Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Domain nur geparkt: Urteil wg. Herausgabe?

mgutt

New member
Registriert
16. Nov. 2006
Beiträge
134
Reaktionspunkte
0
Hi,

ich meine es gab mal ein Urteil wo eine Privatperson eine Domain mit seinem Namen hatte, diese aber nicht nutzte und sie dann an eine Firma gleichen Namens abgeben musste. Kann das sein oder täusche ich mich da?

Gruß
 
Letzter Absatz meines Posts hier bzw. in diesem Thread ging es auch erst lürzlich darum. Ansonsten wird man bei Google auch sehr schnell fünfig.
 
Demnach gibt es kein Urteil, dass die Herausgabe möglich macht. In beiden Urteilen des OLG Hamburg wurde ja festgestellt, dass Parken ok ist, aber wenn die Werbung zu Mitstreitern führt nicht. Das erscheint mir plausibel.

Ich dachte ich hätte mal irgendwas gelesen wo sie herausgegeben werden musste. Das hab ich auch nicht durch Suchen wiedergefunden ;)
 
Es kommt mir auch bekannt vor. Ich glaube sogar, dass ich erst vor Kurzem von diesem "Ausreißer" Urteil gelesen habe.... Ich find es auf die Schnelle aber auch nicht in meinen Bookmarks.
 
Meint ihr evtl. shell.de? Da hatte eine Person "Shell" die shell.de, da aber die Ölfirma eine bekannte Marke darstellt in DE, hat man ihr die besseren Rechte gegeben.

Schön dabei auch das:

Soweit die Deutsche Shell allerdings die Übertragung der Internet-Adresse "shell.de" auf sich verlangt hatte, hat der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen. Die Klägerin könne nur den Verzicht des Beklagten auf die Adresse "shell.de", nicht aber die Übertragung auf sich beanspruchen. Auch wenn dies im konkreten Fall keine Rolle spiele, könne einem Dritten ein gleich gutes oder ein noch besseres Recht zustehen. Deshalb sei ein Anspruch auf Übertragung des Domain-Namens generell abzulehnen.

AlexS
 
Ich Sachen Shell.de bin ich mir nicht sicher (wenn man sich so die letzten BGH Urteile ansieht) ob dieses Urteil heutzutage genauso gefällt werden würde.
 
Ich Sachen Shell.de bin ich mir nicht sicher (wenn man sich so die letzten BGH Urteile ansieht) ob dieses Urteil heutzutage genauso gefällt werden würde.

Denke ich auch so, das ist ja auch schon 10 Jahre her. Hatte es nur rausgekramt, weil mir scheint, dass es dasjenige ist, worum es in der Threadanfrage geht. Gab auch ein ähnliches Urteil zu krupp.de damals.

AlexS
 
Ich Sachen Shell.de bin ich mir nicht sicher (wenn man sich so die letzten BGH Urteile ansieht) ob dieses Urteil heutzutage genauso gefällt werden würde.

Da hast Du sicher recht. Es gibt schon sehr viele Urteile wo eine "Zwangsenteignung" abgelehnt wird wenn man nur irgend was sinnvolles mit der Domain machen könnte. z.B. könnte man unter shell.de auch Muscheln oder Bilder von Muscheln verkaufen da Shell ja an sich ein beschreibender Begriff ist.

Harry
 
z.B. könnte man unter shell.de auch Muscheln oder Bilder von Muscheln verkaufen da Shell ja an sich ein beschreibender Begriff ist.

wenn ick mich nicht täusche, war für den damaligen Richter wohl der "Promi-Faktor" massgeblich, da spielte es eigentlich keine Rolle, ob unter dieser begehrten domain Badenixen auf Norderney, Gerhard Schröder im sexy Tanga oder Regenwürmer in Erdbeersosse gezeigt wurden...
 
Zurück
Oben