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Domain schumi.de

benny

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18. Feb. 2005
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185
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Eine Frage in unserem Club ist aufgetreten:

Was wäre gewesen, wenn ich mir die Domain schumi.de registriert hätte, bevor Michael Schumacher so richtig bekannt wurde?

Oder:

Es gibt einen Top-Sportler, der zurzeit noch recht unbekannt ist. Dieser hat einen Spitznamen, der recht seltsam klingt. Der Spitzname ist nur unter seinen besten Freunden bekannt. Wenn dieser Sportler nun "groß heraus kommt" und man ihn nur noch mit diesem Spitznamen anruft (ähnlich wie Schumi), was wäre dann, wenn ich mir Jahre vorher diesen Spitznamen registriert hätte?

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.

benny
 
Wenn Du Dir - ohne eigene Rechte zu haben - den Namen eines anderen registrierst, damnn tust Du es doch eindeutig, um aus der (möglichen) Bekanntheit des anderen später einen Vorteil zu geniessen.

Damit ist die Sache doch klar.
 
...Was wäre gewesen, wenn ich mir die Domain schumi.de registriert hätte, bevor Michael Schumacher so richtig bekannt wurde?...


Da wäre zunächst gar nichts passiert. Jedoch wenn sein Name Verkehrsgeltung durch überragende Bekanntheit erreicht und somit ein Namensrecht, solltet Ihr zuvor schon die Domain projektiert haben, ansonsten kann er eine NUR registrierte und gehaltene Domain einfordern....

Gruß
Markus
 
solltet Ihr zuvor schon die Domain projektiert haben, ansonsten kann er eine NUR registrierte und gehaltene Domain einfordern....

Gruß
Markus

Danke Markus für deine Mitteilung. Das hieße doch dann,
wenn ich jetzt schon ein Projekt unter diesem Namen laufen
habe, dass später mir niemand ans Bein pi***ln kann.

Nur wenn ich diese Domain lediglich besitze, ohne ein Projekt
damit zu betreiben, dass dann rechtliche Schritte gegen mich
eingeleitet werden können. Oder sehe ich das falsch?

Gruß
benny
 
Moin moin,

Pfui, das stinkt!

Marken und Promi Grabbing ist hier denke ich nicht erwünscht.
Ich empfehle dir hier einen Anwalt zu konsultieren.

Viele Grüße

Dude
_____________
rechtsforum.org
 
Was wäre gewesen, wenn ich mir die Domain schumi.de registriert hätte, bevor Michael Schumacher so richtig bekannt wurde?

Oder:

Es gibt einen Top-Sportler, der zurzeit noch recht unbekannt ist. Dieser hat einen Spitznamen, der recht seltsam klingt. Der Spitzname ist nur unter seinen besten Freunden bekannt.
wer solche "beste Freunde" hat, der braucht wahrlich keine Feinde mehr...
:boxing:
 
Mein Spitzname im Tischtennis war immer "Krake".
Leider schon alles besetzt.
 
....Das hieße doch dann,
wenn ich jetzt schon ein Projekt unter diesem Namen laufen
habe, dass später mir niemand ans Bein pi***ln kann.

Nur wenn ich diese Domain lediglich besitze, ohne ein Projekt
damit zu betreiben, dass dann rechtliche Schritte gegen mich
eingeleitet werden können. Oder sehe ich das falsch?

Gruß
benny

Hallo Benny, dann hast Du lediglich eine Grundlage für ein Rechtsanspruch geschaffen.
Dieses Recht und das des Sportlers wird erfahrungsgemäß durch ein Gericht gegeneinander abgewogen und beurteilt.
Den Ausgang und die fachliche Unzulänglichkeit, die persönliche Meinung und das Hungergefühl des Richters sind dann entscheidend, sprich das kann niemand vorhersagen.

Wie dude, leider etwas pseudosozial, schon angeschnitten hat, ist dein generiertes Recht natürlich
dann vollkommen hinfällig wenn Dir die grundlegende Absicht aus dem Namen des anderen Gewinn schlagen zu wollen, bewiesen wird.

@dude dass es nicht "anständig" ist so etwas zu tun ist ja wohl dem Dümmsten klar, hoffe ich doch.
Aber leider muss ich Dich trotzdem enttäuschen, da dies Tagegeschäft im Markenbereich ist. Da gibt es *leider* keinen Anstand. Das fängt mit Industriespionage und blockieren noch geheimer Produktnamen an.... in der Praxis sind es die eigenen Mitarbeiter die das weitergeben, wenns um Geld geht ist es eben so.

Hoffe daß es bei benny eine theoretische Frage ist und nicht in die Praxis umgesetzt wird. Wohingegen auch keine Garantie darauf besteht, dass die Gegenpartei wirklich dermaßen berühmt wird.


Schön brav bleiben


:)

Markus

rechteschutz.de
 
@dude dass es nicht "anständig" ist so etwas zu tun ist ja wohl dem Dümmsten klar, hoffe ich doch.
Aber leider muss ich Dich trotzdem enttäuschen, da dies Tagegeschäft im Markenbereich ist. Da gibt es *leider* keinen Anstand. Das fängt mit Industriespionage und blockieren noch geheimer Produktnamen an.... in der Praxis sind es die eigenen Mitarbeiter die das weitergeben, wenns um Geld geht ist es eben so.

Moin moin,

eigentlich wollte ich hier zum Thema nix mehr posten.
Aber wie du dies beschreibst ist dies eine Schönmacherei und Animation für Nachahmer !

Themen mit Grabbing in Bezug auf Marken prominenter Namen, etc. ist hier im Forum fehl am Platz !

Nur meine persönliche Meinung.

Viele Grüße

Dude
 
Moin moin,

eigentlich wollte ich hier zum Thema nix mehr posten.
Aber wie du dies beschreibst ist dies eine Schönmacherei und Animation für Nachahmer !

Themen mit Grabbing in Bezug auf Marken prominenter Namen, etc. ist hier im Forum fehl am Platz !

Nur meine persönliche Meinung.

Viele Grüße

Dude


100%ack

Zudem wird hier Namensrecht mit Markenrecht verwechselt...

...es ist vielleicht möglich eine Marke aufzubauen aber ein Recht auf den Namen kann er mit 100 Projekten nicht erreichen, sondern nur (vielleicht) durch eine Namensänderung...

Es ist also Quatsch und völlig falsch zu empfehlen, heute schonmal ein Projekt, das zukünftig mal gegen ein Namensrecht verstösst, zu eröffnen.

Beste Grüsse
KH

rechtsanwaelte.org
 
100%ack

Zudem wird hier Namensrecht mit Markenrecht verwechselt...

...es ist vielleicht möglich eine Marke aufzubauen aber ein Recht auf den Namen kann er mit 100 Projekten nicht erreichen, sondern nur (vielleicht) durch eine Namensänderung...

Es ist also Quatsch und völlig falsch zu empfehlen, heute schonmal ein Projekt, das zukünftig mal gegen ein Namensrecht verstösst, zu eröffnen.


rechtsanwaelte.org


Selten so ein Durcheinander aus der Theorie gelesen, sorry

Eine Marke kann man nicht aufbauen sondern nur eintragen.
Eine Namensrecht hingegen kann man durch Verkehr aufbauen .

Das Namensrecht ergibt sich durch belegbaren Verkehr und Bekanntheitsgrad.
Verkehrsgeltung. Nicht aus einem Gekritzel des Patentamtes.

Empfohlen wird selbstverständlich nichts Unseriöses . Da es nicht statthaft ist. Allein durch die Nutzung eines Namen im geschäftlichen, auch privaten Verkehr kann ein Namensrecht erwachsen welches stärker als eine eingetragene Marke sein kann, nicht nur weils prioritär zum Eintragsdatum ist.

Haben auch schon lustigste Marken-"Diskussionen mit denen von den roten Autos gehabt
Ferr*i und Masera*i... Wie auch Betriebstätigkeiten geschlossen wegen Verstoss gegen Namens-und Markenrecht unserer Kunden.
Meistens ist es nämlich Beides auf einmal.
Des Weiteren haben die meisten Marken faktisch bei einer Überprüfung keine Schutzkraft mehr in Teilen oder im Ganzen, durch falschen Gebrauch.
Wie soll dann die Bekanntheit und somit das Freihaltungsbedürfnis eines noch "Sportfuzzies" bewertet werden.

Wie kann ich hieraus jetzt schon eine nicht statthafte Anfrage ableiten, hast Du denn mehr Infos als ich ?
Bis jetzt sind das theoretische Anfragen mit Grundsatzspekulation.



oder..zu jung im Domainbereich ?
oder alt und vergessen ... ?

Info:

Domaingrabbing bezog sich ursprünglich auf das rotzfreche Registrieren
von beschreibenden Begriffen ohne jeden Bezug hierzu nachweisen zu können oder zu haben....
Hierzu fühlten sich Dachverbände berufen...
Selbstverständlich auch auf Namensrechte... was ja klar ist

Eine Registrierung einer Domain -alleine- ist so gut wie uninteressant gegenüber dem MarkenG.

Und genau dies ist im Grunde Domaingrabbing, jemandem der ein berechtigtes Interesse an einem Domainnamen aufgrund seiner Verbandszugehörigkeit oder Firmentätigkeit hat, einen Namen vorzuenthalten, ausser er zahlt dafür... na wie nennen wir das denn ? Erpr***ng war damals einer der bösen Begriffe.


Im Bereich Domains sollte damals (!) eigentlich zu jedem generischen Begriff ein Berechtigungbeleg vorhanden sein.
Wer erst nach dem BGH Urteil "lesen gelernt hat" hat da heute keine sittlichen oder sozialen Bedenken.



Nur meine Meinung, deshalb

Nix für ungut :flowers:


Markus



rqx® k*reativzauber® s*onti® s*onticom® e*gako® s*onja-s® etc..
seit 1996 Markenschutzrechte, anwaltliche Dienste




s*onticom.de

weitere Dienste auch über:

ra-b*oukai.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt. Vor allem durch den Geschlechtsverkehr:

Namensrecht ? Wikipedia
Hat also eher was mit den Eltern zu tun.
...

Interessant, welcher Geschlechstverkehr und welche Eltern hat dann eine GmbH und eine AG etc.. vor allem bei wem war der Geschlechtsverkehr "besser" weil die ja als Person, juristische, eben auch einen Namen führen und auch das Namensrecht beanspruchen....

isses draußen kalt, schreibt man eher - und zitiert von wikipedia halt ;)

LG
Markus :santaclaus:
 
Zuletzt bearbeitet:
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