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Domains im EU-Mitgliedsland registrieren - USt?

domainhengst

New member
Registriert
20. Dez. 2004
Beiträge
1.298
Hi,

bin gerade auf Unterschiede in Sachen Ummsatzsteuer zwischen verschiedenen Registraren gestossen bin.

Wenn ich in einem EU-Mitgliedsland eine Domain registriere oder der eine Dienstleistung in Anspruch nehme, wie verhaelt es sich mit der Umsatzsteuer? (beide Seiten haben eine USt-Id)

Rechnung ohne Umsatzsteuer?

Rechnung mit Umsatzsteuer?
Absetzbar als "innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen"?

martin
(ziemlich verwirrt)
 
Hmm.
Diesen Fall hatte ich zwar noch nicht, aber m.E. solltest Du vom Anbieter nach Übermittlung der USt-ID eine Rechung ohne USt. erhalten. Den Netto-Betrag vermerkst Du dann im Feld 41 Deiner Umsatzsteuervoranmeldung als steuerpflichtigen Umsatz i.S. des §13b Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. (Bei Elster ist das glaube ich die Ziffer 60).
Der auf den Betrag fäliige Umsatzsteueranteil wird dann von einer ggf. fälligen Erstattung abgezogen. Eine zusätzliche Zahlung Deinerseits ist bei einer ohnehin bestehenden Steuerschuld aber eher unwahrscheinlich, da sich diese ja damit erhöhen und gleichzeitig mindern würde. Bisschen kompliziert, aber um eine Warenlieferung handelt es sich definitv nicht.
Gruss,
Holger
zpb

P.S.: Was den absoluten Steuerbetrag angeht ist es m.E. vollkommen egal ob Du die MwSt. als durchlaufenden Posten an den Anbieter direkt leistest oder nicht. Nur wird das Zurückholen beim deutschen Finanzamt einfacher sein als beim FA in anderen EU-Ländern. Ausserdem hast Du beim noch geringen Satz in Deutschland kurzfristig mehr Geld übrig, aber das dürfte eher nicht ins Gewicht fallen...
 
Dankeschön Holger,

ich habe das so aehnlich gesehen, dass erst gar keine Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmen gezahlt wird. Schliesslich muss diese Ust-Id ja einen Zweck haben. Deine detaillierten Ausfuehrungen werden mich noch in den naechsten Tagen weiter beschaeftigen.

Fuer den Fall, dass man trotzdem Umsatzsteuer zahlt, muss man sie sich tatsaechlich von jedem Land einzeln wiederholen. Hier z.B. die Vorschriften in Oesi-Land
http://www.bmf.gv.at/Steuer/Umsatzsteuer/AuslndischeUnternehmer/Vorsteuererstattung_4057/_start.htm

Naja, nervig, aber scheint ueberschaubar.
 
Bitteschön.
Ich hab auch gerade nochmal nachgeschaut, es ist die Zeile 48 in der Umsatzsteuervoranmeldung, welche als Ziffer 52 auf Seite 2 ganz oben (unter dem Übertrag von Seite 1) steht. Da gehört das hin. Ich hatte das bislang nur umgekehrt, sprich als leistender Unternehmer, da muss es dann wie vorhin beschrieben als vereinahmter Umsatz auf Seite 1. Alles in allem halte ich das Umsatzsteuerrecht aber für nicht so dramatisch wie es jetzt vielleicht klingt...
Gruss,
Holger
 
Quaderno schrieb:
Alles in allem halte ich das Umsatzsteuerrecht aber für nicht so dramatisch wie es jetzt vielleicht klingt...
Gruss,
Holger

Hast schon recht. Ich mach das eigentlich immer erstmal kurz von Hand auf einem leeren Blatt Papier, tippe es dann bei Collmex ein und hab so gleich eine Vergleichsrechnung. Nur bei neuen Sachen muss man erstmal ueberlegen.

Die meisten Problemen hatte ich bislang mit den Rechnungen anderer Leute. Manchmal glaubt man es nicht, was da fuer ein Schwachsinn erzaehlt wird, von Unternehmen die eigentlich solche Umsaetze haben, dass sie es besser wissen sollten. Seitdem bin ich grundsaetzlich skeptisch, wenn ich etwas unerwartetes sehe.
 
Hallo,

ich bekomme bei Registrierungen in einem EU-Mitgliedsland eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Dazu müssen beide Vertragspartner über eine gültige USt-Id verfügen. Die Gültigkeit der USt-Id muss man online überprüfen. Damit ich einen Beleg dafür habe, lasse ich mir das Ergebnis immer zuschicken.

USt-Id überprüfen

Die Gesamtsumme der innergemeinschaftlichen Erwerbe trage ich bei Ziffer 97 in der USt-Voranmeldung ein.

Die auf diese Gesamtsumme (in den Programmen automatisch) berechnete Vorsteuer trage ich bei Ziffer 66 in der USt-Voranmeldung ein und mache die Vorsteuer somit gleich wieder geltend. Ich gebe keine Garantie dafür, dass dieses Nullsummenspiel richtig ist :)

Tschau
Desverger
 
Danke nochmals. Die Sache hat sich erledigt. War wohl ein technisches Problem, jetzt laeufts so wie erwartet und ich spar mir die nachtraegliche Verguetung beim ausl. Finanzamt.
 

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