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Domains in Österreich gekauft - Mwst?

mister@

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02. Sep. 2008
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Hallo!

Ich habe einige Domains in Österreich erstanden und bekomme eine Rechnung inkl. 20% Mwst. Ich habe zwar keine Ust-Id-Nr., darf aber Mwst. in Deutschland ausweisen.

Google und andere berechnen mir eigentlich nie Mwst. Was ist richtig?

Gruß
 
Wenn das Unternehmen in AT einen Nachweis Deiner unternehmerischen Tätigkeit hat, dürfen sie Dir keine USt. berechnen. Wenn Du sie nicht nachgewiesen hast... Wie sollen sie es dann wissen? Der Nachweis erfolgt normalerweise (so viel ich weiß aber nicht zwingend) - wie Du schon sagtest - durch die USt-ID.

Viele Grüße

August
 
Hallo!

Ich habe einige Domains in Österreich erstanden und bekomme eine Rechnung inkl. 20% Mwst. Ich habe zwar keine Ust-Id-Nr., darf aber Mwst. in Deutschland ausweisen.

Google und andere berechnen mir eigentlich nie Mwst. Was ist richtig?

Gruß

Wenn Du keine UID-Nummer hast, dann kann Dir ein österr. Unternehmen 20% Mehrwertsteuer verrechnen. Wenn Du eine deutsche Steuernummer hast, dann beantrage bei Deinem Finanzamt eine internationale Steuernimmer (UID) und bitte die österr. Firma die Rechnung OHNE 20% auszustellen (und ggf. die 20% Ust wieder zurückzuüberweisen falls Du bereits überwiesen hast)

Harry
 
Wenn Du keine UID-Nummer hast, dann kann Dir ein österr. Unternehmen 20% Mehrwertsteuer verrechnen. Wenn Du eine deutsche Steuernummer hast, dann beantrage bei Deinem Finanzamt eine internationale Steuernimmer (UID) und bitte die österr. Firma die Rechnung OHNE 20% auszustellen (und ggf. die 20% Ust wieder zurückzuüberweisen falls Du bereits überwiesen hast)

Harry

in österreich vergibt das FA diese uid`s, hier nicht, sondern auf antrag das BZSt. du kannst diese USt-IdNr auch online hier beantragen https://www.formulare-bmf.de/

fazit meiner meinung; du musst zunächst ohne USt. ident. nr die 20% bezahlen, dann kannst du dir diese über das Umsatzsteuervergütungsverfahren wiederholen, sofern die grundlagen hierfür erfüllt sind. ich empfehle dir aber die Ust.identnr. zu beantragen, erleichtert das ganze wesentlich.

@harry
steuernummer nicht mit umsatzsteuer id verwechseln
 
Danke für die Tipps. Ich dachte immer ich könnte keine Ust-IDNr. bekommen, aber hab nun mal eine beantragt. Schön, dass das auch mal ohne viel Aufwand möglich ist.
 
Die Uid Nummer braucht man nicht nur im "internationalen" Handel sondern zumindest in Österreich auch im Inland...

"Ab 01.07.2006 müssen Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über € 10.000,-- (inkl. USt) die UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten."

Rechnung über 150 EUR müssen die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung enthalten....

lg
Sebastian
www.steuerberater.at - Steuerberater, Wirtschaftstreuhnder, Bilanzbuchhalter, Salzburg, Obersterreich, Niedersterreich, Wien, Burgenland, Steiermark, Krnten, Vorarlberg, Tirol, Deutschland, Tschechien, Verzeichnis,
 
fazit meiner meinung; du musst zunächst ohne USt. ident. nr die 20% bezahlen, dann kannst du dir diese über das Umsatzsteuervergütungsverfahren wiederholen, sofern die grundlagen hierfür erfüllt sind. ich empfehle dir aber die Ust.identnr. zu beantragen, erleichtert das ganze wesentlich.
Das haut so nicht hin. Da Mister Unternehmer ist, wird der Umsatz ustl. in jedem Fall in D ausgeführt. Ob er eine USt-ID hat, oder nicht, ist dabei irrelevant. An diesem Umstand wird auch eine Erstattung im VoSt-Vergütungsverfahren scheitern, weil das FA Graz sagen wird, dass der Umsatz in AT gar nicht der USt unterlegen hat. Damit wurde die USt zu Unrecht ausgewiesen und ist nicht vergütungsfähig. Das Geschiss habe ich grade in D mit dem BZSt, für eine spanische Gesellschaft, die sich die VoSt in D vergüten lassen will. Da werden auch fleißig Rechnungen umgeschrieben.

Der richtige Weg ist - wie schon beschrieben - die Unternehmereigenschaft nachweisen (per USt-ID oder Bescheinigung des FA) und vom Verkäufer die Korrektur der Rechnung und Erstattung der zu Unrecht gezahlten USt verlangen.
 
Selbst, wenn der österreichische Unternehmer die versehentlich unberechtigt vereinnahmte UST auch tatsächlich ans FA Graz abgeführt hat?

Bekäme denn dann wenigstens der österreichische Unternehmer auf Antrag seine zu viel bezahlt UST vom FA zurück, oder hat er Pech gehabt?
 
Hi,

ich muss mich an den Thread mal mit einer ähnlichen Frage dranhängen:

Ich habe eine Domain nach Österreich verkauft, mein erster Verkauf ins EU-Ausland. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Ich bin umsatzsteuerpflichtig, der Käufer hingegen ist es noch nicht, wird es nach seiner Aussage wohl erst voraussichtlich in ein bis zwei Monaten sein.

Muss ich dem Käufer die Umsatzsteuer aufschlagen? Und dem Finanzamt wie bei einem innerdeutschen Verkauf die 19% UST abführen? Der Käufer hatte mir auch angeboten, wir könnten noch 2 Monate warten mit dem Deal, allerdings würde ich es lieber gleich abwickeln. Hat jemand eine elegante Lösung?

Danke schonmal für eure Hilfe.


Viele Grüße

Robert
 
Da es sich bei dem "Domainverkauf" nach Österreich um eine sonstige Leistung an einen Nicht-Unternehmer in der EU handelt, unterliegt der Vorgang der deutschen Umsatzsteuer. Erhält der Erwerber der Domain eine USt-IdNr.,unterliegt der Vorgang der österreichischen Umsatzsteuer.
Zusätzlich müssen beide Unternehmer die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung angeben.
Für den Erwerber ist es natürlich die eleganteste Lösung abzuwarten. Für Dich gilt genau das Gegenteil. Wenn es sich um einen erheblichen Betrag handelt und Du unbedingt verkaufen musst, dann könntet Ihr einen Nicht-Unternehmer in einem Drittland zur Überbrückung dazwischen schalten. Der Verkauf der Domain an diesen unterliegt nämlich nicht der deutschen USt.

Schöne Grüße

Reinhold

Hi,

ich muss mich an den Thread mal mit einer ähnlichen Frage dranhängen:

Ich habe eine Domain nach Österreich verkauft, mein erster Verkauf ins EU-Ausland. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Ich bin umsatzsteuerpflichtig, der Käufer hingegen ist es noch nicht, wird es nach seiner Aussage wohl erst voraussichtlich in ein bis zwei Monaten sein.

Muss ich dem Käufer die Umsatzsteuer aufschlagen? Und dem Finanzamt wie bei einem innerdeutschen Verkauf die 19% UST abführen? Der Käufer hatte mir auch angeboten, wir könnten noch 2 Monate warten mit dem Deal, allerdings würde ich es lieber gleich abwickeln. Hat jemand eine elegante Lösung?

Danke schonmal für eure Hilfe.


Viele Grüße

Robert
 
Hallo Reinhold,

naja, eigentlich ist es kein erheblicher Betrag. Ganz klein x.xxx. Aber an einem schnellen Verkauf wäre ich schon interessiert. Dann muss ich halt in den sauren Apfel beißen und die 19% abführen. Nachträglich aufschlagen möchte ich die dem Käufer auf den vereinbarten Kaufpreis nicht.


Für den Erwerber ist es natürlich die eleganteste Lösung abzuwarten. Für Dich gilt genau das Gegenteil. Wenn es sich um einen erheblichen Betrag handelt und Du unbedingt verkaufen musst, dann könntet Ihr einen Nicht-Unternehmer in einem Drittland zur Überbrückung dazwischen schalten. Der Verkauf der Domain an diesen unterliegt nämlich nicht der deutschen USt.
 
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