Ich habe das Posting auch gelesen. Der Abgemahnte hat ja die Domain aufgegeben und die Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Die Domain kann man imho ja noch verschmerzen, aber eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist sehr sehr gefährlich. So was sollte man immer von einem Anwalt prüfen lassen.
Eine Unterlassungserklärung ist ein gegenseitiger Vertrag, der selbstverständlich rechtliche Wirksamkeit hat. Das bedeutet, selbst wenn der Abmahnende keinen gesetzlichen Anspruch auf die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung in dieser Form hat, kommt dann ein rechtswirksamer Vertrag zustande, aus dem schlimmstenfalls weit mehr gefordert werden kann, als gesetzlich normiert.
Erfahrungsgemäß sind solche Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst, bzw. beinhalten Teile, die da nichts zu suchen haben (Schadensersatz / Kosten). Wenn man sich dann unterwirft und das Teil unterzeichnet, dann sollte man in Zukunft (und das ist regelmäßig bis zum Lebensende (oder bis der Vertrag aufgehoben/gekündigt wird)) genau aufpassen, dass man nicht auch ähnliche Verstöße begeht (Kernbereichstheorie). Die Folge wäre die Fälligkeit der Vertragsstrafe (oft >5.000 Euro).
Als Laie sollte man nie selbst eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese sehr weitreichende Folgen haben kann und einen schlimmstenfalls bis an sein Lebensende begleitet.
Edit: Gar nicht zu reagieren ist natürlich auch ungeschickt, da sonst eine einstweilige Verfügung droht.
Ciao
Forsaken