme wird durch die bisherigen Aufnahmebestimmungen der Genossenschaft gebremst. So wird in § 3 der Denic-Statuten bestimmt, dass als Mitglied nur in Frage kommt, wer die "eigene oder die Dritten angebotene Inter-Konnektivität weder unmittelbar noch mittelbar, insbesondere als Franchisenehmer, ausschließlich von einem anderen Mitglied der Genossenschaft ableitet".
Kurz: Nur wer selbst in nennenswertem Umfang zur Infrastruktur des Internet beiträgt, darf auch Mitglied der Denic werden. Und auch das erst, wenn der Denic-Vorstand dem zugestimmt hat und wenn der Bewerber bereit ist, ein Eintrittsgeld zu entrichten, dessen Höhe die Generalversammlung festgelegt.
Eine Neufassung der Aufnahmebestimmungen soll jetzt einem größeren Kreis von Interessenten die Mitgliedschaft in der Denic ermöglichen. Doch welche Bestimmungen genau geändert werden, bleibt vorerst noch unklar. Das soll erst in einigen Wochen publiziert werden, wenn die Änderungen des Statuts im Genossenschaftsregister eingetragen sind.
Die spannendste Frage dürfte dabei sein, ob der Betrieb eines eigenen Netzwerks weiterhin Bedingung bleibt. Dieser Punkt hat das bisherige Wachstum am stärksten gebremst. Allerdings wird dieser Passus häufig kritisiert, denn ein solches Netzwerk ist beispielsweise keine Voraussetzung für den Betrieb eines Hosting-Unternehmens. Bestes Beispiel hierfür ist die Strato AG.
So ist es nicht unwahrscheinlich, dass die anstehenden Änderungen gerade diesen Passus betreffen, denn er verhindert vielen Interessierten die Mitgliedschaft. Das ist aber rechtlich nicht unproblematisch. Die Form einer Genossenschaft nahm Denic übrigens erst 1996 an. Der Hauptgrund für diese Entscheidung war damals die Gefahr, wegen ihrer Monopolstellung angegriffen zu werden. Durch die Wandlung in eine Genossenschaft konnte dies zumindest bisher verhindert werden.
Quelle: www.intern.de
http://www.intern.de/news/2779.html
http://www.denic.de/doc/DENIC/presse/neue_mitglieder.html
Bisher zählt die Vergabestelle etwas mehr als 150 Mitglieder und die jährlichen Wachstumszahlen halten sich stark in Grenzen. Dabei dürfte das Interesse an einer Mitgliedschaft gerade bei den Hosting-Providern durchaus beträchtlich sein.
Doch eine schnelle Aufnahme wird durch die bisherigen Aufnahmebestimmungen der Genossenschaft gebremst. So wird in § 3 der Denic-Statuten bestimmt, dass als Mitglied nur in Frage kommt, wer die "eigene oder die Dritten angebotene Inter-Konnektivität weder unmittelbar noch mittelbar, insbesondere als Franchisenehmer, ausschließlich von einem anderen Mitglied der Genossenschaft ableitet".
Kurz: Nur wer selbst in nennenswertem Umfang zur Infrastruktur des Internet beiträgt, darf auch Mitglied der Denic werden. Und auch das erst, wenn der Denic-Vorstand dem zugestimmt hat und wenn der Bewerber bereit ist, ein Eintrittsgeld zu entrichten, dessen Höhe die Generalversammlung festgelegt.
Eine Neufassung der Aufnahmebestimmungen soll jetzt einem größeren Kreis von Interessenten die Mitgliedschaft in der Denic ermöglichen. Doch welche Bestimmungen genau geändert werden, bleibt vorerst noch unklar. Das soll erst in einigen Wochen publiziert werden, wenn die Änderungen des Statuts im Genossenschaftsregister eingetragen sind.
Die spannendste Frage dürfte dabei sein, ob der Betrieb eines eigenen Netzwerks weiterhin Bedingung bleibt. Dieser Punkt hat das bisherige Wachstum am stärksten gebremst. Allerdings wird dieser Passus häufig kritisiert, denn ein solches Netzwerk ist beispielsweise keine Voraussetzung für den Betrieb eines Hosting-Unternehmens. Bestes Beispiel hierfür ist die Strato AG.
So ist es nicht unwahrscheinlich, dass die anstehenden Änderungen gerade diesen Passus betreffen, denn er verhindert vielen Interessierten die Mitgliedschaft. Das ist aber rechtlich nicht unproblematisch. Die Form einer Genossenschaft nahm Denic übrigens erst 1996 an. Der Hauptgrund für diese Entscheidung war damals die Gefahr, wegen ihrer Monopolstellung angegriffen zu werden. Durch die Wandlung in eine Genossenschaft konnte dies zumindest bisher verhindert werden.
Quelle: www.intern.de
http://www.intern.de/news/2779.html