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Domain = Teil von Wort-Bildmarke und Name

Wettermann

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24. Mai 2008
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Moinsen!

Ich habe eine Domain die ich nicht nennen möchte. Daher denke ich mir mal ein vergleichbares Beispiel aus.

Ausgedachte Domain: pizza-schnelldienst.tld

Wort-/Bild-Marke lautet: Müller-Pizza-Schnelldienst
Eingetragen auf: Franz Müller Pizza-Schnelldienst GmbH

Greift auf meine Domain dessen Namens oder Markenrecht oder eher nicht?

Meine eigene Meinung ist, dass die Domain generisch ist und nicht genau dem Namen oder der Marke entspricht.

Bin aber unsicher.
 
das ist doch kaffeesatzleserei, entweder postest du die domain hier, dann kann man das versuchen einzuschätzen, oder du schreibst jemanden deines vertrauens an und machst das per pn wenn du die domain nicht öffentlich nennen möchtest. musst du doch verstehen, dass man dir sicher keinen hilfreichen tipp geben kann, wenn man die sache um die es geht nicht kennt. vor allem hilfts dir nichts, wenn man nur interpretiert und eben vermutet.
 
Sehe ich nicht ganz so, weil ich ein absolut vergleichbares Beispiel vorgestellt habe.

Ich bitte also um die Meinung zu dem Beispiel.
 
Ihr wollt es also nicht.

Wie gesagt im Beispiel oben wäre kaum was anders zu lesen als beim realen Fall.

Ich kann die Domain wohl kaum hier nennen.

Das Beispiel enthält alles was man für eine Entscheidung wissen muss.

Domain, Marke, Markeninhaber.
 
Normalerweise sollte das OK sein. Hängt aber auch vom Begriff und der tatsächlichen Bekanntheit der Marke ab.

Zur Sicherheit solltest Du aber einen Anwalt um Rat fragen.


Grüsse

123meins
 
Wuerde die genaue Benennung der Domain nicht auf "Rechtsberatung im Einzelfall" hinauslaufen? :hmmmm:
 
Wuerde die genaue Benennung der Domain nicht auf "Rechtsberatung im Einzelfall" hinauslaufen? :hmmmm:

wieso denn? kannst doch deine persönliche meinung dazu sagen, hat ja nischt mit rechtsberatung zu tun. wäre ja noch schöner, stell dir vor dein nachbar fragt dich ob du glaubst, dass er "so und so" bauen kann, oder obs da probleme geben könnte. du antwortest ihm mit "ick glob ned" und die behörde sagt anschliessend "nö - so nich", meinste dein nachbar könnte dich dann auch "festnageln" weil du damals meintest "ja"?
 
Es geht nicht darum jemanden auf seine Aussage festzunageln...
Vielleicht kann ja forsaken was dazu sagen, ob die Domain benannt werden darf (wenn der Fragesteller schon Inhaber ist), oder nur Beispiele.
 
Es geht nicht darum jemanden auf seine Aussage festzunageln...

um was geht es dir denn? ich hatte dich so verstanden, dass du dir unsicher bist, ob die "genaue nennung der domain" nicht auf rechtsberatung hinauslaufen würde.
alleine die nennung der domain würde sicher nicht auf rechtsberatung hinauslaufen, wenn dann eher die entsprechenden antworten, aber dass denke ich hast du auch so gemeint.

rechtsberatung ist im rechtsdienstleistungsgesetz (vormals rechtsberatungsgesetz) definiert. nur bestimmte personengruppen wie rechtsanwälte, patentanwälte, steuerberater, usw. dürfen diese entgeltlich erteilen, mit ausnahmen.

in bestimmten fällen dürfen sogar personen aus der familie, nachbarschaft, und aus ähnlich engem umfeld kostenlos beraten.

zwischen beraten und eigene meinung äußern ist ein unterschied.

nachtrag: obiges gilt in D, im ausland, zb in der schweiz gibt es keine reglementierung der rechtsberatung, jeder darf rechtliche beratung erteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
zwischen beraten und eigene meinung äußern ist ein unterschied.
Klar, aber das bringt dem Fragesteller genauso wenig wie Antworten anhand eines Beispiels.
Die Frage, die sich mir hier eben stellt ist, ob durch die Benennung der Domain und folgende Antworten der Fall der Rechtsberatung schon eintritt, egal ob die Antworten mit "meine Meinung" enden.
Bei DF wurden solche Anfragen mit dem Vermerk "keine Rechtsberatung im Einzelfall" in den meisten Faellen, sofern entdeckt, geclosed.
 
Die Frage, die sich mir hier eben stellt ist, ob durch die Benennung der Domain und folgende Antworten der Fall der Rechtsberatung schon eintritt, egal ob die Antworten mit "meine Meinung" enden.

ich weiss wie du meinst, so wie wirs auch aus allen foren kennen, zb schreibt einer:

"ungeheuerlich, ich würde sofort klagen, bin mir sicher dass du im recht bist,...blablablub

gruesse
edgar

keine rechtsberatung, nur meine meinung
"


ich denke, dass alleine der zusatz "nur meine meinung, keine rechtsberatung" nicht eine etwaige obige beratung neutralisiert, aber warten wir auf kompetente info
 
naja die Domain nenne ich hier ja nicht, wegen dem Thema Rechtsberatung nicht sondern für den Fall, dass ich sie eigentlich nicht haben dürfen sollte (welch Satzbau :hmmmm:)
 
naja die Domain nenne ich hier ja nicht, wegen dem Thema Rechtsberatung nicht sondern für den Fall, dass ich sie eigentlich nicht haben dürfen sollte (welch Satzbau :hmmmm:)
Es geht doch darum, was waere, wuerdest du, so wie aufgefordert...
 
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