Hallo,
ich habe eine Domain angemeldet, für die ein Warenzeichen eingetragen ist. Der Markeninhaber ist in Konkurs gegangen, ein neuer Inhaber nicht im Markenregister eingetragen. Kann ich Ärger bekommen ? Abmahnung, Schadensersatzansprüche etc ? Kann ich Probleme vermeiden, wenn ich mich unter einer anderen Klasse, z.B. Beratungsdienstleistungen im MARKENREGISTER eintragen lasse und nicht unter Handel mit.... wie der in Konkurs gegangene Markeninhaber ? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen ?
Eugene
ich habe eine Domain angemeldet, für die ein Warenzeichen eingetragen ist. Der Markeninhaber ist in Konkurs gegangen, ein neuer Inhaber nicht im Markenregister eingetragen. Kann ich Ärger bekommen ? Abmahnung, Schadensersatzansprüche etc ? Kann ich Probleme vermeiden, wenn ich mich unter einer anderen Klasse, z.B. Beratungsdienstleistungen im MARKENREGISTER eintragen lasse und nicht unter Handel mit.... wie der in Konkurs gegangene Markeninhaber ? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen ?
Eugene