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Deutscher Adressdienst wildert in Spanien.

Trixi.com

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Warnung an alle, die spanische Domains .es halten...

Vor ein paar Tagen ist mir in spanischer Sprache ein Brief ins Haus geflattert vom

"DAD Deutscher Adressdienst GmbH, domiciliada en Hamburgo (Alemania), Calle Weidestraße 126, código postal 22083."

Offensichtlich scannen die gerade die Esnic-Database und versprechen in Arial 3,5, hellgrau ;-) dass man einen Eintrag für 900+ Euro in irgendeiner Database bekommt...

Es macht den Anschein, als ob das Schreiben von einer offiziellen Stelle kommt und es sich nur um Datenverifizierung des Domaininhabers handelt...

Habe mich nur daran erinnert, weil auch GravityNet davor warnt...vielleicht hilft dieser Hinweis ja jemandem...zumal der Kram in spanischer Sprache abgefasst ist...

Finger weg - in den Mülleimer.

https://www.nic.es/sobre_esnic/anuncios/comonicado_red.html
 
von dieser Firma habe ich vorhin erst gelesen. Da ging es aber um .at Domains, und das die nic.at nicht weiß, woher die die Daten ihrer Kunden haben. Also ist nun wohl die nächste Endung an der Reihe.
 
Die Abzocker sind schon länger aktiv und es hat schon einige Strafanzeigen gegeben. Wundert mich, das die fröhlich weitermachen können.
 
Es ist nicht strafbar Rechnungen zu versenen, es steht ja ganz klar in den Rechnungen drin für was dieses dienen. Viele haben halt nur Unaufmerksam diese für ein offizielles Schreiben gehalten und sind in die Falle getappt.Das macht es nicht zu einer Straftat, die Anzahl der Strafanzeigen ebenfalls nicht.
 
Wie schauts aus, kann der "Rechnungs"empfänger die nicht abmahnen? Immer vorausgesetzt, man weiss, wo man die abmahnen kann.

Weswegen denn? Keine Mail, kein Fax, Du hast eine Domain dieser Endung und daher ist es keine "wilde" Werbung und man könnte behaupten das berechtigt die Vermutung nahe liegt das Interesse an einem Eintrag besteht weil man Inhaber einer Domain solcher Endung ist.
 
Fällt das nicht unter Spam?
Nein, Briefzusendungen sind erlaubt. Und leider hat jungfer recht, mit strafrechtlichen Mitteln kann dem Treiben nur schwer beikommen. Es gibt zwar im BGB die Arglistige Täuschung, aber damit kann man nur mit viel Glück und auf individueller Basis vielleicht einen Schadensersatz aushandeln wenn man schon gezahlt hat. Das Verschicken der Rechnungen zu verhindern dürfte so gut wie unmöglich sein...
Gruss,
Holger
 
Danke euch beiden, das Briefsendungen ausgeschlossen sind wusste ich noch nicht.
 
Es gibt zwar im BGB die Arglistige Täuschung, aber damit kann man nur mit viel Glück und auf individueller Basis vielleicht einen Schadensersatz aushandeln wenn man schon gezahlt hat. Das Verschicken der Rechnungen zu verhindern dürfte so gut wie unmöglich sein...

Vor ca. 1 Jahr habe ich zufälligerweise einen Fernsehbericht über die Firma gesehen. Da hat sich unter anderem ein Rechtsanwalt einer Verbraucherzentrale (ich glaube Hamburg) dazu geäußert. Er hat umgehend eine Strafanzeige empfohlen und auch eine Staatsanwaltschaft genannt, an die alle Strafanzeigen gegen die weitergeleitet werden.

Die Erinnerung daran ist so gut, weil ich wenige Tage nach dem Bericht selbst so einen Wisch im Postkasten hatte.

Gruß,

Hermann
 
Das mag schon sein, aber der nette Beamte der die Anzeige aufnimmt muss bei einer Strafanzeige auch irgendeinen Paragraphen aus dem StGB auf das Formular schreiben. Und ich tue mich schwer da was passendes zu finden. "Schweinerei" allein genügt nicht damit die Staatsanwaltschaft aktiv wird. Und ob das für versuchten Betrug ausreicht? Ich hab so ein Schreiben noch nicht gesehen...
Gruss,
Holger
 
Der Inhalt war damals anscheinend etwas anders. Sie hatten die Masche "Zentrale Domainverwaltung" oder so ähnlich und gleich einen Rechnungsbetrag aufgedruckt.

Das Schreiben erweckte den Anschein, das man bei Nichtzahlung die Domain verliert. Auf die Art sind anscheinend einige Abzocker unterwegs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist der Punkt. Wenn da zum Beispiel draufsteht dass man seine Domain verliert wenn man nicht zahlt dann ist das eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und der Betrugsparagraph 263 StGB greift. Eine Rechnung für einen Adressbucheintrag hingegegen ist faktisch erstmal nicht angreifbar. Eine Schweinerei ist es aber trotzdem...
Gruss,
Holger
 
Genau das ist der Punkt. Wenn da zum Beispiel draufsteht dass man seine Domain verliert wenn man nicht zahlt dann ist das eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und der Betrugsparagraph 263 StGB greift.

Anscheinend wohl doch nicht so. Oder ist die deutsche Justiz wirklich so lahm und läßt die schön weitermachen mit einem leicht geänderten Konzept?

Naja, seit dem Mannesmann-Urteil bin ich eh schon fast überzeugt, in einer Bananenrepublik zu leben
 
Die Esnic sagt in einer Pressenotiz / Rundschreiben: "Deutscher Adressdienst GmbH está realizando un uso ilegítimo de una denominación, “ Registro Internet de España ”, que pertenece a Red.es , como Autoridad de Asignación del Registro de nombres de dominio bajo el código de país correspondiente a España “.es"

"Deutscher Adressdienst benutzt ungesetztlich die Bezeichnung "“ Registro Internet de España ”, welche red.es zurgeordnet wird als spanische Vergabestelle...." frei übersetzt.

Zumindest versucht Esnic die Schlitzohren damit zu packen. Vermutlich können sich Domaininhaber dann auf "Arglistige Täuschung" berufen, oder?

Schade, dass ich das Schreiben schon weggeschmissen habe...
 

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