i. d. R. bekommt man einen Dispute bei der Denic nur durch Zufall mit.
z. B. durch ein Update der Inhaberdaten, welches fehl schlägt.
Jetzt ein (konstruierter) Fall:
Jemand, der glaubt, die besseren Rechte als der Inhaber einer Domain zu haben, setzt einen Dispute auf diese Domain.
Der Domaininhaber bekommt es mit und klagt gegen den Disputeeintrag.
1. wer ist der Beklagte? a. Denic b. Antragsteller?
2. wenn b. (Antragsteller), kann dieser dann eine Klageerweiterung o. ä. während des Verfahrens erwirken, um z. B. den Streitwert hochsetzen zu lassen?
Denn, falls nicht, dann sollte es doch in solchen Fällen möglich sein, wenn man von einem Dispute mitbekommt, sofort eine Klage im niedrigen Streitwertbereich einzureichen um so für kleineres Geld eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen. Weil nach meiner Auffassung das Thema genauso behandelt werden müsste, wie in einem Verfahren, wenn der mit den vermeintlich besseren Rechten klagt.
Was meint Ihr?
z. B. durch ein Update der Inhaberdaten, welches fehl schlägt.
Jetzt ein (konstruierter) Fall:
Jemand, der glaubt, die besseren Rechte als der Inhaber einer Domain zu haben, setzt einen Dispute auf diese Domain.
Der Domaininhaber bekommt es mit und klagt gegen den Disputeeintrag.
1. wer ist der Beklagte? a. Denic b. Antragsteller?
2. wenn b. (Antragsteller), kann dieser dann eine Klageerweiterung o. ä. während des Verfahrens erwirken, um z. B. den Streitwert hochsetzen zu lassen?
Denn, falls nicht, dann sollte es doch in solchen Fällen möglich sein, wenn man von einem Dispute mitbekommt, sofort eine Klage im niedrigen Streitwertbereich einzureichen um so für kleineres Geld eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen. Weil nach meiner Auffassung das Thema genauso behandelt werden müsste, wie in einem Verfahren, wenn der mit den vermeintlich besseren Rechten klagt.
Was meint Ihr?