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Domains und Krankenversicherung

Charles

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Registriert
26. Juli 2007
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467
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Liebe Domainer,

ich bin einer kleinen Zwickmühle meine Krankenversicheurng betreffend, vielleicht hat ja jemand von euch einen Tipp:
Ich habe gerade wieder von meiner gesetzlichen Krankenkasse die Aufforderung zur Angabe meines Bruttoeinkommens erhalten. Da ich dieses Jahr einige hochpreisige Domains gekauft habe, die allerdings selbst projektiert wurden und demnach nicht für den Verkauf gedacht sind, kann ich diese ja nicht steurlich geltend machen. Gilt dies auch für die Krankenkasse? D.h. muss ich mein Bruttoeinkommen abzüglich dieser Domainkäufe angeben oder darf ich diese Domainkäufe nicht mit einrechnen?

Ich weiß, eine recht komplexe Frage, mit der ich eigentlich zum Steuerberater müsste, doch dieser hat derzeit keine Zeit und die Krankenkasse erwartet binnen 14 Tagen eine Antwort - deshalb wäre ich froh, wenn vielleicht jemand von Euch hier Erfahrungswerte hat, was ich hier angeben sollte.

Danke!

Schöne Grüße
Charles
 
Bei der Krankenkasse musst Du Dein zu versteuerndes Einkommen angeben.
 
Hallo Richard,

danke für deine Antwort. Das heißt, die Domainkäufe bleiben hier auch außen vor, ich habs schon befürchtet...

Grüße
Charles
 
ich hab neulich nach telefonischer Rückfrage gesagt bekommen, "dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb" als Grundlage gelten (sofern nix mit Vermietung/Verpachtung/Kapitalerträge etc. erzeilt wird) .. was dann wohl (und nach Aussage der zuständigen GKV-Beraterin) bedeutet dass zB Sonderausgaben wie zB die maximal möglichen 2800 Euro ?? / Jahr für Krankenkassenbeiträge nicht mit angerechnet werden können .. es sich also nicht um das "zu versteuernde Einkommen" handelt!!

.. würde mich freuen wenn dazu jemand aus Erfahrung sprechen könnte!

@ Charles: wenn du kein Bilanzierer bist würde ich diese Ausgaben einfach mit als BA geltend machen, wer weiß denn schon ob du die Domains nicht in ein paar Monaten doch verkaufst .. (keine Rechtsberatung)
 
schon mal an eine PKV gedacht ?
hängt natürlich von den persönlichen Umständen ab.
 
was bedeutet eig. "arbeitseinkommen"? werden hier die gesamten einnahmen angegeben und wenn ja in brutto oder netto? oder handelt es sich hierbei lediglich um den gewinn, der in das feld "einnahmen aus selbständiger tätigkeit" angegeben werden muss?

habe gerade auch so ein wisch vorliegen und bin mir nicht mehr sicher, was ich da zum jahresanfang eingetragen habe...


gruss,
andy
 
Also das Thema Krankenversicherung ist zu komplex um hier einen sinnvollen allgemeinen Rat geben zu können. Es kommt, wie so oft, auf die persönlichen Lebensumstände an. Tendenziell lässt sich sagen, wenn Frau und Kinder vorhanden und Frau nicht (sozialversicherungspflichtig; nicht Minijob) arbeitet, so ist TENDENZIELL die gesetzliche Krankenversicherung preiswerter, bei allerdings geringerem Leistungsumfang. Wenn auf lange Sicht keine Frau oder Kinder mitversichert werden müssen und das zu versteuernde Einkommen eher hoch ist, so ist die private Krankenversicherung (wenn nicht gerade Rentenalter vorliegt) tendenziell preisgünstiger bei besserem Leistungsumfang. Aber auch hierbei gibt es Ausnahmen!!!

Es gibt ferner eine Menge Stellschrauben an denen man drehen kann und seine Situation nach außen entsprechend gestalten kann, wobei sich diese "Gestaltung" nach meinen Erfahrungen meist nicht lohnen bzw. der ganze Aufwand den kleinen finanziellen Vorteil nicht rechtfertigt.

Ansonsten, ohne dass ich dies jetzt abschließend eruiert habe, dass müsste ich nochmals nachlesen, aber folgendes: Die Buchführung sollte zeitnah erstellt werden, da ja auch die UST-VA bei monatlicher Abgabe spätestens 1 Monat plus 10 Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums versendet werden muss. Für die zeitnahe Buchung zählt die URSPRÜNGLICHE Verwendungsabsicht. Nun ja, und wenn sich einige ZUM VERKAUF ERWORBENE Domains einfach nicht verkaufen lassen, bevor sie schlecht werden, wird eben projektiert. Aber auch hier, die Geschichte sollte in der Gesamtschau stimmig und nachvollziehbar sein und nicht den Anschein von gestalterischem Missbrauch erwecken. Also ein teurer Domaineinkauf zu Mitte des Jahres würde anders beurteilt als ein Kauf gegen ende Dezember.

@4ndy: Es dürfte sich um den Gewinn aus deiner Gewinnermittlung des betreffenden Jahres handeln.

Grüße

Oliver
 
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