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Domainrecht / Markenzeichen

eugene

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10. Apr. 2002
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Hallo,

ich habe eine Domain angemeldet, für die ein Warenzeichen eingetragen ist. Der Markeninhaber ist in Konkurs gegangen, ein neuer Inhaber nicht im Markenregister eingetragen. Kann ich Ärger bekommen ? Abmahnung, Schadensersatzansprüche etc ? Kann ich Probleme vermeiden, wenn ich mich unter einer anderen Klasse, z.B. Beratungsdienstleistungen im MARKENREGISTER eintragen lasse und nicht unter Handel mit.... wie der in Konkurs gegangene Markeninhaber ? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen ?

Eugene
 
ahoi,

in dem moment als du die domain registriert hast, ist die potentielle verletzunghandlung eingetreten. eine nachträglich eigene markenanmeldung hilft dir da nicht weiter. insbesondere auch dann nicht, wenn du zwar eine andere klasse wähltst, die waren und/oder dienstleistungen aber ähnlich oder verwechslungsfähig sind. klassisches beispiel: klasse 42 "erstellen von programmen für die datenverarbeitung" ist durchaus nahe an klasse 09 "mit software bespielte datenträger" daher auch hier bei ähnlichkeit der marke ansprüche möglich.

probier dochmal den insolvenzverwalter wegen eines erwerbs der marke zu kontakten. vielleicht geht was.

take care
domainster
 
Der Laden mag zwar in Konkurs gegangen sein allerdings besteht die Marke immer noch.

Die Gläubiger werden sich an dem bedienen was noch übrig ist, dazu gehört auch die Marke. Somit kannst Du dann mit dem neuen Eigentümer Probleme bekommen.

Oder es wird eine Auffanggesellschaft gebildet und die Rechte gehen an die neue Geselschaft über.


Du wirst doch nicht etwa Marken des alten Leo Kirchs verletzt haben. ;-) "d-box" oder demnächst "premiere"
 
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