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Domainrecht

jungfer

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Registriert
31. Aug. 2001
Beiträge
3.393
Reaktionspunkte
1
Hallo,
ein größeres deutsches Unternehmen hat eine Wortmarke angemeldet und die ist gerade eingetragen worden. Nur besitze ich beide .de Kombinationen dieser Wortmarke (mit und ohne Bindestrich) ich wurde freundlich gebeten die Domains gegen Unkostenerstattung (gegen Beleg) zu übertragen mit der Begründung das ich diese Domains nicht nutze und seid mehreren Jahren leer liegen habe. Es handelt sich um ein nett klingenden Fantasienamen. Die Domains besitze ich seid 1999 und will Sie eigentlich nicht "verschenken". Ein Angebot werde ich aber nicht machen. Sie hat übrigens keine nennenswerte Zugriffe.Nun zu meiner Frage:
Das ich die älteren Rechte habe ist mir klar,nur was ist wenn Dieses Unterenhem ein neues Produkt so bezeichnen will und mir die Domain streitig macht. Ich glaube es könnte Ihnen vielleicht sogar gelingen weil eine Nutzung nicht offensichtlich ist und Sie mit ein wenig Werbung den namen in Ihrem Zusammenhang bekannt machen könnten. Was sagt der Fachmann dazu? Will mich auf nen Rechtsstreit im Notfall einlassen,die Chancen sollten bei mind. 70 Prozent liegen.

danke im voraus
 
ahoi zusammen,

"Das ich die älteren Rechte habe ist mir klar,..."
welche älteren rechte ? die domainregistrierung selbst generiert kein recht an dem begriff. du sagst selbst, dass die domain leer und ungenutzt rumliegt. wenn du sie auch noch irgendwo zum verkauf angeboten hast, lässt sich für den markeninhaber durchaus was machen. wenn das unternehmen unter den von dir geschilderten umständen:
1. fantasiebegriff - du hast kein namensrecht
2. domain ungenutzt - keine chance auf kennzeichnungsrechte
(3. domain in irgendeiner form zum verkauf angeboten) ?

ernsthaft an die domain kommen möchte, dann kann dich das auf jeden fall reichlich zeit, ärger und geld kosten. wie die sache letztendlich ausgehen wird, muss dann ein richter entscheiden. stell dir vor die engagieren den bekannten freiherren v.g. und der zieht dich vor das lg münchen. lustig wird das nicht.

prozentuale einschätzung, dass du die domain behalten kannst ? lässt sich aus meiner sicht nicht prognostizieren. wahrscheinlichkeit, dass sich, wenn das unternehmen ernst macht der aufwand nicht lohnt: 100 %

ist nur meine meinung...

trake care
domainster
 
"Das ich die älteren Rechte habe ist mir klar,..."

ein Namnesrecht von denen könnte auch schon VOR der Markeneintragung bestanden haben.
 
naja,ganz so ist es nicht. sie haben den namen sich kreiren lassen von ner agentur und zwar 2001. die domain habe ich weit länger. zweitens habe ich schon ältere rechte weil ich die domain auch ohne inhalt nutzen kann. soweit hatte ich schonmal nen gerichtsurteil und das ist ja auch nicht unbekannt. vielmehr geht es hier um die auslegung von bekanntheit usw. wegnehmen ist mal sicher nicht. nur habe ich angst zwangsentschädigt zu werden mit ner summer die das gericht festlegt...ist ja alles nicht so weit hergeholt und wär in europa ja kein einzelfall. ältere rechte usw. aber keine hervorragende bekannzheit also entschädigung. in deutschland gab es so ein urteil noch nicht aber die welt rückt ja zusammen.
 
Hallo Jungfer,

keine Sorge, Du wirst nicht zwangsentschädigt, aber möglicherweise um Deine Domains und einen Teil Deines Vermögens (Anwalts- und Gerichtskosten) gebracht.

Denn die wohl h.M. in Literatur und Rechtsprechung sieht in der bloßen Registrierung (bzw. Registrierung und Konnektierung ohne Schaltung eigener Inhalte) einer Domain dann einen Wettbewerbsverstoß zu Lasten des Markeninhabers, wenn kein rechtfertigender Grund für die Registrierung erkennbar ist, oder sogar Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Domain nur zum Weiterverkauf registriert wurde.

Was sollte man also in solchen Fällen tun, wenn man die Domain partout nicht abgeben will?

Man schreibt einen freundlichen Brief an den Markeninhaber, dass die Domain leider unverkäuflich ist, da für die Zukunft unter der Domain ein eigenes Projekt geplant ist, welches mit den Produkten des Markeninhabers nichts zu tun hat (dabei würde ich keine Angaben zur Natur dieses Projektes machen).

Keinesfalls darf man die Domain aber irgendwo zum Verkauf anbieten!

Hat man diese Voraussetzungen geschaffen, so sind die Domains recht sicher vor den Angriffen Dritter. Ausnahme: Bei der Marke oder dem Namen des Angreifers handelt es sich um ein bekanntes oder gar berühmtes Kennzeichen (shell.de!!!).
 
@Stefan:

Das ist eine sehr sehr interessante und hilfreiche Antwort!

Danke,
-Bastian
 
naja, es handelt sich um gar nichts bekanntes. als ich es registrierte gab es das wort noch gar nicht...es handelt sich um eine fantasie wie zb.

betragop  oder lutwill oder planschfuss oder sagip oder oder oder...also ein gutklingender fantasienamen ohne verwechslungsgefahr oder wortnähe usw.    
ich habe halt einige dieser kurzen fantasienamen die ich teilweise auch nutze....wenn mal nichts passendes da ist dann kann ich füpr ein projekt auf so eine domain zurückgreifen....

danke für die antwort insgesamt...werde es beachten
 
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