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Domain seit 2000, Marken-Eintragung Nov. 2001

Airport1

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04. März 2002
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Seit 1997 betreibe ich eine WebSite, damals noch auf dem WebServer der Universitaet. Ab 2000 registrierte ich hierfuer die Domain airport1.de

Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Firma oder Marke die auch nur so aehnlich geheissen haette.

Nun erhielt ich via Einschreiben Post von der "Airport1 Flugreisen GmbH", welche die "Website übernehmen" will (ich denke sie meinen tatsächlich die Domain).

Nach Recherche im Patentamt Muenchen stellte sich nun heraus dass hier zwei Marken "Airport1 Flugreisen" und "Airport 1", beides am 22.11.2001, eingetragen wurde. Die Frist fuer einen Einspruch ist demnach am 22.02.2002 abgelaufen und am 26.02. kam dieser Brief.

Wie hoch seht ihr die Chancen dass ich meine Domain dennoch behalten kann? Ich kann mir nicht vorstellen dass man unter dem Siegel einer Marke sich einfach eine Domain wegschnappen kann, die schon um einiges laenger existiert?

Sollte ich mir "Airport1" besser sofort als Marke eintragen lassen?

Es wird darauf hingewiesen dass hier keine Rechtsberatung im Einzelfall stattfinden soll, aber das will ich auch nicht. Ich haette nur gern Eure Meinung zu dem Fall gehoert.
 
Ist doch eine nette private Website aus BACKNANG! Klasse auch das Engagement gegen die Todesstrafe!

Ich kann wenig Gründe erkennen, warum Dir die Domain weggenommen werden sollte. Bekanntlich braucht´s dafür ja einer Anspruchsgrundlage.

Du solltest darauf achten, dass eine geschäftliche Benutzung ausgeschlossen ist. Also: Kein Kommerz, keine Anzeigen, keine Banner.

Unter dieser Voraussetzung kommen lediglich noch deliktische Ansprüche in Betracht - und die setzen regelmäßig eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung voraus ...
 
Hallo Stefan!

Das wuerde also bedeuten ich muss alle Banner entfernen, nur um nicht als 'geschaeftlich' zu gelten? Koennte man prinzipiell einen Antrag auf Loeschung der Marke stellen, z.B. wegen dem Versuch einen allgemeingueltigen Begriff zu schuetzen?

Die Firma haette vor Ihrer Namensgebung vielleicht nachschauen sollen ob es eine solche Domain schon gibt. Zudem ist es ja auch prinzipiell moeglich dass sie sich ihren Namen durch den Besuch meiner Site haben 'einfallen'  lassen ;)
 
Meines Erachtens ist es bei korrekter rechtlicher Bewertung nicht zwingend erforderlich, alle Banner zu löschen.

Dennoch: Das ist der wesentlich sicherere Weg, da von deutschen Gerichten teilweise vertreten wird, dass auch bei einer privaten Website eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr bereits dann vorliegt, wenn zur Reduzierung der Hosting-Kosten Banner geschaltet sind.

Ein Löschungsantrag hat nur dann Sinn, wenn Eintragungshindernisse erkennbar sind; dies erscheint mir hier nicht der Fall.
 
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