BartTheDevil89
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- Registriert
- 19. Okt. 2005
- Beiträge
- 87
Hallo,
habe eine Frage zum Thema Domain und Markenrecht. Normalerweise ist mir auch klar...finger weg, aber hier ein etwas gesonderter Fall.
Und zwar schauts so aus:
Markenanmeldung für den Begriff war Mitte 2004.
Ich hab die Domain von nem anderen Inhaber Ende 2004 übernommen.
Bis heute kam aber weder eine Anfrage vom Markeninhaber noch sonst was. Deswegen eigentlich mal die Frage wie's hier ausschaut. Denn eigentlich hab ich ja 2 Möglichkeiten, bzw. 2 Punkte die mir einfallen:
1. Domain war vorher ja schon registriert.
Die Domain war vor der Anmeldung ja bereits registriert, ich hab sie dann einfach mit nem Inhaberwechsel übernommen. Zählt diese Übernahme dann als ne Art neuregistrierung oder wie läuft es damit?
2. Ansonsten mal blöd gefragt. Gibts so ne Art Gewohnheitsrecht? Also wir sprechen mittlerweile von 6 Jahren, die der Besitzer da nichts von wissen wollte.
Bin auf eure Hinweis gespannt...
habe eine Frage zum Thema Domain und Markenrecht. Normalerweise ist mir auch klar...finger weg, aber hier ein etwas gesonderter Fall.
Und zwar schauts so aus:
Markenanmeldung für den Begriff war Mitte 2004.
Ich hab die Domain von nem anderen Inhaber Ende 2004 übernommen.
Bis heute kam aber weder eine Anfrage vom Markeninhaber noch sonst was. Deswegen eigentlich mal die Frage wie's hier ausschaut. Denn eigentlich hab ich ja 2 Möglichkeiten, bzw. 2 Punkte die mir einfallen:
1. Domain war vorher ja schon registriert.
Die Domain war vor der Anmeldung ja bereits registriert, ich hab sie dann einfach mit nem Inhaberwechsel übernommen. Zählt diese Übernahme dann als ne Art neuregistrierung oder wie läuft es damit?
2. Ansonsten mal blöd gefragt. Gibts so ne Art Gewohnheitsrecht? Also wir sprechen mittlerweile von 6 Jahren, die der Besitzer da nichts von wissen wollte.
Bin auf eure Hinweis gespannt...
