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Domain Verwechselungsgefahr

Tibor

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13. Juli 2010
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Hallo !

Ich habe vor kurzem eine Domain registriert die aus zwei generischen Wörtern besteht (WortAWortB.tld). Ich möchte unter dieser Domain ein Portal betreiben und unter Umständen, sofern irgendwann einmal die Besucherzahlen stimmen sollten, auch Banner und dergleichen einblenden. Also das Ganze gewerblich nutzen.

Nun ist es so, dass seit einigen Jahren bereits ein Portal mit gleichem Inhalt besteht. Das ganze läuft unter dem gleichen Domainnamen nur mit Bindestrich bei gleicher tld (WortA-WortB.tld).

Alle anderen sinnvollen Domainnamen in der Richtung sind bereits vergeben, sonst würde ich einfach ausweichen. Ich könnte mir zwar eine andere Domain kaufen, habe aber keine Lust 1500 Euro zu bezahlen, wenn ich selber eine gute Domain besitze.

Könnte man mich dadurch in irgendeiner Weise rechtlich belangen, da die Verwechselungsgefahr definitiv gegeben ist ? Eine Marke zu WortAWortB o.ä ist nicht angemeldet und bei den gegeben Wörtern ohnehin unmöglich, da zu generisch.

Ich würde mich über jeden Hinweis freuen. Ich hoffe nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen zu haben, zumal ich versucht habe, meine Beschreibung so allgemein wie möglich zu halten.


Gruß
Tibor
 
Sowas macht man eigentlich nur, wenn man ganz bewusst dem anderen den Traffic abgreifen will oder ihm "schmackhaft" machen will, die Domain doch zu kaufen.

Ernsthaft in Erwägung ziehen ein vergleichbares Projekt auf fast identischer Domain erfolgreich aufzuziehen wird wohl keiner. Wobei es natürlich auf die Größe des Projektes ankommt. Miniseiten meine ich damit nicht - da gibts auch tausende von ähnlichen Domains und jede versucht nach oben zu kommen. Aber darum gehts ja scheinbar hier nicht.

Meine Meinung zu Deiner Frage:Wenn das andere Projekt einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat, könnte es auch juristisch eng für Dich werden.
 
Von der rechtlichen Seite mal abgesehen, würde ich so etwas schon aus anderen Gründen nicht machen. Hängt aber stark davon ab, was Du mit dem Portal vorhast. Willst Du es "nur" seomäßig nach vorne bringen, geht es vielleicht. Willst Du es aber unter diesem Namen richtig bekannt machen mit Stammusern, die es weitersagen etc., dann halte ich das für keine gute Idee, diese Domain zu verwenden. Es könnte nämlich sein, dass die Leute, die von Deinem Portal gehört haben, bei der anderen Domain landen, weil sie die Domain direkt mit Bindestrich eingeben oder in den Suchmaschinen suchen und ggf. die andere Domain finden etc. Außerdem: Macht der andere mit seiner Domain irgendeinen Mist, was dann evtl. im Internet in zahlreichen Foren etc. nachzulesen ist, wird es für Dich vermutlich schwer, Dich davon abzugrenzen, so dass niemand was mit Dir/Deinem Portal zu tun haben will, weil sie die Portale/Domains nicht unterscheiden können.

HTH,
Alex
 
Sowas macht man eigentlich nur, wenn man ganz bewusst dem anderen den Traffic abgreifen will oder ihm "schmackhaft" machen will, die Domain doch zu kaufen.
Das sehe ich etwas anders. Waere bspw. eine preis-vergleich.tld projektiert, wuerde ich sicherlich nicht auf eine andere Domain ausweichen, wenn ich die preisvergleich.tld habe.
Also ich denke schon, dass man hier ein wenig differenzieren sollte/muss...imo kommt es auf die Domain drauf an.
 
Könnte man mich dadurch in irgendeiner Weise rechtlich belangen, da die Verwechselungsgefahr definitiv gegeben ist ? Eine Marke zu WortAWortB o.ä ist nicht angemeldet und bei den gegeben Wörtern ohnehin unmöglich, da zu generisch.


GrußTibor

wenn Du Deinen Mitbewerber mit der Bindestrich-Version nicht unnötig provozierst bzw. essentielle Wettbewerbsregeln einhälst, sehe ich imho die Gefahr eher als gering ein, dass Du mit dem - wie von Dir beschrieben - rein beschreibenden, generischen Projektnamen Probleme bekommst.

Um von Anfang an jur. Ärger zu vermeiden, würde ich besonders darauf achten, dass a) dein Content respektive das Layout/Webdesign sich deutlich von dem des Wettbewerbers unterscheidet, b) würde ich einen prägnanten Untertitel zum Projektnamen preisvergleich.tld z.B. wählen, den der Bindestrich-Projektler nicht in Gebrauch hat um damit die Unterscheidungskraft zusätzlich zu unterstreichen.

Die von Dir befürchtete Verwechslungsgefahr bezüglich des benutzten Domainnamens sehe ich dann besonders gegeben, wenn Dein Mitbewerber in aller Munde ist, d.h. seine Bindestrich-Domain einen hohen Bekanntheitsgrad geniesst, um somit vom Kennzeichen her wegen vermeintlicher Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung! Dein Projekt zu torpedieren.

Dies ist auch nur meine persönliche Einschätzung, ein versierter Anwalt, der im Wettbewerbs-/Kennzeichenrecht zu Hause ist, kann Dein Vorhaben besser einschätzen bzw. Chancen und Risiken gegeneinander abwägen und den Gang zu einem guten Anwalt würde ich im Zweifel vorziehen ;)

Denke, selbst wenn das Ausfahrsignal auf Grün zeigt, ein gewisses Restrisiko bleibt immer, wer nachträglich auf den beliebten Zug springt ;)

Freundliche Grüsse

Rheinlaender.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die vielen Hinweise!

Ich möchte zunächst zwei Dinge betonen. Ich möchte weder jemandem den Traffic klauen, noch möchte den Ruf eines anderen ausnutzen. Deshalb habe ich mir überlegt, ob ich nicht einfach auf eine andere TLD ausweiche. Die Domain wäre beispielsweise noch als .net oder .org frei.

Wie sieht es rechtlich damit aus? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Seiteninhaber auch auf andere TLD's irgendwelche rechtlichen Ansprüche hat sofern keine Marke eingetragen wurde. Die Unterscheidungskraft sollte doch gegeben sein oder ?

Viele Grüße,
Tibor
 
die Wahl der TLD spielt da imho eine untergeordnete Rolle, wenn du im selben Land wie dein Mitbewerber ein Portal mit ähnlichem Namen aufziehst, insbesondere dann , wenn es sich um populäre gTLD's handelt und diese durch inländische Werbemassnahmen promotest ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber die Frage ist ja auch ob der Portalbetreiber der anderen Seite (bzw. anderen Domain) von Deinem Engagement profitiert. Hängt natürlich davon ab wer die TLD betreibt.
 
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