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Der Hammer ! find ich !

domainduden

Gesperrt
Registriert
31. Dez. 2007
Beiträge
786
Hallo zusammen !

Ich hab eine domain in die auktion und wie immer schreib ich ein Paar an ,

die eventuell an der Domain Interesse haben könnten!

Das hab ich bis her schon über 100 mal gemacht , bis lang verlief das ohne Probleme

, und ehrlich gesagt haben die meisten nie darauf reagiert, zu mindest hab ich das nie mitgekommen!

Aber heute schaute ich in meine email-fach rein und hab dabei eine Antwort entdeckt!

Bei der nächsten unaufgeforderten Werbemail, gibt’s eine kostenpflichtige Abmahnung
+ Unterlassungserklärung. Streitwert 50.000 Euro.

Die Domain ist übrigens Scheiße!

Ich mache außerdem Meldung an Sedo, daß hier rumgespamt wird und verlange
Löschung des Accounts.
Sedo ist in diesem Fall Mitstörer und kann ebenfalls auf Unterlassung verklagt werden.

Mfg

Das ist doch voll der Fisch !?

Vielleicht hat er ja recht und fühlt sich gestört, ok hab ich akzeptiert und wollte mich
Bei ihm telefonisch entschuldigen !

Ich hab ihn dann gleich angerufen !

Der geht drann und ich sagte ganz höflich meinen namen, er sagt nur was willst du?
Ich wollte Ihm kurz erklären das er mit eine email geschrieben hat und dann
Unterbrach er mich und fragte bloß, Wolltest du mir nicht auf die fresse hauen?
Ich nein ! ich ruf sie zum ersten mal an, Er doch! du warst das , du scheiß
Ausländer du wix..r usw…
Hallo ich hab noch nie bei ihnen angerufen, aber so wie es aussieht haben sie ja mit mehreren Leuten Probleme!
Er halts maul du scheiß Ausländer, und legte auf !

Dann hab ich gleich noch mal angerufen , er nur kurz „ scheiß Ausländer“ und weg war er…

Ich hab es dann sein lassen , manche Menschen kann man eben nicht helfen.

Wenn ich euch von der email Warnen darf ,mach ich es gerne, weiß aber nicht ob ich die hier einfach so nennen darf! Hab die volle Adresse !

Was meint Ihr , ist es das wert den anzurufen oder einfach links liegen lassen,
ich hab ja nicht vor gehabt ihn zu beleidigen oder der gleichen , aber man kann doch
über alles reden, ich versteh manche Menschen gar nicht, kann mir einer sagen was das mit Ausländer zu tun hat?
Ich will doch domains verkaufen und nicht Knoblauch oder Kamele …
 
vergeude deine zeit nicht mit solchen affen, das anschreiben geht natürlich deinerseits nicht in ordnung, das weisst du denke ich, ist aber definitiv keine rechtfertigung für diese ausfälle von deinem gesprächspartner. kann mir nur vorstellen, dass da frust + fehlende bildung + neid zusammenkam....

vergiss es einfach...
 
Adnan vergess die Sache einfach, der Typ is:stupid:

achja und schick im keine Emails mehr;-)
 
Tja Adnan,

es gibt solche und solche. Die feine Art ist es sicherlich nicht, jemanden gleich zu beschimpfen. Reg dich nicht weiter auf und trink erstmal ein Bier/Tee.

Gruß Ivo
 
hab gerade eine seite von ihm gefunden, schau mal was der da in seinem Impressum schreibt!

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

ist der Abmahnungfeteschist?

@oppo & Chaz hab recht, werde ich lassen !

Danke
 
hab gerade eine seite von ihm gefunden, schau mal was der da in seinem Impressum schreibt!



ist der Abmahnungfeteschist?

@oppo & Chaz hab recht, werde ich lassen !

Danke

lol, manche glauben, dass der quatsch vor abmahnungen schützt. er selbst scheint bereits abmahnungen erhalten zu haben, daher die "gute" sachkenntnis (streitwert, usw) und warscheinlich auch die reaktion
 
haha das ist echt lustig!

ich will nicht wissen was passiert wenn mal ein paar Vertreter von Alice-Dsl oder Jehovas Zeugen vor seiner Tür stehen :)

Da gehts dann gleich richtig zur Sache :)

lol und wenn er dann grad erst aus der :bath: kommt und dann geht er wieder rein um seinen :secruity:zu holen und dann :boxing:
wenn er dann noch pech hat sieht er so aus:help: oder kriegt was auf dem :damnmate:....naja
 
Ob er Dich überhaupt abmahnen könnte ist fraglich und hängt von Deiner Mail ab.

Wenn die Mail

- keine Massenmail ist sondern nur an ihn gegangen ist (also nicht zig Empfänger und dann auf Blindcopy stellen)
- eine persönliche Anrede des Empfängers enthält (nicht "sehr geehrte Damen und Herren")
- vom inhaltlichen Angebot ein Empfangsinteresse seinerseits naheliegend ist (also eine Domain die beispielsweise sein Gewerbe beschreibt)
- Deine vollständigen geschäftlichen Daten enthält

dürfte es schwer sein, eine Abmahnung durchzusetzen.
Zumindest ist das die Information zu diesem Thema die mir ein Jurist der für mich zuständigen Handelskammer gegeben hat.
 
Hallo zusammen !

Ich hab eine domain in die auktion und wie immer schreib ich ein Paar an ,

die eventuell an der Domain Interesse haben könnten!

Also nach meiner Meinung darfst Du sehr wohl Leute anschreiben wenn Du die Leute PERSÖNLICH anschreibst und wenn die Leute BERECHTIGTES Interesse an Deiner Domain haben könnten. Das ist mit Sicherheit nicht als Spam zu betrachten da es einerseits persönlich und andererseits für jemanden geschrieben wurde der tatsächlich Interesse haben könnte.

Streich den Typen aus Deiner Interessenten-Datenbank und vergiss das ganze schnell wieder. Das mit dem "Ausländer" war sicher eine Verwechslung.

Harry
 
Was meint Ihr , ist es das wert den anzurufen

Für mich ist klar ersichtlich, daß der keine Anrufe will. Also würde ich das auch lassen.

Mit der Zeit wird es vermutlich immer mehr Menschen geben, die so...oder noch schlimmer austicken. Man sollte seine Gedanken davon fern halten und schon gar nicht nochmal nachkarten...nochmal und nochmal anrufen.
 
Das seh ich jetzt erst. Der droht ja auch Sedo.
Zeugt von unüberlegten Äußerungen.

Sedo wird sich totlachen wenn der denen schreibt, dass er sich durch Mails eines Händlers genervt fühlt, der Sedo-Kunde ist.

Klingt so als ärgere er sich, dass er irgendeine bestimmte (Deine?) Domain nicht für 12,- Euro bei 1&1 kriegt.
 
Wieso? Wir sind alle Ausländer. Fast überall.
Vielleicht hat er ja in Österreich angerufen ...

Tja Matthias so fühle ich mich hier unten auch.(spässle)
Solange es solche Zeitgenossen wie auf dem Stammtisch gibt, ist es eigentlich egal wo man wohnt oder woher man kommt.
 
Ich denke, es ist klar, dass die Geschichte mit "Ausländer" etc. indiskutabel ist.

Jedoch hat er in der Sache Recht. Auch Gewerbetreibende haben unaufgeforderte Emails nicht zu dulden. Auch hier ist es Spam.

Der BGH hat dazu auch kürzlich entschieden:

Der BGH (Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 75/06) hat entschieden:
Das Zusenden einer gewerblichen E-Mail ist auch für einen gewerblich tätigen Empfänger eine unzumutbare Belästigung; jedoch kann von einer vorherigen Zustimmung zu Anfragen ausgegangen werden, die sich auf den Unternehmenszweck beziehen, wenn ein Unternehmer seine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse in öffentlichen Verzeichnissen oder auf seiner Homepage veröffentlicht.


Pressemitteilung vom 17.07.2008:

Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen.

In dem ersten Fall hatte ein Fahrzeughändler per Telefax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen - neu oder gebraucht - bekundet. Im zweiten Fall hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine Werbung unter Verwendung von Faxgeräten oder E-Mail als unzumutbare Belästigung verboten, wenn keine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen privaten und gewerblichen Adressaten. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen "Werbung" im Sinne dieser Vorschrift sind. Für das Schutzbedürfnis des Inhabers eines Telefax- oder E-Mail-Anschlusses sei es unerheblich, ob er unaufgefordert Kaufangebote für Waren oder Dienstleistungen erhält oder ihm Anfragen zugehen, in denen etwa Immobilien oder Antiquitäten nachgefragt werden. Der Bezug von Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen für seine Geschäftstätigkeit auf dem Markt benötige, diene zudem mittelbar der Förderung seines Absatzes.

Damit kam es auf die Frage an, ob die Adressaten in den beiden Fällen sich damit einverstanden erklärt hatten, dass ihnen über das Telefaxgerät oder per E-Mail Angebote zugehen. Der Bundesgerichtshof ist im Fall der Toyota-Vertretung davon ausgegangen, diese habe mit der Veröffentlichung der Nummer des Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen ihr Einverständnis erklärt, dass Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß für Kaufanfragen nutzten, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens bezögen. Sofern sich nicht im Einzelfall etwas anderes aus den Umständen ergebe, erstrecke sich dieses Einverständnis auch auf Anfragen gewerblicher Nachfrager. Entsprechendes gelte, wenn ein Unternehmen seine E-Mail-Adresse - etwa auf seiner Homepage -veröffentliche. Die Faxnummer und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens seien gerade dazu bestimmt, Anfragen hinsichtlich des Waren- oder Leistungsangebot entgegenzunehmen.

In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof die Anfrage des Fahrzeughändlers an die Toyota-Vertretung nicht als wettbewerbswidrig angesehen, weil insofern von einer konkludenten Einwilligung auszugehen sei. Hingegen hat der Bundesgerichtshof in der Anfrage hinsichtlich des Werbebanners für ein Online-Fußballspiel eine belästigende Werbemaßnahme gesehen, die zu untersagen sei. Weder gehöre das Angebot von Bannerwerbung gegen Entgelt auf der eigenen Homepage zum typischen Vereinszweck eines Fußballvereins, noch sei die von einem Fußballverein auf seiner Homepage zur Kontaktaufnahme angegebene E-Mail-Adresse für derartige Anfragen bestimmt.

Bevor jetzt jeder die armen Gewerbetreibenden zuspammt, die im Telefonbuch stehen, bzw. ihre Email im Impressum haben, möchte ich auf den letzten Absatz hinweisen, den ich Fett gemacht habe.

Es ist klar, dass es kein Spam ist, wenn man einen Autohändler fragt, ob er Autos zu verkaufen hat (sollte jedem klar sein). Wenn man aber einen Autohändler fragt, ob er die Domain "auto-xyz.tld" haben will, dann ist das sehr wohl Spam, ohne wenn und aber. Das hat nichts mit dem Gewerbe des Autohändlers zu tun.

Unaufgeforderte Emails sind und bleiben Spam. Punkt!

Ciao
Forsaken
 
Es ist klar, dass es kein Spam ist, wenn man einen Autohändler fragt, ob er Autos zu verkaufen hat (sollte jedem klar sein). Wenn man aber einen Autohändler fragt, ob er die Domain "auto-xyz.tld" haben will, dann ist das sehr wohl Spam, ohne wenn und aber. Das hat nichts mit dem Gewerbe des Autohändlers zu tun.

Unaufgeforderte Emails sind und bleiben Spam. Punkt!

Ciao
Forsaken

Das sehe ich aber anderes wie Du. Wenn man jemanden direkt per Mail anschreibt der wie bereits geschrieben ein "berechtigtes" Interesse haben könnte, dann ist das nicht als SPAM zu bewerten.

Ein Autohaus aus Hamburg hätte sicher berechtigtes Interesse an der Domain "auto-hamburg.de" auch wenn das Autohaus nur Autos an/verkauft und keine Domains. Ein Autohaus ist mit Sicherheit ein gewerblicher Betrieb mit der Absicht etwas zu verkaufen. Demnach könnte die Domain auto-hamburg.de als Webseite für eine Geschäftsanbahnung für den An/Verkauf von Autos in Hamburg verwendet werden. Das Impressum (inkl. eMailadresse) wird auch dafür da sein damit man das Autohaus per eMail für solche berechtigten Anfragen erreichen kann.

Wenn man ein Reisebüro für die auto-hamburg.de anschreibt, dann wird es wohl davon ankommen was im Mail drinnen steht. Ein Reisebüro aus Hamburg wird wohl kaum Autos verkaufen aber vielleicht (Miet-)Autos im Hamburg auch vermitteln. (Autoreisen)

Wenn die Domain überhaupt nichts mit dem Gewerbe zu tun hat und man ggf. sogar nicht einmal persönlich anschreibt, dann ist das als SPAM zu betrachten.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das genauso wie Harry,
habe diese Info sinngemäß von zwei Juristen (IHK und freier Anwalt).

Wichtig ist, dass der Empfänger persönlich angesprochen wird.

Ich gehe sogar soweit, dass ich in der Email die vollständige Postanschrift des Empfängers eintrage und ihn persönlich mit Namen anspreche.
Macht viel Arbeit, weil wirklich jede Mail individuell ist.
Oft rufe ich sogar vorher an und lasse mir den Ansprechpartner und dessen Mailadresse nennen.

Aber wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand."
 

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