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Domain vor Marke

Greeny

Gesperrt
Registriert
10. Mai 2006
Beiträge
220
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0
Hallo,

ich habe eine nicht beschreibende .de Domain vor ca. 3 Jahren registriert und zu Beginn nicht genutzt (d.h. IN ARBEIT Seite) Einige Monate später hat eine Firma eine DPMA-Marke für die Klassen 35, 38 und 42 angemeldet (quasi kompletter Internetbereich inkl. Werbung Dritter). Ich habe die Domain dann jemanden 2 Jahre vermietet (nach der Markenanmeldung) und der Markeninhaber hat mich zwar einmal kontaktiert, aber nachdem ich geschrieben habe das ich die Domain früher registriert habe, hat er dann Ruhe gegeben. Nachdem die dann auch Interesse hatten die Domain zu kaufen, habe ich denen geschrieben das ich sie für einen 5-stelligen Betrag verkaufen würde. Nun hat der Markeninhaber vor einige Monaten eine gleichlautende Firma gegründet und ich betreibe eine private Homepage (Forum) PLUS Google Adsence Werbung drauf um das zu finanzieren. Die Firma hat mich nun erneut angeschrieben und möchte erneut die Domain von mir und droht mir nun vor Gericht zu gehen.

Meine Frage ist, ob es hier schon vergleichweisende Urteile gibt d.h. jemand registriert sich eine Domain und verwendet diese nicht, eine Firma meldet sich eine Marke auf das Keyword an und ich verwende die Domain NACH der Markenanmeldung/Registrierung in diesen angemeldeten Klassen. Wer hat nun das Recht auf die Domain ?

Ich habe hier schon über 4 Stunden im Internet gesucht aber bis jetzt noch nichts vergleichendes gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, das es so einen Fall noch nie gegeben hat.

Eine rasche Antwort wäre sehr hilfreich da die Frist vom Anwalt läuft…


Greeny
 
Wenn Du die Domain 5-stellig(!) verkaufen wolltest, solltest Du Dir die 180 € für eine Beratung beim Fach(!)-Anwalt leisten können. Hättest Du realistische Preise verlangt, hättest Du jetzt wahrscheinlich Geld statt Ärger.
 
Domster, du hast zwar nicht ganz Unrecht, doch hilft deine Aussage Greeny im Moment nicht weiter.

Greeny, wenn dir an der Domain gelegen ist, dann solltest jetzt kompetenten anwaltlichen Rat hinzuziehen. Ich persönlich habe erfreulich gute Erfahrung mit unserem Stefan Strewe von Advo24 gemacht.

Ansonsten könntest du deine Recherche nach Urteilen fortsetzen. Über die Linkbibel - Urteile findest du noch reichlich Adressen von Urteilssammlungen.

Viel Erfolg und nimm' dir Domsters Rat beim nächsten Mal zu Herzen.

Grüsse
Kinski
 
Danke für die raschen Antworten :)

Mein Schwager ist ein RA und kann mir aber leider auch nicht zu 100% sagen wie die rechtliche Lage jetzt aussieht.

Die allgemeine Frage stellt sich: "Nur weil ich eine nicht beschreibende Domain registriere und nicht nutze, kann ich mir dann sicher sein, daß ich die Domain für alle Klassen in Zukunft auch ohne Bedenken verwenden kann auch wenn nach meiner Registrierung Markenanmeldungen stattgefunden haben. Darf ich dann die Domain, wenn ich sie bis jetzt nicht verwendet habe dann nur mehr für die nicht markenrechtlich nicht geschützen Klassen verwenden oder habe ich hier ältere Rechte ?"

d.h. ich habe z.B. eine Domain bounty.de registriert und danach kommt erst ein Küchenrollen-Hersteller auf die Idee die Küchenrolle auch Bounty zu benennen und meldet sich eine Marke für Küchenrollen an. Darf ich dann trotzdem nach der Markenregistrierung die Domain bounty.de für den Bereich Küchenrollen-Werbung verwenden oder kann mir die Firma dann die Domain wegnehmen weil ich scheinbar Markenrechte verwende ? Die Firma mit der Marke ist aber bis jetzt nicht bekannt !


So eine triviale Frage muss doch schon öfters vor Gericht gestellt worden sein.

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung im Bereich "Domainrecht". Wenn Du eine fundierte Aussage willst, suche Dir einen kompetenten Anwalt. Ein Anwalt für Familienrecht, der sich mal kurz einlesen will, bringt Dir nichts. Hier im Forum wird gerne mit dem von Kinski genannten Anwalt gearbeitet. Ich fand bonnanwalt.de auf der letzten Tagung ganz kompetent. Sorry, aber hier wirst Du keine "Erlösung" finden.

Viel Erfolg,

Rainer
 
Nur auch "kompetente Anwälte" können sich irren und kosten viel Geld :(

Lieber wäre mir zunächst einmal ein oder besser zwei ähnliche Urteile damit man abschätzen kann wie die Lage aussieht. Ich suche schon den ganzen Vormittag wieder alles mögliche ab, kann aber nichts vergleichbares finden. So außer der "Norm" ist doch mein Fall auch nicht :(

Greeny
 
Klartext:

Urteile sind völlig egal weil sich alle oft widersprechen.Geh zum Anwalt, oder gebe auf.Hast die Antworten hier mehrmals bekommen, anders werden die nicht.
;-)
 
Nur auch "kompetente Anwälte" können sich irren und kosten viel Geld

Das steht außer Frage, dennoch wirst Du um einen Fachanwalt nicht herumkommen, wenn Du qualifizierte Hilfe in Anspruch nehmen möchtest.

Dir wurden bereits zwei RAe genannt, mit welchen zahlreiche User hier beste Erfahrungen gemacht haben. Mich selbst übrigens eingeschlossen, wir sind Mandant von Stefan Strewe ( www.advo24.de ), und auch ich kann ihn in Sachen Internet-/Domain-/Onlinerecht wärmstens weiterempfehlen.

bonnanwalt.de scheint ebenfalls sehr gut zu sein, mit diesem habe ich persönlich als "Strewe-Fan" ;-) jedoch keine Erfahrung.

Gruß
Freiburg
 
Greeny schrieb:
Vielen Dank. Dann schaut es wohl nicht so gut aus für mich :(

Greeny

Das kann Dir nur der Rechtsanwalt Deines Vertrauens sagen. Ein OLG ist kein BGH, die Rechtssprechung ist uneinheitlich (wie meine Vorredner schön erwähnten) und es spielen noch viele andere Faktoren für Deinen Fall eine Rolle. Ich könnte mir da viel vorstellen und der Ideenreichtum eines guten Anwalts ist sicher noch grösser als meiner ... ;)

Grüsse

bambam
 
mmhhh...Zufälle gibt´s.... :)

Ich habe gerade einen sehr ähnlich gelagerten Fall...
allerdings nutze ich die Domain bzw. den Namen schon länger in der für mich wichtigen Klasse, als der Markeneintrag der anderen Firma besteht.

Die Firma hatte zwar vorher schon einen Markeneintrag, aber in einer ganz anderen Klasse. Durch eine Geschäftsfelderweiterung dieser Firma kommen wir uns nun "in die Quere"....rein vom Markeneintrag/Klassen her....

Es ist bisher noch nichts "passiert"...allerdings stört mich deren Markeneintrag nun doch etwas...besonders, weil das Projekt ausgeweitet werden soll...

Mal schauen, was es gibt... wenn es "vorbei" ist, kann ich Näheres sagen...

grüsse,
engel
 
Denke ich es mir doch, das mein Fall doch eigentlich fast die Regel sein soll. Die beiden Fälle sind sich wirklich sehr ähnlich da der Domaininhaber somit erst NACH der Markeneintragung der anderen Firma in diesen Geschäftszweig tätig werden würde. Ich habe die Domain ja auch erst NACH der Markenanmeldung in den geschützen Klassen verwendet :(

Greeny
 
@greeny:

ich kann es in Deinem Fall nicht abschätzen, konnte es im eigenem Bezug ja auch nicht recht...
Meinerseits habe ich den Sachverhalt nun mi´m RA geklärt und sehe das Ganze durchweg positiv bzw. für mich als unproblematisch an.
Soweit ist die Sache für mich erstmal abgeschlossen.

Wünsche Dir viel Glück!

grüsse,
engel
 
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