Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

domain.de vs. domian.de

vampsoftchef

New member
Registriert
09. Feb. 2004
Beiträge
1.564
Reaktionspunkte
3
Hallo,

da hier gerade die Diskussion um Schmarotzerdomains im Gange ist und dort rechtlich ziemlich klar ist, dass wwwdomain.de von www.domain.de abgemahnt werden kann, wollte ich mal was ähnliches fragen:

Wie verhält es sich bei www.domain.de und www.domian.de - also 2 Buchstaben sind vertauscht. Bei Markenbegriffen ganz klar dass es verboten ist, aber wie sieht es mit normalen generischen Begriffen ala apfel, baum, domain, internet aus!?

MfG Andreas
 
...wobei die möglichen Vertipper dann schon wieder nicht mehr beschreibend sind und ihrerseits Schutzansprüche begründen könnten. Im Beispiel wäre es zwar problemlos möglich, domain in allen Schreibweisen (auch wwwdomain etc.) zu benutzen, bei domian sieht das aber schon wieder ganz anders aus. Also vorher vielleicht doch mal checken ob nicht schon jemand eine ähnliche Idee hatte...

vampsoftchef schrieb:
(...) und dort rechtlich ziemlich klar ist, dass wwwdomain.de von www.domain.de abgemahnt werden kann (...)
Hast Du den thread eigentlich gelesen?

Gruss,
Holger
 
Domain vs Domian ist das falsche Beispiel, weil bei Domian schon wieder Namensrechte zum tragen kommen, was bei anderen Vertippern nicht immer der Fall sein wird....

grüsse,
engel
 
Ja hab mich bissl schlecht ausgedrückt - speziell geht es mir um immobilien.de bzw. immobilen.de - meiner Meinung nach ist hier ein generischer Begriff und egal wie groß das Portal ist - dürfte eigentlich nix passieren... !?

Mit Domain ist wirklich schlecht, aber was kann ich dafür wenn der nen Tippfehlernamen hat :D

MfG Andreas
 
vampsoftchef schrieb:
(...) und dort rechtlich ziemlich klar ist, dass wwwdomain.de von www.domain.de abgemahnt werden kann (...)


NEIN, hat er wohl nicht :)

=> hab die wwwdomain.tld gekauft - preis war aber auch ok!!

Grüße,
Ben
 
Zurück
Oben