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Domainer Rechtsform: Betriebsaufgabebilanz

Domainrighteous

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18. Nov. 2008
Beiträge
38
...gelöscht mangels Feedback:-)

Hier nochmal:

Meine Frage galt der Trennung von Privat- und Betriebsvermögen bei einem Domainer, der als Gewerbetreibender/Einzelunternehmer firmiert. Speziell ging es mir darum zu wissen, ob ein Domainer entscheiden kann, welche Domains in den Gewerbebetrieb „eingelegt“ werden (via Aktivierung im Umlaufvermögen) und welche Domains sozusagen im Privatbesitz verbleiben („gewillkürtes Betriebsvermögen“). Das wird besonders bei einer Betriebsaufgabebilanz interessant.

Dann ging es um die Frage, ob unter diesem Aspekt dann nicht eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG) die bessere Rechtsform für Domainer ist, da man hier klar zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen differenzieren kann. DEX sagt, dass das keinerlei Unterschied machen würde.

Siehe Reinholds Anwort unten....

@ Reinhold: Super. Vielen Dank für die Klarstellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Robert
Auf die Frage des notwendigen Betriebsvermögens hat die Gewerbeanmeldung im Normalfall keinen Einfluss. Du musst Dich lediglich aktiv in Deiner Buchhaltung festlegen, ob Du bestimmte Domains ins Betriebsvermögen aufnimmst oder nicht. Deine Wahl ist aber nicht maßgebend für das Finanzamt. Dieses wird in der Regel bei einer Betriebprüfung – evtl. auch bei Nachfragen zu Deinen Steuererklärungen – zu einem ganz anderen Ergebnis kommen.
Hat die Domain einen objektiven Bezug zu Deinem Gewerbe, ist es nicht mehr Deine Entscheidung, ob Betriebsvermögen oder nicht. Daran ändert auch eine UG/GmbH nichts. Ganz im Gegenteil liefert diese meist sogar Indizien dafür, dass es sich um notwendiges Betriebsvermögen handelt (z.B. Nutzung desselben PC und Arbeitsplatzes, evtl. desselben ISP oder gar Vermietung an UG/GmbH).
Wenn es sich wirklich um eine Domain im Privatvermögen handelt (z.B. Familienname als Domainname mit Familienfotos darauf), dann bleibt diese notwendiges Privatvermögen, unabhängig davon, ob Du Dich nur als Kleingewerbetreibender anmeldest oder eine UG/GmbH gründest.
Demzufolge bestimmt sich bei Betriebsaufgabe ein etwaiger Gewinn auch aus objektiven Maßstäben, nicht aufgrund einer subjektiven Einlageentscheidung. Ein größerer Entscheidungsspielraum hinsichtlicht des sog. gewillkürten Betriebsvermögens ist gerade im Domaingeschäft nicht gegeben, da sich die Nutzung jeder Domain leicht nachverfolgen lässt.

Und zur Gründung einer Kapitalgesellschaft darf ich grundsätzlich noch hinzufügen, dass sich dadurch nicht nur steuerliche Nachteile (Gewerbesteuer), sondern ein wesentlich höherer Verwaltungsaufwand ergibt (doppelte Buchführung, Bilanzierung, ständige Angrenzung zwischen Privatperson (Gesellschafter-Geschäftsführer) und KapG u.v.m.).
Diese Abgrenzungsproblematik macht sich ganz besonders unangenehm bei einer Betriebsaufspaltung bemerkbar, deshalb hatte ich im dortigen Thread davon abgeraten, wegen geringer Vermögenswerte eine solche zu praktizieren.

Schöne Grüße

Reinhold

P.S.: Sorry, kann schon ein paar Tage dauern, bis ich wieder vorbeikommen. Hatte mir das Posting aber vorgemerkt
 
toll.
original vom TE gelöscht.
und jetzt muss ich mir aus der antwort die frage erraten.
 
Wie das? Verfügen die Finanzbehörden neuerdings über eigene Cache-Server?

Gruß
M.

Da die Betriebsprüfung meist bis zu fünf Jahren im nachhinein erfolgt, hat die Finanzverwaltung eine wesentliche bessere Datenbasis, die selbstverständlich der Steuerpflichtige zur Verfügung stellen muss. Eigene Cache-Server hat die Finanzverwaltung nicht - evtl. die Steuerfahndung -, aber die archive.org kann auch jeder Betriebsprüfer einsehen und die Abrechnungen über Parking-, Adsense- oder Affiliate-Erlöse liegen ihm ja auch vor.

Schöne Grüße

Reinhold
 
...aber die archive.org kann auch jeder Betriebsprüfer einsehen und die Abrechnungen über Parking-, Adsense- oder Affiliate-Erlöse liegen ihm ja auch vor.

Archive.org und sonstige (normale) Cache-Dienste kann man aber sehr leicht über die folgenden Angaben aussperren:
User-agent: ia_archiver
Disallow: /
und/oder

<meta name="robots" content="noarchive">

... und die meisten Affiliate-Anbieter bieten bestenfalls sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die Umsätze einer bestimmten Domain zuzuordnen ...

Gruß
M.
 
Archive.org und sonstige (normale) Cache-Dienste kann man aber sehr leicht über die folgenden Angaben aussperren:
und/oder



... und die meisten Affiliate-Anbieter bieten bestenfalls sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die Umsätze einer bestimmten Domain zuzuordnen ...

Gruß
M.

Ja, aber die Nachweisplicht bleibt im Rahmen der Buchführungs- und Aufzeichnungpflichten immer beim Steuerpflichtigen. Und mit der Behauptung, dass ein Domainer Jahre lang seine (privaten) Domains brach liegen lässt und nur schön die Registrierungsgebühren zahlt, kann man kaum einen Betriebsprüfer überzeugen. Damit öffnet man allenfalls den Weg für zusätzliche Ermittlungen (einschl. Steuerfahndung).

Schöne Grüße

Reinhold
 

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