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Domain bei sedo von UST-pflichtigen Verkäufer erworben-will UST nicht ausweisen

verm

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28. Jan. 2009
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Hallo,

hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
habe über sedo eine Domain erworben.
Vom Verkäufer lag ein Account bei Auktionsstart mit UmsatzsteuerID vor.
Nach Einigung und nachdem ich eine Rechnung eingefordert habe hat Verkäufer auf Privataccount umgestellt.
Verkäufer behauptet nun die Domain befindet sich im Privatbesitz und will UST nicht ausweisen. Verkäufer ist Gewerbetreibender, aber kein Domainhändler.
Aus meiner Sicht haben wir einen Kaufvertrag zum Preis inkl. UST geschlossen.
Die UST macht ca. 800 Euro aus.
Wie seht ihr das?
 
Ab zum Anwalt.
Ich glaube, so ist nur meine persönlich Meinung, auch Privatperson können in Ausnahmefällen die USt.-Ausweisen, müssen diese dann aber natürlich auch ans FA abführen und eine Begründung mitteilen, warum dies gemacht wurde etc.
 
Hallo verm,

kann die rechtliche Situation nur schwer einschätzen, aber dieses Vorgehen hat nichts mit fairem Umgang unter Unternehmern zu tun. Bei jedem Domainkauf achte ich für die Bestimmung meines Maximalgebots immer auf die Rahmenbedingungen, also mit oder ohne UST. Kann mir daher schwerlich vorstellen, dass so eine Änderung nach Abgabe des Gebots, welches das Letztgebot darstellt bzw. den Zuschlag erhält, rechtens ist.

Wie würde ich vorgehen? Vorab würde ich das freundliche Gespräch mit dem Verkäufer suchen und Ihn darauf hinweisen. Wenn dieser zeitnah keine Einsicht zeigt, nun ja, dann sehe ich den Auktionator Sedo in der Pflicht für verlässliche Rahmenbedingungen seiner Domainverkaufsplattform zu sorgen.

Und wenn alles nichts bringt, schließe ich mich Sunbild an, ab zum Anwalt.

Grüße

Oliver
 
Beweissicherung ist angesagt.
Lasse Dir von Sedo bestätigen, dass der Verkäufer bei Gebotsabgabe als "MwSt-Ausweiser" eingetragen war.
 
Helft mir kurz...

Würde Verm nicht billiger kommen oder ist er verpflichtet trotzdem die Ust zu bezahlen?
 
Helft mir kurz...

Würde Verm nicht billiger kommen oder ist er verpflichtet trotzdem die Ust zu bezahlen?

Der Sedo-Preis ist ein Endpreis, egal ob mit oder ohne MwSt-Pflicht.
Wenn USt. ausgewiesen ist, bekommt verm diese zu 100% vom Finanzamt zurück.

Im konkreten Fall geht es also darum, dass er die Domain in dem Glauben erworben hat, dass sie ihn quasi 800,- Euro weniger kostet.
 
Der Sedo-Preis ist ein Endpreis, egal ob mit oder ohne MwSt-Pflicht.
Wenn USt. ausgewiesen ist, bekommt verm diese zu 100% vom Finanzamt zurück.

Im konkreten Fall geht es also darum, dass er die Domain in dem Glauben erworben hat, dass sie ihn quasi 800,- Euro weniger kostet.


Ok, jetze...

Danke für die Info, wusste das nicht mit dem Endpreis...

Wäre in dem Fall nicht der erste Ansprechpartner SEDO und dann ein Anwalt?

Viel Glück an dieser Stelle...

Gruß André
 
Sedo hat schon bestätigt, dass zum Auktionsstart das Konto als umsatzsteuerpflichtig geführt war. Steht in den Auktionsdetails auch drin.
Umsatzsteuerpflicht Verkäufer: Umsatzsteuerpflichtig
Der Verkäufer antwortete auf Anfrage über sedo, dass diese Domain aber im Privatbesitz ist und er deshalb keine Rechnung mit UST ausstellt. Ausgestellt wurde überhaupt keine Rechung.
Im whois ist der Name des Verkäufers und die email Adresse des Gewerbes des Verkäufers angegeben.
 
Am besten ist wie schon mehrmals erwähnt, du gehst zu deinem Anwalt. Deine Chancen stehen doch ganz gut.

MfG
 
Hallo verm,

also Privatvermögen oder Betriebsvermögen, dass betrifft meiner Meinung nach eher die Seite seiner Gewinnermittlung bzw. die Situation gegenüber dem Finanzamt. Und da kann man, wenn man weiß wie man es drehen muss, die richtige Geschichte hinbekommen.

Hier bei dem Verkauf der Domain über Sedo ist es doch vollkommen egal wo Verkäufer seine Domain sieht, ob Privat- oder Betriebsvermögen, wen interessiert das schon, es gibt im Geschäftsleben gewisse Spielregeln und wenn ich mich nicht daran halten möchte, so sollte ich nicht mitspielen. Der Verkäufer hat über die Angabe "Umsatzsteuerpflicht" den Anschein eines für Ihn umsatzsteuerpflichtigen Verkaufs erweckt auf welchen du vertraut hast, und daran sollte er gebunden sein bzw. ich hoffe mal das er daran gebunden ist.

Aber wie jetzt schon mehrfach angeregt, ein Anwalt sollte Licht ins Dunkle bringen können.

Grüße

Oliver
 
sehe ich genauso ... wenn diese eben nicht in die Gruppe von der Firma / UST fällt, dann hätte er diese nicht über diesen Account verkaufen dürfen. Basta ... hast es schwarz auf weiss, dass diese Domain unter den Bedingungen verkauft wurde. Wenn du motiviert bist und es dich nur wenig Nerven kostet, dann kurz anrufen, Sachverhalt klären, dass dies uninteressant ist 2 Wege 1. Weg Rechnung wie im Vertrag abgemacht 2. Weg Anwalt.

Thats it ...
 
So geht Sedo mit seinen Kunden um:



04.10.10 Verkauft per Auktion

Umsatzsteuerpflicht Verkäufer: Umsatzsteuerpflichtig


Anschließend mehrfach Rechnung angefordert - Sedo hat beim Verkäufer nachgefragt - dieser hat sich geweigert eine Rechnung auszustellen.
Geschrieben, dass ich sofort bezahle sobald ich eine Rechnung habe.
Rückmeldung von Sedo abgewartet.

am 18.10 nochmals ausführlich den Fall geschildert

u.a. von 19.10.2010
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir werden beim Verkäufer wunschgemäß eine Rechnung anfordern.


am 22.10 hat sedo nochmals eine Rechnung beim Verkäufer angefordert

am 26.10 hat sedo eine Sicherheitsprüfung begonnen und darum gebeten diese abzuwarten

am 29.10 habe ich um eine zeitnahe Antwort bebeten was bei der "Sicherheitsprüfung" herausgekommen ist. Nochmals bestätigt, dass der Rechungsbetrag unmittelbar überwiesen wird, sobald eine korrekte Rechung vorliegt.

am 1.11 kommt von sedo:
Der Transfer musste letztendlich wegen Nichtzahlung abgebrochen werden und man will über 500 Euro Provision von mir!!!:hmmmm: :stupid:


Konnte mir bislang nicht vorstellen, dass sedo einen Kunden derart in den Rücken fällt.

Bin wirklich keiner der schnell klagt - aber das ist jetzt mehr als notwendig.
Dass das Geschäft zustande kommt steht für mich völlig außer Frage - allerdings selbstverständlich zum vereinbarten Preis inkl. UST. (Verkäufer ist übrigens ein Steuerberater oder online seine Leistungen anbietet).

Wer kann mir einen Anwalt empfehlen der in der sich Thematik Domainverkauf / Sedo auskennt?

Danke + Grüße
 
Das ist nicht die feine Art von Sedo. Das der Verkäufer zudem Steuerberater ist und so verfährt.......

So wie ich das sehe will sich der Verkäufer durch Umstellung auf Privataccount ohne UID-Nummer einfach der Versteuerung und Abgabe der Mwst an das Finanzamt entziehen. Sonst seh ich da keinen Sinn darin.

Fakt ist das es eine eindeutige Täuschung ist, zudem Geschäftsschädigend für dich als Käufer.

Sind ein paar Sedo Mitarbeiter auch hier unterwegs, vielleicht sagen sie mal etwas dazu?!

mfg
 
Wende dich direkt an marc@sedo hier im Forum, der wird das seitens sedo schon wieder glattbügeln.

Mit dem Verkäufer wirst du dich wohl trotzdem noch streiten müssen, wenn dir an dem Kauf etwas liegt. Forsaken kann dir da bestimmt weiterhelfen.
 
Sedo hat schon bestätigt, dass zum Auktionsstart das Konto als umsatzsteuerpflichtig geführt war. Steht in den Auktionsdetails auch drin.
Umsatzsteuerpflicht Verkäufer: Umsatzsteuerpflichtig
Der Verkäufer antwortete auf Anfrage über sedo, dass diese Domain aber im Privatbesitz ist und er deshalb keine Rechnung mit UST ausstellt. Ausgestellt wurde überhaupt keine Rechung.
Im whois ist der Name des Verkäufers und die email Adresse des Gewerbes des Verkäufers angegeben.

Ich denke das zuständige FA wird sich sicher dafür Interessieren, dass jemand Mal aus Privatbesitz und Mal geschäftlich unter dem selben Account verkauft.

Wenn beim Verkäufer alles OK ist wird er mit einer entsprechenden Steuerprüfung ja auch sicher kein Problem haben. :help:

Man braucht dabei auch kein schlechtes Gewissen haben, alle die sich ordentlich verhalten werden durch solche Domainverkäufer geschädigt.

Da hier offensichtlich der Käufer getäuscht wurde, sollte SEDO auf seine Gebühren verzichten oder diese beim Verkäufer einholen, schließlich hat dieser durch Falschangaben den Vertragsabbruch herbeigeführt. Er wäre auch eigentlich derjenige, der eine Provision bezahlen müsste.

Grüsse

123meins
 
Hallo verm,

also selbst anregen wollte ich es zwar nicht, aber da 123meins schon den Hinweis gegeben hat, so ist es manchmal recht hilfreich dem Verkäufer, wenn dieser entweder keine Rechnung ausstellen möchte oder wie in deinem Fall, mitzuteilen oder darauf hinzuweisen, den Sachverhalt dem zuständigen Finanzamt des Verkäufers zwecks Anfertigung eines internen Aktenvermerks mitzuteilen. Und Steuerberater hin oder her, das kann ich dir aus der Erfahrung berichten, selbst wenn die Buchhaltung 100% sauber ist, ein Betriebsprüfung möchte man immer, wirklich immer, vermeiden, da diese im Minimum nicht zu vernachlässigenden Zeitaufwand bedeutet. Und es gibt Prüfer die hören einfach nicht auf zu suchen, bis sie etwas für den Prüfungsbericht finden.

Also mit genügend Wut im Bauch würde ich so vorgehen: Den zuständigen Sachbearbeiter des Verkäufers beim Finanzamt eruieren, und dann dem Verkäufer mitteilen, das der erste Kontaktversuch gescheitert ist und den Verkäufer nach der direkten Durchwahl seines Sachbearbeiters fragen. Kann Wunder bewirken oder auch gar nichts, aber du hast ja nichts zu verlieren!!!

Und im konkreten Fall auch interessant: Von welchem Bankkonto (Privat/Geschäft) hat der Steuerprofi die laufenden Domainaufwendungen bezahlt bzw. wie die Vorsteuer aus diesen Aufwendungen behandelt.

Zu Sedo: Wie schon geschrieben, von einer Plattform wie Sedo erwarte ich "verlässliche Rahmenbedingungen", und mal eben Accountwechsel auf Privat bei einer laufenden Versteigerung gehört für mich nicht unter diesem Begriff. Wofür sollst du denn hier Sedo-Gebühren bezahlen, für eine Plattform wo solche Praktiken der bewussten Manipulation möglich sind.

Grüße
Oliver
 
Mir ist völlig unverständlich dass Sedo mal wieder den Weg des geringsten Widerstandes geht und die Vermittlung einfach einstellt und sogar noch Provision verlangt. - Zumindest bei dem geschilderten Sachverhalt.

Wer kann mir einen Anwalt empfehlen der in der sich Thematik Domainverkauf / Sedo auskennt?
Forsaken hier im Forum,
Boris Burow,
Christina von domainanwaeltin.de,
sind erstmal drei die mir so spontan einfallen.
 
Du hast einen Vertrag mit einem Verkäufer geschlossen, der eine UStId hatte. Diesen kannst Du verklagen.
Die Adresse kannst Du bestimmt noch im Transfercenter sehen, oder ?
Du hast keinen Vertrag geschlossen mit einem Verkäufer, der als Privatperson auftritt und keine UStId hat.
 
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