Aus nem Newsletter von UD,
02) .biz-Domains - geschäftliche Nutzung Pflicht?
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Was in den Vergaberichtlinien von .biz steht, wird auch ernst
genommen: "Registrations in the .biz TLD must be used or intended
to be used primarily for bona fide business or commercial purposes;"
.biz-Domains dürfen also laut den Vergaberichtlinien nur für ehr-
liche Geschäfte und kommerzielle Zwecke registriert werden. Weil
er das aber nicht tat, muss nun der Inhaber der Domain us-bank.biz
aufgrund einer ersten Entscheidung des National Arbitration Forum
(NAF) diese wegen Verstosses gegen die Vergaberichtlinie übertragen.
Geklagt hatte die U.S. Bancorp Licensing, Inc., die Inhaberin
zahlreicher Markenrechte rund um die Zeichen "US Bank" ist. Der
Inhaber besagter Domain machte deutlich, dass er die Domain nicht
kommerziell, also nicht im geschäftlichen Verkehr nutzt und somit
markenrechtliche Ansprüche nicht durchgreifen könnten. Aber genau
das war die falsche Begründung: Richter M. Kelly Tillery, Esq. des
NAF, entschied am 19.06.2002, dass die Domain an die US Bancorp
Licensing, Inc. übertragen werden muss, weil sie nicht geschäft-
lich genutzt wird.
.biz-Domains müssen also geschäftlich genutzt werden. Unter einem
kommerziellen Zweck im Sinne der Registrierungsbedingungen ist
allerdings nicht der Handel mit dem registrierten .biz-Domain-
Namen selbst gemeint. Wer sich .biz-Domains registriert, um mit
ihnen zu handeln, kann sich an zehn Fingern abzählen, dass die
Registrierungsbedingungen früher oder später umgesetzt werden.
Zwar besteht die Hoffnung, dass man selbst und die für den Domain-
Handel registrierten Domains übersehen wird. Allerdings muss man
jederzeit damit rechnen, dass ein Unternehmer die Übertragung der
ihm gemäßen .biz-Domain fordert.
Bei alledem kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, NeuLevel
legt keinen großen Wert darauf, seine Kunden über die Registrie-
rungsbedingungen aufzuklären. Der Link zu ihnen ist in der Fuß-
zeile der Webseite versteckt. Würden sich die Domain-Händler,
eingedenk der Registrierungsbedingungen, mit den Registrierungen
zurückhalten, sähen die Bilanzen der .biz in den ersten Monaten
bei Neulevel deutlich schlechter aus.
Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.arbforum.com/domains/decisions/106124.htm
Die .biz-Registrierungsbedingungen finden Sie unter:
> http://www.neulevel.biz/ardp/index.html
Quellen: arbforum.com, neulevel.biz, intern.de
;D
02) .biz-Domains - geschäftliche Nutzung Pflicht?
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Was in den Vergaberichtlinien von .biz steht, wird auch ernst
genommen: "Registrations in the .biz TLD must be used or intended
to be used primarily for bona fide business or commercial purposes;"
.biz-Domains dürfen also laut den Vergaberichtlinien nur für ehr-
liche Geschäfte und kommerzielle Zwecke registriert werden. Weil
er das aber nicht tat, muss nun der Inhaber der Domain us-bank.biz
aufgrund einer ersten Entscheidung des National Arbitration Forum
(NAF) diese wegen Verstosses gegen die Vergaberichtlinie übertragen.
Geklagt hatte die U.S. Bancorp Licensing, Inc., die Inhaberin
zahlreicher Markenrechte rund um die Zeichen "US Bank" ist. Der
Inhaber besagter Domain machte deutlich, dass er die Domain nicht
kommerziell, also nicht im geschäftlichen Verkehr nutzt und somit
markenrechtliche Ansprüche nicht durchgreifen könnten. Aber genau
das war die falsche Begründung: Richter M. Kelly Tillery, Esq. des
NAF, entschied am 19.06.2002, dass die Domain an die US Bancorp
Licensing, Inc. übertragen werden muss, weil sie nicht geschäft-
lich genutzt wird.
.biz-Domains müssen also geschäftlich genutzt werden. Unter einem
kommerziellen Zweck im Sinne der Registrierungsbedingungen ist
allerdings nicht der Handel mit dem registrierten .biz-Domain-
Namen selbst gemeint. Wer sich .biz-Domains registriert, um mit
ihnen zu handeln, kann sich an zehn Fingern abzählen, dass die
Registrierungsbedingungen früher oder später umgesetzt werden.
Zwar besteht die Hoffnung, dass man selbst und die für den Domain-
Handel registrierten Domains übersehen wird. Allerdings muss man
jederzeit damit rechnen, dass ein Unternehmer die Übertragung der
ihm gemäßen .biz-Domain fordert.
Bei alledem kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, NeuLevel
legt keinen großen Wert darauf, seine Kunden über die Registrie-
rungsbedingungen aufzuklären. Der Link zu ihnen ist in der Fuß-
zeile der Webseite versteckt. Würden sich die Domain-Händler,
eingedenk der Registrierungsbedingungen, mit den Registrierungen
zurückhalten, sähen die Bilanzen der .biz in den ersten Monaten
bei Neulevel deutlich schlechter aus.
Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.arbforum.com/domains/decisions/106124.htm
Die .biz-Registrierungsbedingungen finden Sie unter:
> http://www.neulevel.biz/ardp/index.html
Quellen: arbforum.com, neulevel.biz, intern.de
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