"Zu dieser Zeit verlangte Heitmüller allerdings noch eine symbolische Gegenleistung. Er sei bereit, die Domain bei einem Abendessen mit der ersten Deutschen Bundespräsidentin zu übergeben, so der Berliner damals. "
Obiges ist unüberlegter Unsinn.
Es ist kein generischer Begriff, da es sich um die einzigmögliche Beschreibung einer bundesstaatlichen Institution handelt unterliegt diese dem Namens- "Titel"recht.
Wir hatten damals, vor über 12 Jahren, Ähnliches mit der bayerischen Landesregierung, mit dem Land NRW, dem deutschen Städtetag und dem BKA.
Meiner Meinung nach ist die Rechtsprechung über die Jahre eindeutig zugunsten der staatlichen Einrichtungen gewachsen.
Gruß