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Dienstleistungs- oder Werkvertrag ?

plopp

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23. Jan. 2004
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Hey,

ich habe gerade einen kleinen Disput mit meinem Fa und würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Fall:
Man hat ein Projekt, welches um Funktionen erweitert werden soll. Hierzu wird ein Freelancer (Programmierer) beauftragt, die Funktionen zu programmieren und vorher den ungefähren Aufwand abzuschätzen.

Als Beispiel:

Ihr habt einen Online Shop und möchtet die Suchfunktion erweitern lassen. Nun schaut sich der Progger die Arbeit an und schätzt den Aufwand auf 20-30 Stunden (pro Std. 50 € netto) also einen finanziellen Aufwand zwischen 1.000-1.500€ netto. Ihr gebt das Go und der Progger schafft die geforderte Aufgabe in 20 Std und schreibt eine Rechnung über 1.000 € netto.

Nun die Frage:
Handelt es sich dabei um einen Dienstleistungs- oder Werkvertrag ?

Grund der Frage:
Dienstleistungs- und Werkverträge werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

Ich schreibe extra nicht hin, für was ich/wir tendieren und in welche Richtung das FA, um keinen Einfluß auf eure Meinung zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde das so unterscheiden:

Wenn jemand eine Tätigkeit immer wieder grundsätzlich wiederholt, ist es eine Dienstleistung.
Wenn jemand eine bestimmte Arbeit gegen Bezahlung herstellt ist es ein Werkvertrag.

Bei Dir wurde etwas hergestellt bzw. erweitert. Es gab eine klare Zieldefinition.
Insofern tendiere ich bei Deiner Variante zu einem Werkvertrag.
 
Okay, gilt dies deiner Meinung nach auch, wenn der Progger ständig an dem Projekt zu tun hat und nicht nur einmalig oder sehr selten Arbeiten an dem Projekt wahrnimmt ?
 
Tja.. das könnte einfach zu beantworten sein, wenn da nicht die
"offene" Abrechnung nach Arbeitsstunden wäre.


Was wurde denn konkret vereinbart? Wurde gesagt, hiermit ist der Auftrag
für EUR 1.500,00 erteilt? Dann ist es natürlich ein Werkvertrag.

Anders wird die Abgrenzung doch recht schwierig..

Warum fragst Du eigentlich? Wo soll es da für Dich steuerlich
einen Unterschied geben?

Andererseits:
Es wird hier in jedem Falle ein Erfolg geschuldet, da die Zeit ja
nicht von Beginn an festgelegt war, sondern sich auf das erfolgreiche
Fertigstellen des Werkes bezieht.
 
Okay, gilt dies deiner Meinung nach auch, wenn der Progger ständig an dem Projekt zu tun hat und nicht nur einmalig oder sehr selten Arbeiten an dem Projekt wahrnimmt ?

Ich würde es dahingehend unterscheiden, ob Du ihn grundsätzlich nach Stunden bezahlst, um irgendwas an dem Projekt zu machen und das sehr oft, oder ob Du ihn konkret für der Fertigstellen einer bestimmten Sache bezahlst. Selbst wenn es immer wieder vorkommt aber jedesmal ein konkretes Projekt ist, sehe ich es als Werkvertrag - jedesmal ein neuer.


Ich bin in der Dienstleistungsbranche zu Hause und kenne mich beispielsweise in der Abrechnung der Gebäudereinigung recht gut aus. Daher mal ein Vergleich dazu:

Wird eine Reinigungskraft bezahlt damit sie täglich 4 Stunden lang reinigt, was gerade so anfällt und womöglich was sie so gesagt bekommt, dann ist das eine Dienstleistung.

Wird die Kraft aber bezahlt, um einen bestimmten Bereich zu reinigen, ist es ein Werkvertrag.

Bogen zurück zu Dir: Hast Du gesagt "komm her, ich habe für dich Arbeit als Progger, setz Dich mal hin und mach das hier fertig und danach sehen wir weiter was dann so anfällt" ist es eine Dienstleistung. Hast Du aber gesagt "komm her und Progg mir diesen bestimmten Part meines Shops" dann ist es ein Werkvertrag.
 
Bei einem Werkleistungsvertrag wird grundsätzlich die Herbeiführung eines bestimmten Arbeitsergebnisses als Erfolg geschuldet.

So könnte es auch bei deinem klar definierten Auftragsumfang mit dem Ziel der Einrichtung einer Such-Erweiterung gewesen sein.

Bei einer Dienstleistung wird "lediglich" das Tätigwerden geschuldet, ohne dass für einen bestimmten Erfolg gehaftet wird.

Ein Dienstleistungsvetrag tritt z.B. bei Arzt- oder Anwaltsverträgen auf.

(Mein Beitrag stellt grundsätzlich keine Rechtsberatung dar (muss man sowas schreiben?))

Beste Grüße
Dennis
 
Zuletzt bearbeitet:
In Abgrenzung zum Dienstvertrag stellt der Werkvertrag auf die Herstellung eines Werkes ab, setzt damit also einen Leistungserfolg voraus.

Im Beispielfall liegt der Leistungserfolg in der Implementierung der Suchfunktion in den Online-Shop. Die 1000€ waren dafür vereinbart, dass die Funktion erfolgreich in den Shop eingefügt wird und dann auch funktioniert. Den Betrag hättest du nicht gezahlt, wenn der Programierer zwar 20-30 Stunden an der Implementierung gearbeitet, die Aufgabe aber nicht erfüllt hätte, oder?

Trotz der zuvor nicht klar festgelegten, sondern an den Arbeitsaufwand gekoppelten Bezahlung würde ich also von einem Werkvertrag ausgehen.

Wenn der Programmierer ständig an dem Projekt zu tun hat und nicht nur einmalig oder sehr selten Arbeiten an dem Projekt wahrnimmt könnte das zwar gegen einen Werkvertrag (einmalige Leistung, Leistungserfolg) und für einen Dienstvertrag sprechen. Wenn die in deinem Beispiel beschriebene Vorgehensweise aber Standard bei der Beauftragung des Freelancers und damit immer ein konkreter Erfolg und nicht die bloße Arbeitsleistung geschuldet ist, handelt es sich wohl eher jeweils um einzelne Werkverträge.
 
Super, ich danke euch allen für eure Einschätzungen! Das hat mich definitiv weitergebracht.
 
Meine Tendenz war Dienstleistungsvertrag, weil der Progger das Projekt über Jahre begleitet hat und ich nie für eine Aufgabe, die zu erledigen war, einen Preis X genannt habe. Ich verstehe auch nicht wie das bei Webprojekten machbar sein soll.
Ich kann da ja schlecht sagen, mach mal 10 Std was an meinem Online Shop, wenn ich dem Progger nicht haargenau sage, was er zu tun hat bzw. was ich als Ergebnis der Arbeit erwarte.
 
Da das eine geklärt ist, bleibt noch eines offen ;)

Grund der Frage:
Dienstleistungs- und Werkverträge werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

Wie, warum, weshalb?

BG Ivo
 
Weil das steuerrechtlich nun mal so ist...

Dienstleistungsvertrag = sofortige Betriebsausgabe
Werkvertrag = Abschreibung über die Nutzungsdauer
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil das steuerrechtlich nun mal so ist...

Dienstleistungsvertrag = sofortige Betriebsausgabe
Werkvertrag = Abschreibung über die Nutzungsdauer

Aus der Aussage ergibt sich doch schon einiges:
sofortige Betriebsausgabe, weil die Leistung von kurzfristigem Nutzen ist.
Abschreibung, weil Du dauerhaft etwas davon hast.
 
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