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Domains in der EÜR

Aristides

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30. Apr. 2008
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275
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Servus Kollegen,

ich weiß, dass das Thema Besteuerung von Domains nach wie vor kontrovers diskutiert wird. Ich persönlich halte es so, dass ich als klassischer Domainhändler meine gekauften Domains als Umlaufvermögen direkt als Betriebsausgabe absetze. Bisher hatte ich diese Käufe in meiner EÜR immer in der Kategorie "Waren, Rohstoffe und Hilfsmittel" angegeben. Da ich aktuell an meiner Erklärung für 2014 sitze, wollte ich einfach mal nachfragen, ob Ihr das auch so handhabt, falls ihr zu denen gehört, die ihre Domains direkt absetzen. Ich meine, technisch gesehen ist eine Domain ja keine klassische Ware. Mein FA hatte dazu auch angefragt, ich hatte ihnen daraufhin mein Geschäftsmodell erklärt und danach dann auch nichts mehr von denen gehört, aber vielleicht listet ihr das ja unter einer anderen Kategorie.

Auch bezüglich der jährlichen Registrierungskosten bin ich mittlerweile unsicher. Manche schreiben, diese wären "Bezogene Fremdleistungen", andere sehen sie als "Werbekosten" bzw. "Übrige Betriebsausgaben". Wie haltet ihr das?

Es würde mich auch generell freuen, wenn zum Thema Domains und Steuern allgemein wieder etwas geschrieben wird. Laut Suchfunktion sind die letzten Threads dazu ja bereits etliche Jahre her. :)

Viele Grüße
Robert
 
Hallo Robert,

sofern der Domainhandel Geschäftsgegenstand ist und die Domains zum Verkauf/Handel bestimmt sind und nicht selbst projektiert werden:

EÜR -> Wareneinsatz/Wareneinkauf, Anschaffungskosten direkt als Betriebsausgabe

Bilanz -> Anschaffung erhöht den Warenbestand zum Anschaffungspreis, dieser mindert sich erst wieder bei Verkauf der Domain

Solange man Möglichkeiten hat, bei der EÜR zu bleiben, sollte man dies auch tun, daher auf Jahresgrenzen achten (sofern möglich)

Keine Rechts- oder Steuerberatung(!)

VG
René
 
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