Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Domain übertragung ohne einwilligung

cyberdog

New member
Registriert
02. Jan. 2006
Beiträge
3
Reaktionspunkte
0
ich bin (war) Inhaber,der domain masterlose.de, habe die Domain bezahlt, aber den Webspace nicht. Der Admin-C (der gleichzeitig der Hoster ist) hat daraufhin die Domain verkauft, um die Webspacekosten zu decken.

darf er das?
ich mein er hat ja keinerlei einwilligung von mir

MfG Cyberdog
 
Wenn Du Dich vorher damit einverstanden erklärt hast schon, welcher Anbieter, welche AGB´s usw. usw. usw. Für ein Antwort fehlen also die nötigen Informationen.
 
Moin Cyberdog,

herzlich willkommen bei Consultdomain. :)

Meine spontane juristische Laienmeinung: Ich bezweifel, dass dein Provider
das Recht hatte, die Domain zu verkaufen.
Folgende Fragen sind imo in diesem Fall von Bedeutung:
Hatte der Provider eine berechtigte Forderung gegen Dich, bzw. hattest du
denn Webspace bestellt/ genutzt?
Wurdest Du vor Verkauf der Domain angemahnt?
Was sagen die AGB des Providers dazu?

Schöne Grüße aus Hamburg
Timo
 
also ^^
der provider war www.hosting4lose.de
er hatte keinerlei berechtigung dazu.
ich hatte nur vergessen den webspace zu bezahlen, aber dafür kann er mich ja nich die domain nehmen, die ist und bleibt mein besitz
 
§4 Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, so ist der Provider berechtigt, den Zugriff auf die betroffenen Leistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.

[...]

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Aufforderung nicht nach, hat der Provider das Recht, die betroffenen Leistungen fristlos zu kündigen.

Wurdest du aufgefordert den Betrag zu zahlen und hast es nicht gemacht?

Dann wäre dein Anbieter nähmlich dazu berechtigt, deine Domains zu kündigen bzw. zu verkaufen.

Bitte schildere dein Problem noch etwas genauer.
 
ich sagte ihm, dass ich es im mom nicht kann, und fragte ihn, ob er es "stilllegen" kann, bis ich ihm die lose gegeben habe (für die die es nicht wissen lose ist eine internet währung von klamm.de)
 
Hat der Anbieter deinem Vorschlag zugestimmt, oder hast du eine postive Rückmeldung bekommen ?

Ansonsten sehe ich ganz klar das Recht beim Anbieter, die den Gebrauch von $ 4 Absatz 3 machen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Aufforderung nicht nach, hat der Provider das Recht, die betroffenen Leistungen fristlos zu kündigen.
 
Ohne die Details zu kennen kann ich sagen, dass, unabhängig von etwaigen AGB, der Provider/Reseller nicht dazu berechtigt ist eine Domain zu LÖSCHEN oder gar zu übertragen. Die Domain geht normalerweise in den Transit zur Denic, die sich dann mit dem Inhaber in Verbindung setzt.
Warum warst Du denn nicht der Admin-C (sondern der Hoster)? Auch zu diesem fragwürdigen Verhalten des Hosters gibt es mitlerweile eine Rechtsprechung. Übergib die Sache am besten an einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens.

Edit zur besseren Erklärung: Die Kündigung einer Domain betrifft nur das Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Provider. Du bist dann immer noch der Inhaber der Domain gegenüber der Denic. Der Provider hat lediglich die Verwaltung Deiner Domain eingestellt (gekündigt) -> Domain geht in den Tranist an die Denic. Erst bei einem CLOSE wird die Domain _gelöscht_.

Ciao
Forsaken
 
Hallo,

da hat mein Vorredner recht. Ohne Zustimmung des Domaininhabers darf keine Domain abgegeben, verkauft oder auf den Provider überschrieben werden
 
Auch wenn ich den Hoster verstehen kann: Ich hätte auch keine Lust auf meinen Kosten sitzen zu bleiben, weil Lauschepper wie Du nicht zahlen. Trotzdem mußte er die Domain an die Denic zurückgeben. Die schreiben Dich dann an. Ich habe auch son Kandidaten. Allerdings spielt dessen geparkte Domain die Reggkosten wenigstens ein.
 
Zurück
Oben