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Domainrecht Frage

c.regger

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23. Dez. 2008
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Ich kenne mich mit dem Domainrecht noch nicht so gut aus und deshalb meine Frage:

Ich habe mal gehört, dass es nicht erlaubt ist einen Städtenamen zu reggen. Jedoch ist es erlaubt wenn man z.B. online oder sonst was davor oder dahinter setzt. Stimmt das?

Könnte ich jetzt auch die Domain:

stadtbücherei-xxx.de reggen? xxx = mein Städtenamen!

Hab nämlich mal gehört, dass diese Bücherei mal online gehen will und dann hab ich gadacht, dann verkauf ich sie an die!

Also, darf man sowas?
 
So viel ich weiß sind Domains über staatliche Einrichtungen generell verboten. Wenn es schlecht läuft könntest Du vielleicht ein Anwaltscheiben erhalten falls die Bücherei diese Domain haben möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf jeden Fall keine gute Idee, regger.
Der juristische Sachverhalt wäre sogar klar eine 'unmoralische geschäftliche Handlung' deinerseits, weil du im Vorraus darauf spekulierst einen direkt bezeichnenden Namen (dann auch noch einer öffentlichen Einrichtung..) zu belegen, und diesen später mit Gewinn wieder zu veräußern.

Also lass es einfach. Könntest z.B. direkt in die Bib gehn und denen deine Dienste in dieser Hinsicht anbieten.. Das wäre zummindest ne moralischere Maßnahme.

cheers
 
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