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Dienstleister zur Leistung zwingen

  • Ersteller Ersteller manori
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M

manori

Guest
Die Rubrik schien mir am passendsten:
Es geht um eine vorab bezahlte Leistung, die nicht ausgeführt wurde. Der Dienstleister ist weder über Telefon, noch üner Mail, Forum (nicht dieses) Kontaktformular auf seiner Webseite erreichbar. Ein Einschreiben mit Rückschein hat er aber entgegengenommen. Nun die Frage: Wenn er die Leistung nicht erbringt, welche Möglichkeit hat man, das Geld zurückzubekommen oder die Leistung zu erhalten, ohne gleich zu klagen? Hat dazu jemand Erfahrungen? Inkasso fällt ja leider aus, da er kein Geld in dem Sinne schuldet, sondern eine Leistung. Wie geht man in einem solchen Fall am besten vor?
 
Ich bin kein Kurist aber mir kommen folgende Gedanken zu diesem Thema:

In jedem Fall per nachweislicher Zustellung in Verzug setzen, eine letzte angemessene Frist zur Ausführung setzen und unbedingt die Folgen ankündigen für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird.

Die Folgen können dann sein, einen anderen Dienstleister mit dem Auftrag zu beauftragen und dem ursprünglich Beauftragten die Mehrkosten in Rechnung zu stellen (nachgewiesener Schaden als Ersatz). Das bereits erhaltene Geld muss er natürlich zurückzahlen.

Leider ist sowas oft Theorie denn wer sich nicht meldet läuft vor irgendetwas weg und vermutlich bist Du nicht der Einzige vor dem er wegläuft - sprich möglicherweise ist da nichts mehr zu holen.
 
Sowas ist natürlich immer sehr ärgerlich! Hoffe Du hast nicht sonderlich viel Geld gezahlt?

Wie ist denn die Zahlung erfolgt? Kannste das Geld irgendwie zurückbuchen?

Ich glaube sogar das Du ein Recht auf Durchführung der Dienstleistung hast allerdings würde ich bei so einem unseriösen und unzuverlässigen Geschäftspartner darauf verzichten und mir einen anderen suchen.

Würde in jedem Fall so vorgehen wie von "Wettermann" geschrieben und versuchen das Geld zurückzubuchen.
 
In so einem Fall sollte man schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wegen Nichterbringung der Leistung, bzw. dem starken Verdacht, dass der Vertragspartner die Leistung nicht erbringen wird. Dann sollte man eine angemessene Frist setzen (14 Tage) bis zu der das Geld zurückerstattet werden soll - alles per Einschreiben.

Passiert in diesen 14 Tagen nichts, kann man sich im Zeitschriftenhandel Vordrucke für das sogenannte Außergerichtliche Mahnverfahren besorgen. Diese Vordrucke müssen ausgefüllt und bei Gericht eingereicht werden. Dieses Schreiben wird dem Schuldner dann zugestellt. Reagiert er daraufhin nicht, wird der Anspruch gerichtlich als Rechtskräftig festgestellt und man kann, nachdem man den Titel erhalten hat, den Gerichtsvollzieher beauftragen, beim Schuldner zu pfänden.

Miestens reicht aber schon die Drohung mit dem Außergerichtlichen Mahnverfahren aus, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Trotzdem sollte man sich nicht scheuen solch ein Verfahren einzuleiten, das Schlimmste was einem passieren kann ist, dass der Schuldner insolvent ist, dann bleibt man leider auch auf den Kosten für das Mahnverfahren (um die 20 Euro) sitzen...

Ich hoffe das war verständlich erklärt... ;-)
 
Danke. Das hilft mir schon weiter.

Allerdings gibt es ein Fazit: keine Vorkasse mehr. Zumal mir der Dienstleister sogar empfohlen wurde.
 
Das Formular gibt's übrigens auch zum online ausfüllen & drucken...
 
Miestens reicht aber schon die Drohung mit dem Außergerichtlichen Mahnverfahren aus, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Da er sich gar nicht mehr rührt, sollte man vielleicht zusätzlich auch die strafrechtliche Seite in Betracht ziehen.

dann bleibt man leider auch auf den Kosten für das Mahnverfahren (um die 20 Euro) sitzen...
Die Kosten des Mahnverfahrens richten sich nach der Höhe. Da sind je nach offener Summe weitaus mehr als 20 Euro drin.
Ablauf und Kosten im Mahnverfahren
 
Der Dienstleister ist weder über Telefon, noch üner Mail, Forum (nicht dieses) Kontaktformular auf seiner Webseite erreichbar. Ein Einschreiben mit Rückschein hat er aber entgegengenommen.

Wie lange ist der Dienstleister schon nicht erreichbar?
 
Ich empfehle eigentlich wirklich zu einem Anwalt zu gehen und sich professionellen Rat einzuholen. Hier darf dir im speziellen Fall niemand einfach so helfen, zumal die Chance groß ist, dass Informationen falsch interpretiert wurden und somit unter Strich Quatsch sind.

Die Kosten des Mahnverfahrens richten sich nach der Höhe. Da sind je nach offener Summe weitaus mehr als 20 Euro drin.

Die Kosten eines amtlich gerichtlichen Mahnverfahrens sind sehr übersichtlich und lohnen sich in der Regel, da man, anders als bei außergerichtlichen Mahnungen, einen sogenannten "Titel" gegen den Gläubiger in der Hand hat. Dieser ist dann jederzeit vollstreckbar.
 
Ich finde es gut, dass hier manchmal auch "produktiv" diskutiert wird!

Da Fragen kamen, etwas zum Fall: Ich hatte eine Dienstleistung vorab bezahlt mit dem Versprechen, dass diese innerhalb von ca. 2-3 Wochen erledigt ist. Nach inzwischen rund drei Monaten habe ich weder einen Nachweis über die Arbeit noch mein Geld zurück. Ich habe mehrfach vergeblich versucht, den Dienstleister zu erreichen - wie auch mindestens zwei weiteren Kunden. Ob der Tatbestand des Betrugs (oder zumindest einer böswilligen Auftragsakquiese) zutrifft, sollte hier nicht diskutiert werden.

Fakt ist derzeit lediglich, dass mein Einschreiben persönlich quittiert wurde. Alles weitere werde ich jetzt in die Wege leiten, sofern notwendig. Es geht auch nicht um irrsinnige Summen, aber um einen Betrag, den ich keinem so durchgehen lassen möchte.

Der Thread hat mir da sehr weitergeholfen. Vielen Dank an alle.
 
.... Es geht auch nicht um irrsinnige Summen, aber um einen Betrag, den ich keinem so durchgehen lassen möchte. ...

Ich habe den Eindruck das gerade bei kleineren Summen die Schuldner damit rechnen das es sich nicht lohnt (finanziell wie auch zeitlich) rechtliche Schritte einzuleiten und aus diesem Grund Leistungen nicht erbracht werden.

Da lohnt es sich zu prüfen ob andere ebenfalls betroffen sind und man sich vielleicht zusammen schließen kann. Du schreibst ja, dass es mindestens zwei weiteren Personen genaus so geht.
 
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