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Domain24 = Marke!?

Heute mal ein Link ins Nachbarforum:


Domain24 eine Marke? schaut selbst ! - Domain Forum - Domainforum.info


Gerade hat der Beitrag neues Leben bekommen und könnte hier auch von Interesse sein.


Grüße

Nun lasse ich mich schon verleiten dort seit Wochen mal wieder hinzuklicken und dann kommt das:

Ungültige Angabe: Thema
Wenn Sie einem normalen, gültigen Link im Forum gefolgt sind, wenden Sie sich bitte an den Webmaster.

Ich vermute mal, dass das die Sache mit Domaindudens Börse war. Wie ist es denn weitergegangen?
Mein letzter Stand war, dass die Abmahnung kam und er auf eine andere Domain umgestiegen war.
 
Zuletzt bearbeitet:
hm - das was auf diesem Weg zu sehen ist kannte ich schon. Das war ja schon im November, da habe ich dort selber noch gelesen und geschrieben.

Erinnerst Du Dich, ob es jetzt aktuell was neues gab und kannst es mit eigenen Worten wiedergeben?
 
der markeninhaber hat geantwortet und erläutert, wieso er die abmahnung geschickt hat...
 
War die Erklärung denn plausibel?

Seinerzeit ging der Thread darum, dass der Begriff "domain" nicht als Marke für den Domainhandel schützbar sei - auch nicht wenn man eine "24" dran hängen würde, hieß es soweit ich mich erinnere.

Würde mich mal interessieren, wie die Abmahnung begründet war und ob sie juristisch durchgesetzt wurde.
 
Es wäre schlimm wenn ich mich nicht erinnern könnte.:D

Es könnte ja ein berechtigtes Interesse an der Löschung geben haben.... daher nur ganz kurz.

Der Abmahner hat selbst einen Beitrag geschrieben. (NetService24)
- Er hat die Domain
- Trägt seine Kosten
- Findet es Richtig

Danach ging es mit Japs weiter.

War jetzt nicht besonders spannend aber für die Meinungsbildung schon ganz nett zumal die Firma hier auch 1-2 User kennen dürften. ;-)

Ich kann die Motivation auch nicht erkennen sich eine domains24.tv mit einer winzigen Domainbörse (nett aber nicht überlebensfähig) einzuverleiben.
Die Domain24.de hätte wohl max. noch 10-20 Vertipper dadurch gewonnen.

Nachtrag:
Ah......da ist die Erklärung:
Domain Forum - Domainforum.info
 
wie man auf die Idee kommt, sich domains24.tv auf diesem Wege zu sichern, iss mir auch net so ganz klar. Was will man damit?!?
Dennoch hat NetService24 Glück gehabt, dass sie an ein "Opfer" und nicht an einen "Gegner" geraten sind, denn dann hätte es wohl Haue gegeben...
Obwohl..."Gegner" haben in der Regel keine Domains wie domains24.tv... :flute:

grüsse,
engel
 
Ich verstehe auch nicht, warum man wegen so einer n.-klassigen Domain den Anwalt bemüht. Andererseits kann ich mir auch gut vorstellen, dass der Angegriffene im Vorfeld der Abmahnung wenig zimperlich war in der Wortwahl, falls es überhaupt eine Kommunikation gab ...

Ansonsten stimme ich engel zu: das wäre (soweit ich das aus den Rudimenten des Threads erkennen kann) wohl ins Auge gegangen bei einem echten Gegner ...

Gruß
M.
 
Ich habe das Posting auch gelesen. Der Abgemahnte hat ja die Domain aufgegeben und die Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Die Domain kann man imho ja noch verschmerzen, aber eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist sehr sehr gefährlich. So was sollte man immer von einem Anwalt prüfen lassen.

Eine Unterlassungserklärung ist ein gegenseitiger Vertrag, der selbstverständlich rechtliche Wirksamkeit hat. Das bedeutet, selbst wenn der Abmahnende keinen gesetzlichen Anspruch auf die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung in dieser Form hat, kommt dann ein rechtswirksamer Vertrag zustande, aus dem schlimmstenfalls weit mehr gefordert werden kann, als gesetzlich normiert.

Erfahrungsgemäß sind solche Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst, bzw. beinhalten Teile, die da nichts zu suchen haben (Schadensersatz / Kosten). Wenn man sich dann unterwirft und das Teil unterzeichnet, dann sollte man in Zukunft (und das ist regelmäßig bis zum Lebensende (oder bis der Vertrag aufgehoben/gekündigt wird)) genau aufpassen, dass man nicht auch ähnliche Verstöße begeht (Kernbereichstheorie). Die Folge wäre die Fälligkeit der Vertragsstrafe (oft >5.000 Euro).

Als Laie sollte man nie selbst eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese sehr weitreichende Folgen haben kann und einen schlimmstenfalls bis an sein Lebensende begleitet.

Edit: Gar nicht zu reagieren ist natürlich auch ungeschickt, da sonst eine einstweilige Verfügung droht.

Ciao
Forsaken
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

ich steckte mal in einer änlichen situation und bekam auch dieses schreiben zur unterschrift (unterlassungserklärung). ich hatte mir anwaltlichen rat eingeholt der zwar etwas gekostet hat, mich aber vor höhere vorderungen verschont hatte indem ich eine gegenklage bzw. unterlassungserklärung gegen die unterlassungserklärung gemacht habe, mit erfolg.
also immer erst anwaltlichen rat einholen bevor man sack und pfeiffe einbüst.

gruß enni
 
Auf Seite 3 ist nun die Antwort des ehemaligen Domaininhabers zu lesen.
Die Aussage passt zum Text des neuen Domaininhabers.


Es ging mir bei der Eröffnung um einen Fall aus der Praxis und den Umgang unter diesen Domainern.
Gerade weil der Ausgang nun bekannt ist und sich beide Seiten geäußert haben ist es ein schönes Beispiel.

Kleiner und eigentlich unnötiger Hinweis:
Es soll hier kein persönlicher Schlagabtausch werden zumal in unserem Nachbarforum ja etwas mehr Temperament innewohnt.


Grüße
 
Moin,
ganz am Rande dieser seltsamen Seifenoper wundert es mich schon ziemlich, wieso das DPMA bei solchen "24er"-Markenanmeldungen nicht einheitlich verfährt. Mal zulassen, mal ablehnen...ganz wie es beliebt. *kopfschüttel*
BPatG Beschluss 19.09.2002 5 U 160/03 alarm 24 zusatz 24 marke markenameldung BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwlte Bielefeld

Die Markeninhaber sind allerdings was das Abmahnen angeht, hier ja wohl doch eher zurückhaltend gestimmt. Mir fällt spontan nur trav**el**24**c*om ein.

Grüßle
Lars
 
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