Paul_Kuhn
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Die Inhaber der Braunschweigischen Maschinenbauanstalt AG - kurz BMA - haben es nicht leicht.
Seit Anfang 1999 sind sie im Internet unter BMA-DE.com erreichbar. Soweit, so gut. Seit Mitte
2004 besitzen sie eine Wortmarke auf ihr Kürzel BMA, doch war die gleichnamige Domain unter
.de leider schon vergeben und zwar an das Bundesministerium für Arbeit, die konnte man also
schlecht verklagen.
Also schauten sie im vergangenen Herbst, was sich denn hinter BMA.com verbirgt. Oh, eine
geparkte Seite, das erschien ihnen verlockend. Flugs wurde der sie betreuende Internet-
Serviceprovider MTS (selbst der hat ne dreistellige Domain) damit beauftragt, sich um ein
Verfahren vor der WIPO in Sachen BMA.com zu kümmern. Warum sie es vorzogen, auf
fachliche Unterstützung durch erfahrene Anwälte zu verzichten, werden wir wohl nie erfahren.
Und was am 20. Oktober 2011 seinen Lauf nahm, war eine Niederlage auf breiter Flur. Die
Gegenseite hat den bekannten erfolgreichen und internet-affinen Anwalt John Berryhill zur
Seite, der sich wacker für seinen Kunden schlug.
Hier ist das Urteil nachzulesen.
Ahoi!
Seit Anfang 1999 sind sie im Internet unter BMA-DE.com erreichbar. Soweit, so gut. Seit Mitte
2004 besitzen sie eine Wortmarke auf ihr Kürzel BMA, doch war die gleichnamige Domain unter
.de leider schon vergeben und zwar an das Bundesministerium für Arbeit, die konnte man also
schlecht verklagen.
Also schauten sie im vergangenen Herbst, was sich denn hinter BMA.com verbirgt. Oh, eine
geparkte Seite, das erschien ihnen verlockend. Flugs wurde der sie betreuende Internet-
Serviceprovider MTS (selbst der hat ne dreistellige Domain) damit beauftragt, sich um ein
Verfahren vor der WIPO in Sachen BMA.com zu kümmern. Warum sie es vorzogen, auf
fachliche Unterstützung durch erfahrene Anwälte zu verzichten, werden wir wohl nie erfahren.
Und was am 20. Oktober 2011 seinen Lauf nahm, war eine Niederlage auf breiter Flur. Die
Gegenseite hat den bekannten erfolgreichen und internet-affinen Anwalt John Berryhill zur
Seite, der sich wacker für seinen Kunden schlug.
Hier ist das Urteil nachzulesen.
Ahoi!