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Domaindarlehen - Dompawn.de

nicolino

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08. Jan. 2002
Beiträge
746
Hallo Zusammen,

ich bin gerade über das deutsche Äquivalent zu digipawn.com gestolpert: Dompawn.de. Wenn ich mir die Funktionsweise mal anschaue, habe ich so einige Fragen: http://www.dompawn.de/cgi-local/index.cgi?site=wie&lang=DE&sid=

1.: Angenommen, man nimmt ein Darlehen über 10 000 Euro auf, dann kommt man mit 600 Euro Zinsen pro Monat auf 7200 Euro (72%) jährliche Zinsen.

Ich bin jetzt kein Anwalt, daher formuliere ich das mal als Frage: Auf Wikipedia lese ich:

Historisch zu verstehen ist die Unwirksamkeit des Darlehens wegen Wuchers. Das sittenwidrige oder Wuchergeschäft ist nach § 138 BGB nichtig. In der Regel liegt dies bei allen synallagmatischen Rechtsgeschäften vor, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem besonderen Missverhältnis stehen. In Betracht kommt aber auch der Zinswucher, von dem gesprochen wird, wenn der vereinbarte Zins den am Markt üblicherweise gehandelten Zins um 100 Prozent übersteigt (z.B. 24 % p.a. statt 12 % p.a.).

Trifft so etwas hier zu?

2. Es ist gut nachzuvollziehen, dass eine Traffic-Verifizierung stattfindet, aber wie ich das verstehe, wird in der Zeit des Darlehens fleissig durch Parking verdient, womit der effektive Preis des Darlehens nochmals erheblich steigt.

3. Per Partnerid wird auf das Sedo-Wertgutachten verlinkt, da will wohl jemand noch mitverdienen.

Wenn ich das jetzt mal zusammenfassend betrachte:

-extrem hohe Zinsen
-Wird eine Domain von denen abgelehnt, haben sie immer noch doppelt verdient: Traffic und Sedo-Wertgutachten (über Partner-ID).

Jetzt bin ich mal auf Euer Feedback gespannt :-)

Viele Grüße
Nico
 
In Deutschland wäre dies ein klarer Fall von Ziswucher (6% ist das sechsfache von dem, was man beim normalen Pfandleiher zahlt. Ab dem Doppelten spricht man von Zinswucher).

Aber die Firma sitzt in Wien..., ein vernünftiges Impressum hab ich auch nicht gefunden....

Darüber hinaus ist die Wertbegutachtung Aufgabe des Pfandleihers, ein Wertgutachten in Vorleistung einzufordern ohne Garantie, dass dieses anerkannt wird halte ich für extrem problematisch.

Gruß Udo
 
Ist in DE überdies strafbar (§291 StGB), wenn noch andere Umstände hinzukommen. Hatte heute erst eine Anklage nach §291 StGB auf dem Tisch. Die Parteien hatten ursprünglich mit dieser Anklage gar nicht gerechnet.

Ciao
Forsaken
 
Vielen Dank für Euer Feedback, mit so etwas hatte ich schon fast gerechnet in diesem Fall
 
In Deutschland sind die Zinsen und Gebühren seit 1961 durch die Pfandleihverordnung gesetzlich festgelegt.
Danach beträgt der monatliche Darlehenszinssatz 1%
Auch die Kosten des Geschäftsbetriebs sind bis 300,- Darlehen geregelt und liegen zwischen 1,- und 6,50€
Bei einem höheren Betrag sind sie frei verhandelbar.

Aber wie sich das in Österreich verhält, davon habe ich leider keine Ahnung.

Ahoi!
 

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