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Die neuen gTLDs

RealDeal

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20. Jan. 2015
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Hallo Consultdomain Community.

Die Frage habe ich bereits in einem anderem Forum gestellt, jedoch hoffe ich hier etwas genaueres zu erfahren.

Ich besitze zwar selber ein Paar Domains, dieich für mich selbst nutze, habe aber ehrlich gesagt nicht viel Ahnung von dieser Materie.
Es gibt ja bereits neue gTLDs und bis Ende 2015 kommen auch einige raus. Ich möchte ein Paar kaufen/reservieren, mit dem Ziel diese später wieder verkaufen zukönnen. Also reine Domains.

Mir ist klar, dass man keine Markennamen verwenden darf. Ebenso habe ich einige Links zum Thema Domainrecht gefunden und gelesen. Trotzdem bin ich bei den neuen gTLDs ein wenig verwirrt und hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen.

Folgende Beispiele:

1. hansmueller.dentist - darf ich diesen Domain kaufen, wenn ich selber nicht Hans Müller heiße?

2. hot.bird - weder hot noch bird sind ja patentiert. Aber HotBird wahrscheinlich schon. Wie sieht es dann in diesem Fall aus? (Mir ist klar, dass ".bird" nicht existiert, soll nur ein Beispiel sein)

3. Auf Sedo habe ich auf einen Domain (firmenname.holdings) gefunden, der mich ebenso interessieren würde. Zu erst dachte ich, dass alle firmenname.holdings Domains wohl rechtlich gesichert sein müssten. Nachdem ich den Support gefragt habe, wurde mir gesagt, dass nicht alle Firmennamen gesichert sind und ich solle es selber rausfinden wie es in meinem Fall bzw. bei diesem Domain aussieht. Aber wie und wo?


Danke im Voraus

RD
 
Grenze ist etwas fliessend. Firmennamen können auch generische Begriffe sein, trotzdem würde ich amazon.bla nicht registrieren.
Ich sehe bei hansmüller.dentist kein Problem, für die Namensrechtler gibt es ja im Vorfeld auch die Sunrise Periode.
die Hot.bird Geschichte würde ich von Fall zu abwägen. Ich würde z.b. "Wortmann.computer" nicht registrieren, aber "Wort.Man" unter Umständen wennn die Kombi sinn machen würde.
Deine Dritte Kategorie geht so in Richtung Punkt 2. No Risk no Fun, bis zu einem Gewissen GRad.
Der Link von Domainsurgeon ist auf jeden Fall sinnvoll, seih aber auch nicht heiliger als der Pabst. ABER-> Warum Marken wenn so viel schöne generische Begriffe noch frei sind?

Als Schutz vor zu viel Regs check immer ob die Wort.TLD Kombi auch als WortTLD.com schon registriert ist, wenn nicht ist es sicherlich sinnlos die domain zu registrieren....
 
[...]

Folgende Beispiele:

1. hansmueller.dentist - darf ich diesen Domain kaufen, wenn ich selber nicht Hans Müller heiße?

[...]

mal von der rechtlichen Problematik abgesehen: warum solltest Du denn so eine Domain überhaupt registrieren wollen, wenn sie nichts mit Dir zu tun hat?

um dann alle passenden Zahnärzte anzuschreiben, um Ihnen Angebote zu schicken? :confusedd:
 
@DomainShore
Eigentlich nicht. Mir ging es mehr um den Namen als um den Beruf. Es hätte auch .engineer sein können.

@domaininvest
Danke. Das hilft mir schon weiter.

@domainsurgeon
Den Link hatte ich auch, aber trotzdem danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe bei hansmüller.dentist kein Problem, für die Namensrechtler gibt es ja im Vorfeld auch die Sunrise Periode.

Das sehe ich aber komplett anders. Das Recht an meinem Namen verwirke ich nicht, indem ich nicht an der Sunrise Period teilnehme. Ich kann auch Jahre später meine Namensdomain für mich reklamieren bzw. die Löschung beantragen, sofern sie in "unberechtigten" Händen ist. Natürlich dürfte es bei NTLD´s mit Sitz der Registry im Ausland schwieriger sein als bei einer .de.

LG
Thomas
 
Natürlich verwirkt niemand sein Namensrecht, aber er muß dann erst mit mir diskutieren. Dafür gibt es ADR und WIPO um zu entscheiden ob der REgistrant etwas falsch gemacht hat.
 
Natürlich verwirkt niemand sein Namensrecht, aber er muß dann erst mit mir diskutieren. Dafür gibt es ADR und WIPO um zu entscheiden ob der REgistrant etwas falsch gemacht hat.

Mir ging es darum, dem TE, einem Newbee, klar zu machen, dass es in Deutschland (§ 12 BGB) gefährlich ist, unberechtigt eine Namensdomain zu registrieren, denn die Rechtslage ist in solchen Fällen sehr eindeutig.
LG
Thomas
 
Als Schutz vor zu viel Regs check immer ob die Wort.TLD Kombi auch als WortTLD.com schon registriert ist, wenn nicht ist es sicherlich sinnlos die domain zu registrieren....

demnach hätte ich mir die registrierung meiner wort.biz wohl sparen können *grummel*

p.s. auf deine i.biz bin ich RICHTIG neidisch! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt ja bereits neue gTLDs und bis Ende 2015 kommen auch einige raus. Ich möchte ein Paar kaufen/reservieren, mit dem Ziel diese später wieder verkaufen zukönnen. Also reine Domains.

Mein persönlicher Rat hierzu:
Lass die neuen gTLDs lieber links liegen und konzentriere Dich auf die klassischen ccTLDs wie .de oder CNO. Damit fährst Du besser.

Viele Grüße Jens
river.de
 
demnach hätte ich mir die registrierung meiner wort.biz wohl sparen können *grummel*

p.s. auf deine i.biz bin ich RICHTIG neidisch! :D

DotBIZ stecke ich garantiert nicht in das Lager der newGTLDS. Sinnvolle Wörter als 1Wort Domains machen immer Sinn.
 
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