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Domain-Pacht Urteil relevant für Domainparking ?

Adomino

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12. Juni 2007
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Hallo,

Ihr kennt ja vielleicht das neue Domain-Pacht Urteil wegen der focus.de:
Der Krach mit der Domain-Pacht - Sedo GmbH

Hier steht dann:

"Entscheidung

Der Bundesgerichtshof entschied klar zu Gunsten der Verpächterin, also der Domaininhaberin, und stellte klar, dass „den (bloßen) Inhaber der Domain grundsätzlich keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden" trifft. Der BGH stellte dabei ebenfalls klar, dass dem Domaininhaber keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden können. Der Domaininhaber könne nicht ständig die Webseiten des Pächters und Betreibers der Webseite nach Rechtsverletzungen durchsuchen."


Also wenn man das so interpretieren kann, dann wäre ein Domaininhaber der Domainparking macht auch nicht direkt haftbar sondern nur SEDO und/oder Google da der Domaininhaber ja nicht jeden Tag/Minute prüfen kann welche Sponsored-Links erscheinen. Google und SEDO machen ja außerdem auch teilweise selbst eine Optimierung und zeigen dann ohne Wissen des Domaininhabers ggf. markenverletzende Inhalte an.

Harry
 
Also wenn man das so interpretieren kann, dann wäre ein Domaininhaber der Domainparking macht auch nicht direkt haftbar sondern nur SEDO und/oder Google da der Domaininhaber ja nicht jeden Tag/Minute prüfen kann welche Sponsored-Links erscheinen.
Wenn dem so wäre, dann müsste man viele markenrechtlich bedenkliche Domains bei einem Anbieter seiner Wahl parken und hoffen, dass ebenso markenrechtlich bedenkliche Anzeigen erscheinen, um den Anbieter dann abzumahnen o.ä....
So einfach läßt sich das ganze nicht vergleichen
 
Ich meine nicht markenrechtliche Domains sondern generische Domains wie salamander.ch oder camper.at die ich mit den normalen Keywords "Salamander" und "Camper" nicht parken kann, weil dann sonst ggf. Werbung von Salamander Schuhe (und nicht vom Reptil Salamander) oder "Camper Schuhe" (und nicht Camping) erscheinen würden was nach derzeitiger Rechtslage (derzeit noch) nicht erlaubt ist.

Bei salamander.ch nehme ich jetzt das Keyword "Reptilien" und bei Camper.at das Keyword "Camping". Das geht aber nur, weil ich einen Yahoo-Feed habe wo ich das Keyword selbst bestimmen kann. Bei Sedo-Parking könnte es sehr wohl sein, das auf einmal Werbung für Schuhe erscheint und dann bin ich dran.

Es wäre ja nicht das erste Mal das ein Domaininhaber wegen "falsch eingeblendeter" Keyword abgemahnt oder sogar verklagt wird und dann vor Gericht (derzeit noch nicht letzte Instanz) verloren hat. Ich selbst hätte beim OLG Hamburg wegen der champagner.de auch verloren wenn ich mich nicht vor der Urteilsverkündung einvernehmlich geeinigt hätte.

Ich meine ja nur das ein BGH Urteil schon etwas aussagt (mehr als ein LG und OLG Urteil) und das die Urteilbegründung schon dort hin geht, das der Domaininhaber zwar vielleicht in Zukunft eine kostenpflichtige Abmahnung bekommt, diese aber nicht bezahlen muss wenn er rechtzeitig die "Störquelle(n)" behebt.

Falls ich wieder einmal eine Abmahnung wegen "falscher Links" bekommen sollte, dann werde ich das sicher bis zum BGH durchziehen und mich auf dieses BGH-Urteil berufen.

Harry
 
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