Mich interessiert folgender Fall:
Ich besitze zum Beispiel eine Domain "Schreibtisch-direkt*de" (nur ein Beispiel, Domain nicht von mir)
Auf dieser Seite betreibe ich seit 4 Jahren einen Onlineshop.
Jetzt kommt ein Mitbewerber und sichert sich "schreibtischdirekt*de". Auf dieser Domain verkauft der Mitbewerber ebenfalls die gleichen oder ähnliche Produkte.
Frage: Darf er das?
Fakt ist, es handelt sich um einen Produktnamen bzw. Gattungsbegriff. Auch wenn ich "schreibtischdirekt" als eine Marke eingetragen hätte , könnte der Mitbewerber dagegen angehen, weil man eigentlich eine Marke mit einem Gattungsbegriff nicht als Marke eintragen lassen kann.
Mich interessiert sehr, ob er auf der Domain ohne Bindestrich das gleiche Produkt verkaufen kann.
Hierzu zwei interessante Links:
Urteil: Mitbewerber darf gleichlautende Umlaut-Domain der Konkurrenz registrieren | heise online
OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05 - dejure.org
Ich besitze zum Beispiel eine Domain "Schreibtisch-direkt*de" (nur ein Beispiel, Domain nicht von mir)
Auf dieser Seite betreibe ich seit 4 Jahren einen Onlineshop.
Jetzt kommt ein Mitbewerber und sichert sich "schreibtischdirekt*de". Auf dieser Domain verkauft der Mitbewerber ebenfalls die gleichen oder ähnliche Produkte.
Frage: Darf er das?
Fakt ist, es handelt sich um einen Produktnamen bzw. Gattungsbegriff. Auch wenn ich "schreibtischdirekt" als eine Marke eingetragen hätte , könnte der Mitbewerber dagegen angehen, weil man eigentlich eine Marke mit einem Gattungsbegriff nicht als Marke eintragen lassen kann.
Mich interessiert sehr, ob er auf der Domain ohne Bindestrich das gleiche Produkt verkaufen kann.
Hierzu zwei interessante Links:
Urteil: Mitbewerber darf gleichlautende Umlaut-Domain der Konkurrenz registrieren | heise online
OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05 - dejure.org