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Domainrecht?

casting-agentur

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03. Feb. 2005
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Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit eine gute DE-Domain zu bekommen, die COM-Adresse wird allerdings bereits von einem anderen Unternehmen verwendet. Der Name des Unternehmens ist auch als Marke geschützt. Was für Möglichkeiten gibt es für mich hier überhaupt, die DE Domain zu verwenden? Sollte man davon lieber die Finger lassen, oder gibts Tipps und Tricks, wie man trotz eingetragener Marke eines Konkurrenzunternehmens eine solche Domain verwenden kann? Bisher war die Domain von einer Person registriert, die diese Domain bereits 3 Jahre vor Anmeldung der Marke des Unternehmens im Gepäck hatte. Insofern mußte das Unternehmen damit leben die DE Adresse nicht zu besitzen. Die Domain ist für mich jedoch sehr interessant. Ich freue mich über Feedback.

Gruß
Andreas
 
Tja, wäre wohl sinnvoll wenn man erfahren könnte um welchen Begriff es sich handelt. Zu unterscheiden wäre bei Deiner Frage insbesondere, ob es sich um einen Fantasie- oder einen Gattungsbegriff handelt.

Ohne diese Info wird Dir keiner eine vernünftige Auskunft geben können.

Gruß
 
ich besitze eine domain, die beim dpma als wortmarke eingetragen ist. da ich die domain aber als projekt nutzen möchte und werde, habe ich 300 € investiert und ebenfalls eine wortmarke in den für mich passenden klassen angemeldet. ist inzwischen ohne widerspruch eingetragen worden. das sollte für eine sichere nutzung reichen.

aloa,

rainer
 
oder du machst mit dem jetzigen Besitzer ne Vereinbarung / einen Vertrag, dass er in den Whois drin bleibt aber du der Eigentümer bist .... somit hättest du ev. ein Problem weniger ... oder ?

CHristoph
 
Unterlassungsansprüche können aus ähnlichen Marken hergeleitet werden, wenn eine Verletzungsgefahr besteht. Die kann nur dann bejaht werden, wenn auch eine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit gegeben ist. Das ist bei Domains allerdings oftmals problematisch, wenn sie noch nicht ernsthaft benutzt werden. Unterlassungsansprüche können aber auch aus geschäftlichen Bezeichnungen hergeleitet werden. Die Firma, also der Name eines Unternehmens, wird regelmäßig zur herangezogen, um gegen Domains vorzugehen. Hierbei kommt es dann nicht mehr auf eine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit an sondern auf eine Branchennähe. Ist das Unternehmen dann auch noch ein bekanntes Unternehmen, dann braucht es noch nicht einmal eine Branchennähe.

Gruß
Daniel
 
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