Domainrighteous
New member
- Registriert
- 18. Nov. 2008
- Beiträge
- 38
...gelöscht mangels Feedback
Hier nochmal:
Meine Frage galt der Trennung von Privat- und Betriebsvermögen bei einem Domainer, der als Gewerbetreibender/Einzelunternehmer firmiert. Speziell ging es mir darum zu wissen, ob ein Domainer entscheiden kann, welche Domains in den Gewerbebetrieb „eingelegt“ werden (via Aktivierung im Umlaufvermögen) und welche Domains sozusagen im Privatbesitz verbleiben („gewillkürtes Betriebsvermögen“). Das wird besonders bei einer Betriebsaufgabebilanz interessant.
Dann ging es um die Frage, ob unter diesem Aspekt dann nicht eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG) die bessere Rechtsform für Domainer ist, da man hier klar zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen differenzieren kann. DEX sagt, dass das keinerlei Unterschied machen würde.
Siehe Reinholds Anwort unten....
@ Reinhold: Super. Vielen Dank für die Klarstellung.
Hier nochmal:
Meine Frage galt der Trennung von Privat- und Betriebsvermögen bei einem Domainer, der als Gewerbetreibender/Einzelunternehmer firmiert. Speziell ging es mir darum zu wissen, ob ein Domainer entscheiden kann, welche Domains in den Gewerbebetrieb „eingelegt“ werden (via Aktivierung im Umlaufvermögen) und welche Domains sozusagen im Privatbesitz verbleiben („gewillkürtes Betriebsvermögen“). Das wird besonders bei einer Betriebsaufgabebilanz interessant.
Dann ging es um die Frage, ob unter diesem Aspekt dann nicht eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG) die bessere Rechtsform für Domainer ist, da man hier klar zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen differenzieren kann. DEX sagt, dass das keinerlei Unterschied machen würde.
Siehe Reinholds Anwort unten....
@ Reinhold: Super. Vielen Dank für die Klarstellung.
Zuletzt bearbeitet: