vampsoftchef
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- 09. Feb. 2004
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Hab jetzt gesucht aber irgendwie nicht das passende gefunden:
wenn ich eine Domain vor zig Jahren angemeldet habe und ein paar Jahre später jemand genau diesen Begriff (Kunstname) als Marke angemeldet hat (Klasse 41) dann passiert mir ja erstmal nix. Kann ich nun aber dem Markeninhaber schreiben und ihm ein Angebot unterbreiten oder ist das schon wieder problematisch...!?
Bisher wusste ich nur dass man keine Probleme bekommt wenn man vorher da war, aber wie gesagt was passiert wenn man sie nun dem Markeninhaber anbietet!?
Bin auf eure Antworten gespannt.
mfg Andreas
wenn ich eine Domain vor zig Jahren angemeldet habe und ein paar Jahre später jemand genau diesen Begriff (Kunstname) als Marke angemeldet hat (Klasse 41) dann passiert mir ja erstmal nix. Kann ich nun aber dem Markeninhaber schreiben und ihm ein Angebot unterbreiten oder ist das schon wieder problematisch...!?
Bisher wusste ich nur dass man keine Probleme bekommt wenn man vorher da war, aber wie gesagt was passiert wenn man sie nun dem Markeninhaber anbietet!?
Bin auf eure Antworten gespannt.
mfg Andreas