100%ack
Zudem wird hier Namensrecht mit Markenrecht verwechselt...
...es ist vielleicht möglich eine Marke aufzubauen aber ein Recht auf den Namen kann er mit 100 Projekten nicht erreichen, sondern nur (vielleicht) durch eine Namensänderung...
Es ist also Quatsch und völlig falsch zu empfehlen, heute schonmal ein Projekt, das zukünftig mal gegen ein Namensrecht verstösst, zu eröffnen.
rechtsanwaelte.org
Selten so ein Durcheinander aus der Theorie gelesen, sorry
Eine Marke kann man nicht aufbauen sondern nur eintragen.
Eine Namensrecht hingegen kann man durch Verkehr aufbauen .
Das Namensrecht ergibt sich durch belegbaren Verkehr und Bekanntheitsgrad.
Verkehrsgeltung. Nicht aus einem Gekritzel des Patentamtes.
Empfohlen wird selbstverständlich nichts Unseriöses . Da es nicht statthaft ist. Allein durch die Nutzung eines Namen im geschäftlichen, auch privaten Verkehr kann ein Namensrecht erwachsen welches
stärker als eine eingetragene Marke sein kann, nicht nur weils prioritär zum Eintragsdatum ist.
Haben auch schon lustigste Marken-"Diskussionen mit denen von den roten Autos gehabt
Ferr*i und Masera*i... Wie auch Betriebstätigkeiten geschlossen wegen Verstoss gegen Namens-und Markenrecht unserer Kunden.
Meistens ist es nämlich Beides auf einmal.
Des Weiteren haben die meisten Marken faktisch bei einer Überprüfung keine Schutzkraft mehr in Teilen oder im Ganzen, durch falschen Gebrauch.
Wie soll dann die Bekanntheit und somit das Freihaltungsbedürfnis eines noch "Sportfuzzies" bewertet werden.
Wie kann ich hieraus jetzt schon eine nicht statthafte Anfrage ableiten, hast Du denn mehr Infos als ich ?
Bis jetzt sind das theoretische Anfragen mit Grundsatzspekulation.
oder..zu jung im Domainbereich ?
oder alt und vergessen ... ?
Info:
Domaingrabbing bezog sich ursprünglich auf das
rotzfreche Registrieren
von beschreibenden Begriffen ohne jeden Bezug hierzu nachweisen zu können oder zu haben....
Hierzu fühlten sich Dachverbände berufen...
Selbstverständlich auch auf Namensrechte... was ja klar ist
Eine Registrierung einer Domain -alleine- ist so gut wie uninteressant gegenüber dem MarkenG.
Und genau dies ist im Grunde Domaingrabbing, jemandem der ein berechtigtes Interesse an einem Domainnamen aufgrund seiner Verbandszugehörigkeit oder Firmentätigkeit hat, einen Namen vorzuenthalten, ausser er zahlt dafür... na wie nennen wir das denn ? Erpr***ng war damals einer der bösen Begriffe.
Im Bereich Domains sollte damals (!) eigentlich zu jedem generischen Begriff ein Berechtigungbeleg vorhanden sein.
Wer
erst nach dem BGH Urteil "lesen gelernt hat" hat da heute keine sittlichen oder sozialen Bedenken.
Nur meine Meinung, deshalb
Nix für ungut :flowers:
Markus
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