M
manori
Guest
Die Rubrik schien mir am passendsten:
Es geht um eine vorab bezahlte Leistung, die nicht ausgeführt wurde. Der Dienstleister ist weder über Telefon, noch üner Mail, Forum (nicht dieses) Kontaktformular auf seiner Webseite erreichbar. Ein Einschreiben mit Rückschein hat er aber entgegengenommen. Nun die Frage: Wenn er die Leistung nicht erbringt, welche Möglichkeit hat man, das Geld zurückzubekommen oder die Leistung zu erhalten, ohne gleich zu klagen? Hat dazu jemand Erfahrungen? Inkasso fällt ja leider aus, da er kein Geld in dem Sinne schuldet, sondern eine Leistung. Wie geht man in einem solchen Fall am besten vor?
Es geht um eine vorab bezahlte Leistung, die nicht ausgeführt wurde. Der Dienstleister ist weder über Telefon, noch üner Mail, Forum (nicht dieses) Kontaktformular auf seiner Webseite erreichbar. Ein Einschreiben mit Rückschein hat er aber entgegengenommen. Nun die Frage: Wenn er die Leistung nicht erbringt, welche Möglichkeit hat man, das Geld zurückzubekommen oder die Leistung zu erhalten, ohne gleich zu klagen? Hat dazu jemand Erfahrungen? Inkasso fällt ja leider aus, da er kein Geld in dem Sinne schuldet, sondern eine Leistung. Wie geht man in einem solchen Fall am besten vor?